Kuratiertes Verzeichnis

Autohändler Deutschland

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Ratgeber

  • Auto ins Ausland verkaufen: was zu erledigen ist

    Vor der Übergabe wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt, bei Überführung auf eigener Achse ein Ausfuhrkennzeichen beantragt, und der Verkauf ist der Zulassungsstelle und der Versicherung schriftlich mit Käuferdaten und Datum anzuzeigen, sonst haftet der Verkäufer weiter.

  • Finanzieren oder leasen: die Rechnung über vier Jahre

    Leasing hat die niedrigere Monatsrate, weil nur der Wertverlust bezahlt wird, doch am Ende der Laufzeit steht kein Eigentum, weshalb sich die Finanzierung rechnet, sobald das Fahrzeug länger als die Laufzeit gefahren werden soll.

  • Leasingrückgabe: welche Schäden zählen als normal

    Als normale Gebrauchsspuren gelten kleine Steinschläge in der Front, Kratzer bis etwa 3 Zentimeter ohne Lackdurchbruch und übliche Sitzabnutzung, während Dellen, Kratzer bis auf das Blech, Risse in Polstern und Reifen unter 3 Millimetern Profil berechnet werden.

  • Transportschaden am Neuwagen: Rechte bei der Übergabe

    Ein bei der Übergabe erkannter Transportschaden ist ein Sachmangel, weshalb die Annahme nicht verweigert werden muss, aber der Schaden vollständig ins Übergabeprotokoll gehört, damit der Anspruch auf Nachbesserung und auf Ausgleich des merkantilen Minderwerts erhalten bleibt.

  • Übergabeprotokoll: die Punkte, die hineingehören

    Ein brauchbares Übergabeprotokoll nennt Datum, Uhrzeit, Kilometerstand, Kraftstoffstand, alle mitgegebenen Schlüssel und Unterlagen, den Zustand mit allen sichtbaren Schäden und die Unterschriften beider Seiten, denn danach ist jede Beschädigung dem Käufer zuzurechnen.

  • Auto ummelden: Unterlagen, Fristen, Kosten

    Für die Ummeldung braucht es Zulassungsbescheinigung Teil I und II, die eVB-Nummer der Versicherung, ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, den Personalausweis und den HU-Nachweis, und die Gebühren liegen je nach Fall bei 25 bis 70 Euro plus Kennzeichen.