Auto ummelden: Unterlagen, Fristen, Kosten

Für die Ummeldung braucht es Zulassungsbescheinigung Teil I und II, die eVB-Nummer der Versicherung, ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, den Personalausweis und den HU-Nachweis, und die Gebühren liegen je nach Fall bei 25 bis 70 Euro plus Kennzeichen.

gelistet Redaktion · Stand 15. August 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Die eVB-Nummer ist sieben Zeichen lang und wird von der Versicherung kostenlos erteilt.
  • Ein Kennzeichenpaar kostet 20 bis 40 Euro, die Feinstaubplakette 5 bis 15 Euro.
  • Bei einem Halterwechsel ist die Ummeldung unverzüglich vorzunehmen, praktisch binnen weniger Tage.
  • Die internetbasierte Zulassung ist rund um die Uhr möglich, dauert bis zur Zustellung aber mehrere Tage.

Der Termin bei der Zulassungsstelle dauert zwanzig Minuten, wenn alles dabei ist, und einen zweiten Vormittag, wenn ein Dokument fehlt. Die Liste ist überschaubar.

Was mitzubringen ist

Zulassungsbescheinigung Teil I, früher Fahrzeugschein, und Teil II, früher Fahrzeugbrief. Die eVB-Nummer der neuen Versicherung, ein siebenstelliger Code, der elektronisch hinterlegt ist. Ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer, weil diese nur per Lastschrift eingezogen wird. Der Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung. Der Nachweis der letzten Hauptuntersuchung. Und bei Firmenfahrzeugen ein Handelsregisterauszug.

VorgangGebührZusätzlich
Umschreibung innerhalb des Kreises25 bis 35 €Kennzeichen bei Wechsel
Umschreibung aus anderem Kreis30 bis 45 €neue Kennzeichen 20 bis 40 €
Neuzulassung30 bis 50 €Kennzeichen und Plakette
Wunschkennzeichenplus 10 bis 15 €Reservierung online möglich
Außerbetriebsetzung8 bis 20 €
Internetbasierte Zulassung13 bis 40 €Versand 5 bis 15 €
Feinstaubplakette5 bis 15 €
Gebühren bei der Zulassungsstelle.

Kennzeichen mitnehmen oder nicht

Seit der Kennzeichenmitnahme darf ein Fahrzeug sein Kennzeichen bei einem Umzug innerhalb Deutschlands behalten. Bei einem Halterwechsel gilt das ebenfalls, sofern beide Parteien einverstanden sind. Das spart 20 bis 40 Euro für neue Schilder und erspart den Weg zum Schilderdienst. Wer ein Wunschkennzeichen will, reserviert es vorab online für 10 bis 15 Euro.

Die Frist

Eine feste Zahl in Tagen nennt das Gesetz nicht, verlangt aber die unverzügliche Anzeige des Halterwechsels. In der Praxis bedeutet das wenige Tage. Wer wochenlang wartet, riskiert ein Verwarngeld und trägt zudem ein Risiko: Solange das Fahrzeug auf den Verkäufer zugelassen ist, gehen Bußgelder und Steuerforderungen an ihn, und er kann sie an den Käufer weiterreichen.

Für Verkäufer heißt das umgekehrt: Beim Verkauf sollte die Abmeldung oder die Umschreibung dokumentiert und der Zulassungsstelle sowie der Versicherung gemeldet werden. Ein formloses Schreiben mit Datum, Käuferdaten und Kilometerstand genügt.

Die Onlinezulassung

Die internetbasierte Fahrzeugzulassung funktioniert für Neuzulassung, Umschreibung und Außerbetriebsetzung. Nötig sind ein Ausweis mit freigeschalteter Onlinefunktion, ein Kartenlesegerät oder Smartphone mit entsprechender App und die Sicherheitscodes auf den Zulassungsbescheinigungen und Kennzeichenplaketten. Der Vorteil ist die Erreichbarkeit rund um die Uhr, der Nachteil die Zustellzeit von mehreren Tagen, in denen das Fahrzeug nicht bewegt werden darf.

Häufige Fragen

+Welche Unterlagen brauche ich?

Zulassungsbescheinigung Teil I und II, eVB-Nummer, SEPA-Mandat, Ausweis und den Nachweis der letzten Hauptuntersuchung.

+Was kostet die Ummeldung?

25 bis 45 Euro Gebühr, dazu 20 bis 40 Euro für neue Kennzeichen, sofern sie gewechselt werden.

+Kann ich mein Kennzeichen behalten?

Ja, auch bei einem Umzug innerhalb Deutschlands und beim Halterwechsel, wenn beide Seiten zustimmen.

+Wie schnell muss ich ummelden?

Unverzüglich, praktisch binnen weniger Tage. Bis dahin haftet der eingetragene Halter für Bußgelder und Steuer.

+Geht das auch online?

Ja, über die internetbasierte Fahrzeugzulassung. Nötig sind ein Ausweis mit Onlinefunktion und die Sicherheitscodes der Papiere.

Quellen

  1. 1Paragraf 22b Straßenverkehrsgesetz, Fahrzeugregister, Bundesministerium der Justiz (August 2026)
  2. 2Fahrzeugstatistik, Kraftfahrt-Bundesamt (August 2026)

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