Fahrzeugbrief und Zulassungsbescheinigung: was welches Papier ist
Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist der frühere Fahrzeugschein und wird mitgeführt, Teil II ist der frühere Fahrzeugbrief, bleibt zu Hause und dient als Nachweis der Verfügungsberechtigung, ist aber kein Eigentumsnachweis im rechtlichen Sinne.
gelistet Redaktion · Stand 15. August 2026
Das Wichtigste in Kürze
- Teil I muss bei jeder Fahrt mitgeführt werden, Teil II ausdrücklich nicht.
- Ein Ersatz für Teil II kostet 25 bis 60 Euro und dauert wegen der Aufbietung mehrere Wochen.
- Bei finanzierten Fahrzeugen hält die Bank Teil II als Sicherheit.
- Die Fahrgestellnummer hat 17 Stellen und steht in beiden Dokumenten sowie am Fahrzeug.
Zwei Dokumente, zwei Aufgaben. Wer sie verwechselt, hat entweder eine Ordnungswidrigkeit im Handschuhfach oder ein Problem beim Verkauf.
Was wo steht
Teil I enthält die Angaben, die im Verkehr gebraucht werden: Kennzeichen, Halter, technische Daten, zulässige Gesamtmasse, Reifengrößen, Emissionsklasse und den Termin der nächsten Hauptuntersuchung. Teil II enthält die Fahrzeughistorie: alle bisherigen Halter mit Anzahl, das Datum der Erstzulassung, die Fahrgestellnummer und Vermerke der Zulassungsstellen.
| Merkmal | Teil I | Teil II |
|---|---|---|
| Früherer Name | Fahrzeugschein | Fahrzeugbrief |
| Mitführpflicht | ja | nein |
| Zahl der Vorhalter | nein | ja |
| Nächste Hauptuntersuchung | ja | nein |
| Bei Finanzierung | beim Halter | meist bei der Bank |
| Ersatz bei Verlust | 10 bis 25 € | 25 bis 60 € plus Aufbietung |
| Eigentumsnachweis | nein | nein, nur Indiz |
Warum Teil II kein Eigentumsnachweis ist
Eingetragen ist der Halter, also derjenige, der das Fahrzeug für eigene Rechnung nutzt. Eigentümer kann jemand anderes sein, etwa eine Leasinggesellschaft oder eine finanzierende Bank. Wer Teil II besitzt, gilt aber als verfügungsberechtigt, und deshalb ist das Dokument beim Kauf so wichtig: Ohne Teil II lässt sich ein Fahrzeug nicht umschreiben, und wer es ohne dieses Papier kauft, kauft möglicherweise von jemandem, der nicht verfügen darf.
Bei Verlust
Für Teil I genügt ein Antrag bei der Zulassungsstelle mit eidesstattlicher Versicherung, Kosten 10 bis 25 Euro. Bei Teil II ist es aufwendiger: Das verlorene Dokument wird für kraftlos erklärt, was über eine Aufbietung im amtlichen Verkündungsblatt läuft und mehrere Wochen dauert. Kosten 25 bis 60 Euro. In dieser Zeit ist das Fahrzeug nicht verkäuflich, weshalb der Verlust rechtzeitig vor einem geplanten Verkauf gemeldet werden sollte.
Ein häufiger Fall ist die finanzierte Ware: Teil II liegt bei der Bank und wird erst nach vollständiger Tilgung herausgegeben. Wer ein Fahrzeug verkaufen will, das noch finanziert ist, klärt mit der Bank die Ablösesumme und lässt das Dokument gegen Zahlung freigeben, oft direkt zwischen Bank und Käufer.
Worauf beim Kauf zu achten ist
Die 17-stellige Fahrgestellnummer in Teil I, Teil II und am Fahrzeug muss übereinstimmen. Die Zahl der Vorhalter in Teil II sollte zur Erzählung des Verkäufers passen. Und der Name in Teil II muss zum Ausweis des Verkäufers passen, sonst braucht es eine schriftliche Vollmacht. Diese drei Prüfungen dauern zusammen fünf Minuten und verhindern die teuersten Fehler beim Gebrauchtwagenkauf.
Häufige Fragen
+Welches Papier muss ich mitführen?
Nur Teil I, den früheren Fahrzeugschein. Teil II gehört ausdrücklich nicht ins Fahrzeug.
+Ist Teil II ein Eigentumsnachweis?
Nein, nur ein starkes Indiz für die Verfügungsberechtigung. Eigentümer kann eine Bank oder Leasinggesellschaft sein.
+Was kostet ein Ersatz?
10 bis 25 Euro für Teil I, 25 bis 60 Euro für Teil II. Bei Teil II dauert die Aufbietung mehrere Wochen.
+Wo ist Teil II bei einer Finanzierung?
Bei der Bank als Sicherheit. Er wird nach vollständiger Tilgung oder gegen Ablösung freigegeben.
+Was prüfe ich beim Kauf?
Übereinstimmung der 17-stelligen Fahrgestellnummer in beiden Papieren und am Fahrzeug sowie den Namen in Teil II gegen den Ausweis.
Quellen
- 1Paragraf 22b Straßenverkehrsgesetz, Fahrzeugregister, Bundesministerium der Justiz (August 2026)
- 2Fahrzeugstatistik, Kraftfahrt-Bundesamt (August 2026)