Warum der Ankaufspreis unter dem Goldkurs liegt
Der Ankaufspreis liegt 8 bis 20 Prozent unter dem Börsenkurs, weil Schmelzverlust, Analyse, Scheidegebühr, Transport und Handelsmarge davon abgehen und die Scheideanstalt selbst nur rund 97 Prozent des Kurses vergütet.
gelistet Redaktion · Stand 15. August 2026
Das Wichtigste in Kürze
- Der Londoner Referenzpreis gilt für Barren mit 995 Feingehalt und Mindestmengen ab 350 Unzen, nicht für Schmuck.
- Beim Einschmelzen verschwinden 1 bis 2 Prozent des Metalls als Abbrand und Rückstand im Tiegel.
- Die Scheideanstalt berechnet Analyse und Trennung, üblich sind 1 bis 3 Prozent des Materialwerts.
- Zwischen dem besten und dem schlechtesten Angebot einer Stadt liegen an einem Tag oft 12 Prozent.
Der Kurs steht in jeder Zeitung, das Angebot im Laden liegt darunter, und die Differenz wirkt willkürlich. Sie ist es nicht. Sie lässt sich in fünf Posten zerlegen, von denen vier echte Kosten sind.
Der Kurs gilt für etwas anderes als für eine Kette
Der zweimal täglich festgestellte Londoner Preis bezieht sich auf Barren guter Lieferbarkeit: mindestens 995 Tausendstel fein, 350 bis 430 Unzen schwer, mit lückenloser Herkunft. Eine Kette aus 585er Gold ist davon weit entfernt. Zwischen ihr und einem lieferbaren Barren liegt ein industrieller Prozess, und der kostet.
| Posten | Anteil | Betrag |
|---|---|---|
| Materialwert 58,5 Gramm fein | 100 Prozent | 4.513,86 € |
| Abbrand und Tiegelrückstand | 1,5 Prozent | 67,71 € |
| Analyse und Scheidegebühr | 2,0 Prozent | 90,28 € |
| Transport und Versicherung | 0,5 Prozent | 22,57 € |
| Handelsmarge und Ladenkosten | 6,0 Prozent | 270,83 € |
| Auszahlung | 90 Prozent | 4.062,47 € |
Warum die Spanne bei kleinen Mengen größer ist
Analyse und Buchung kosten pro Vorgang etwa gleich viel, egal ob 3 oder 300 Gramm auf der Waage liegen. Bei 3 Gramm frisst dieser Fixanteil einen zweistelligen Prozentsatz, bei 300 Gramm fällt er kaum auf. Deshalb zahlen viele Häuser gestaffelt und bieten ab 50 oder 100 Gramm spürbar bessere Sätze.
Welcher Abschlag noch fair ist
Bei Bruchgold in haushaltsüblichen Mengen sind 10 bis 15 Prozent normal. Bei Anlagebarren mit Zertifikat sind 2 bis 4 Prozent üblich, weil die Scheidung entfällt. Bei Münzen gängiger Serien liegt der Abschlag zwischen 3 und 6 Prozent. Wer über 25 Prozent hört, sollte den Laden verlassen.
Ein zweiter Prüfstein ist die Transparenz. Ein Haus, das den zugrunde gelegten Tageskurs, das Gewicht auf 0,01 Gramm und den Feingehalt getrennt ausweist, lässt sich nachrechnen. Ein Pauschalpreis ohne diese drei Zahlen lässt sich nicht vergleichen, und genau das ist meist die Absicht.
Der Kurs bewegt sich, während man wartet
Der Goldpreis schwankt innerhalb eines Handelstags regelmäßig um 0,5 bis 1,5 Prozent. Bei 4.500 Euro Materialwert sind das bis zu 67 Euro. Seriöse Häuser nennen den Kurs, mit dem sie rechnen, und halten ihn für die Dauer des Termins fest.
Häufige Fragen
+Warum bekomme ich nicht den Kurs aus der Zeitung?
Weil dieser Kurs für lieferbare Barren ab 350 Unzen gilt. Schmuck muss erst analysiert, eingeschmolzen und getrennt werden, und diese Schritte kosten Geld.
+Ist der Abschlag verhandelbar?
Bei größeren Mengen ja. Ab etwa 100 Gramm Feingold verhandeln viele Häuser, unter 20 Gramm selten, weil die Fixkosten dann den Spielraum aufbrauchen.
+Zahlt der Onlineankauf mehr?
Häufig 2 bis 5 Prozent, weil Ladenmiete entfällt. Dafür trägt man Versandrisiko und wartet auf die Auszahlung, und die Rücksendung bei Ablehnung dauert Tage.
+Wie erkenne ich einen fairen Preis?
Tageskurs, Gewicht und Feingehalt müssen getrennt auf der Quittung stehen. Damit lässt sich der Abschlag in Prozent ausrechnen und mit anderen Angeboten vergleichen.
+Lohnt sich Warten auf einen besseren Kurs?
Nur bei Beträgen, bei denen ein Prozent spürbar ist. Bei 500 Euro Materialwert bringt ein Prozent 5 Euro, was den zweiten Weg in die Stadt selten trägt.
Quellen
- 1LBMA Gold Price, Preisdaten und Feststellungsverfahren, London Bullion Market Association (August 2026)
- 2Gesetz über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren, Bundesministerium der Justiz (August 2026)