Unseriöser Goldankauf: sechs Warnzeichen
Unseriös wird es, wenn Waage, Tageskurs und Feingehalt nicht offengelegt werden, denn genau diese drei Größen bestimmen den Preis und lassen sich vor Ort prüfen.
gelistet Redaktion · Stand 6. August 2026
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Waage im geschäftlichen Verkehr muss geeicht sein, die Eichmarke ist sichtbar und trägt ein Jahr.
- Der Tageskurs muss nachprüfbar genannt werden, die Notierung der LBMA wird zweimal täglich festgestellt.
- Bei Hausbesuchen und Hotelankäufen gilt ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.
- Zwischen bestem und schlechtestem Angebot am selben Tag liegen in der Praxis 10 bis 25 Prozent.
Goldankauf ist ein Geschäft mit Informationsgefälle. Der Kunde kennt weder Kurs noch Feingehalt, der Händler beides. Seriosität zeigt sich daran, wie dieses Gefälle behandelt wird.
Die sechs Zeichen
- Die Waage trägt keine gültige Eichmarke. Im geschäftlichen Verkehr ist die Eichung Pflicht, die Marke nennt das Jahr, die Nacheichfrist für nichtselbsttätige Waagen beträgt in der Regel zwei Jahre.
- Der Tageskurs wird nicht genannt oder nicht belegt. Die LBMA stellt den Goldpreis werktags um 10:30 und 15:00 Uhr Londoner Zeit fest, jeder Händler kann darauf verweisen.
- Der Feingehalt wird nur abgelesen statt gemessen. Prüfstein, Prüfsäure oder Röntgenfluoreszenz gehören zum Handwerk.
- Es gibt keinen Beleg mit Gewicht, Feingehalt, Kurs und Auszahlung. Ohne Beleg ist später nichts nachvollziehbar.
- Der Preis wird als Pauschale genannt statt als Rechnung. Wer 500 Euro für den Beutel bietet, ohne zu wiegen, rechnet mit Unwissen.
- Es wird Zeitdruck aufgebaut. Ein Kurs ändert sich, ein faires Angebot verträgt trotzdem eine Stunde Bedenkzeit.
Hausbesuch und Hotelankauf
Wird der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume geschlossen, etwa in der Wohnung oder in einem angemieteten Hotelraum, greift § 312b BGB. Der Verkäufer hat dann ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, und er muss darüber belehrt werden. Fehlt die Belehrung, verlängert sich die Frist auf bis zu zwölf Monate und 14 Tage.
| Prüfpunkt | gut | schlecht |
|---|---|---|
| Waage | geeicht, zwei Nachkommastellen, sichtbar | Küchenwaage, Anzeige abgewandt |
| Kurs | genannt, mit Quelle, tagesaktuell | kein Kurs, nur Endbetrag |
| Feingehalt | gemessen und protokolliert | nach Stempel geschätzt |
| Beleg | mit allen Rechengrößen | Quittung über den Betrag |
| Bedenkzeit | Angebot gilt den Tag | sofort oder nie |
| Marge | als Prozentsatz benannt | nicht erklärt |
Was Werbung darf und was nicht
Aussagen wie Höchstpreisgarantie oder Bestpreis sind nach § 5 UWG irreführend, wenn sie nicht eingehalten werden können. Ein Händler, der mit dem vollen Goldkurs wirbt und dann 15 Prozent abzieht, handelt unlauter. Solche Fälle nimmt die Wettbewerbszentrale entgegen.
Der einfachste Schutz
Drei Angebote am selben Tag. Bei 50 Gramm 585er Gold liegen zwischen dem besten und dem schwächsten Angebot leicht 226 bis 564 Euro. Der Aufwand dafür liegt bei einer Stunde.
Häufige Fragen
+Muss die Waage geeicht sein?
Ja, sobald sie zur Preisbestimmung im geschäftlichen Verkehr dient. Das regelt das Mess- und Eichgesetz.
+Darf ich mein Gold vorher selbst wiegen?
Ja, und es hilft. Eine Feinwaage mit zwei Nachkommastellen kostet unter 20 Euro und zeigt, ob die Angaben plausibel sind.
+Kann ich einen Verkauf rückgängig machen?
Im Ladengeschäft grundsätzlich nicht. Bei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen und im Fernabsatz gilt das Widerrufsrecht von 14 Tagen.
+Was tun bei einem Streit über den Feingehalt?
Bestehen Sie darauf, dass das Stück getrennt behandelt und analysiert wird. Seriöse Ankäufer bieten das an, statt pauschal abzustufen.
+Sind Goldankauf-Automaten seriös?
Sie messen automatisiert und geben einen Beleg, zahlen aber wegen höherer Kosten meist unter dem Marktniveau. Als Vergleichsangebot taugen sie.
Quellen
- 1Mess- und Eichgesetz, Bundesministerium der Justiz (August 2026)
- 2§ 5 UWG, Irreführende geschäftliche Handlungen, Bundesministerium der Justiz (August 2026)
- 3§ 312b BGB, Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge, Bundesministerium der Justiz (August 2026)
- 4LBMA Gold Price, Preisdaten, London Bullion Market Association (August 2026)