Warum drei Angebote beim Goldverkauf Pflicht sind
Drei Angebote am selben Tag sind nötig, weil die Spanne zwischen Häusern derselben Stadt regelmäßig 10 bis 15 Prozent beträgt, was bei 1.000 Euro Materialwert 100 bis 150 Euro ausmacht und den Aufwand von zwei Stunden deutlich übersteigt.
gelistet Redaktion · Stand 15. August 2026
Das Wichtigste in Kürze
- Vergleichbar sind Angebote nur, wenn Tageskurs, Gewicht und Feingehalt getrennt ausgewiesen sind.
- Der Goldkurs bewegt sich am Tag um 0,5 bis 1,5 Prozent, deshalb müssen die Angebote am selben Tag eingeholt werden.
- Bei 50 Gramm 585er Gold trennt die Spanne von 12 Prozent rund 271 Euro.
- Ein Angebot ohne schriftliche Aufschlüsselung ist kein Angebot, sondern eine Hausnummer.
Der Preis für dasselbe Metall ist keine Naturkonstante. Er hängt an Miete, Personal, Menge und daran, wie schnell ein Haus einen neuen Kunden braucht.
Woraus die Spanne entsteht
Alle Häuser kaufen dasselbe Metall zu ähnlichen Konditionen bei denselben Scheideanstalten ein. Der Unterschied liegt in den Fixkosten und der Kalkulation. Ein Laden in bester Innenstadtlage braucht 3 bis 5 Prozentpunkte mehr Marge als ein Büro im Hinterhof, und ein Haus mit hohem Durchsatz kann mit 6 Prozent auskommen, wo ein anderes 18 verlangt.
| Abschlag | Auszahlung | Differenz zum besten Angebot |
|---|---|---|
| 6 Prozent | 2.121,51 € | 0 € |
| 10 Prozent | 2.031,24 € | 90,27 € |
| 14 Prozent | 1.940,96 € | 180,55 € |
| 18 Prozent | 1.850,68 € | 270,83 € |
| 25 Prozent | 1.692,70 € | 428,81 € |
Was auf einem vergleichbaren Angebot steht
Vier Angaben genügen: der zugrunde gelegte Feingoldkurs in Euro je Gramm, das Gewicht auf 0,01 Gramm, der festgestellte Feingehalt und der Auszahlungsbetrag. Daraus lässt sich der Abschlag in Prozent ausrechnen. Wer nur eine Endsumme nennt, verhindert genau diese Rechnung.
Der Ablauf in zwei Stunden
Zu Hause alles wiegen und nach Stempel sortieren, damit im Laden nichts überrascht. Dann drei Häuser in derselben Innenstadt abgehen, überall dieselbe Ware zeigen, überall nach der schriftlichen Aufschlüsselung fragen und nichts unterschreiben. Zurück beim besten Angebot, das dann meist noch einmal nachbessert, wenn die Konkurrenz auf dem Zettel steht.
Wichtig ist die Reihenfolge: erst alle Angebote, dann verkaufen. Wer beim ersten Haus abschließt, hat keine Vergleichsbasis und keinen Hebel.
Wann ein einzelnes Angebot genügt
Bei Materialwerten unter 200 Euro trägt der Zeitaufwand die Ersparnis nicht: 12 Prozent Unterschied sind dann 24 Euro. Bei Anlagebarren mit Zertifikat ist die Spanne ohnehin klein, dort liegen die Häuser meist innerhalb von 2 Prozentpunkten beieinander.
Häufige Fragen
+Kostet ein Angebot etwas?
Nein. Wiegen und Prüfen gehören zur Angebotserstellung und sind kostenlos, auch wenn man ohne Abschluss wieder geht.
+Darf ich Gold mit ins nächste Geschäft nehmen?
Ja, solange nichts unterschrieben ist. Ein Angebot ist keine Verpflichtung, und die Ware bleibt bis zum Vertragsschluss Eigentum des Verkäufers.
+Müssen die Angebote am selben Tag sein?
Sinnvollerweise ja, weil der Kurs sich täglich um bis zu 1,5 Prozent bewegt. Sonst vergleicht man zwei verschiedene Marktlagen.
+Bessern Händler nach?
Häufig, wenn ein konkretes Konkurrenzangebot vorliegt. Ohne Zahl und Haus bleibt es beim ersten Preis.
+Zählt das Onlineangebot als eines der drei?
Ja, wenn es verbindlich kalkuliert ist. Unverbindliche Preisrechner auf Webseiten sind keine Angebote, sondern Schätzungen.
Quellen
- 1Paragraf 5 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, irreführende geschäftliche Handlungen, Bundesministerium der Justiz (August 2026)
- 2LBMA Gold Price, Preisdaten und Feststellungsverfahren, London Bullion Market Association (August 2026)