Kuratiertes Verzeichnis

Goldankauf Deutschland

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Ratgeber

  • Altgold und Bruchgold: der Unterschied im Preis

    Bruchgold wird ausschließlich nach dem Feingoldgehalt bezahlt, Altgold kann darüber hinaus einen Verkaufswert als Schmuckstück haben, und dieser Unterschied entscheidet, ob ein Stück eingeschmolzen oder weiterverkauft wird.

  • Die Ankaufquittung: welche Angaben darauf stehen müssen

    Eine brauchbare Ankaufquittung nennt Gewicht auf 0,01 Gramm, festgestellten Feingehalt, den zugrunde gelegten Feingoldkurs, den Auszahlungsbetrag sowie Datum und Firmenangaben des Käufers, denn erst diese fünf Punkte machen den Preis überprüfbar.

  • Warum Anlagegold ohne Umsatzsteuer verkauft wird

    Anlagegold ist von der Umsatzsteuer befreit, wenn es als Barren mit mindestens 995 Tausendstel Feingehalt oder als Münze mit mindestens 900 Tausendstel vorliegt, die nach 1800 geprägt wurde, gesetzliches Zahlungsmittel war und höchstens 80 Prozent über dem Goldwert gehandelt wird.

  • Steine im Altgold: werden sie mitbezahlt oder ausgebrochen

    Steine unter etwa 0,20 Karat werden beim Altgoldankauf in der Regel nicht vergütet und mit eingeschmolzen, während sich das Ausfassen ab etwa 0,50 Karat lohnt, weil die Kosten von 15 bis 40 Euro je Stein dann deutlich unter dem Steinwert liegen.

  • Feingoldgehalt berechnen: vom Bruttogewicht zum Materialwert

    Der Materialwert ergibt sich aus dem bereinigten Gewicht mal Feingehalt mal Tageskurs, wobei vom Bruttogewicht zuerst Steine, Federn, Stahlteile und Kittfüllungen abzuziehen sind, weil diese Bestandteile nicht vergütet werden.

  • Gold über die Grenze: ab welchem Wert es anmeldepflichtig ist

    Wer die Europäische Union mit Barmitteln von 10.000 Euro oder mehr betritt oder verlässt, muss diese schriftlich anmelden, und seit 2021 zählen dazu ausdrücklich auch Goldmünzen und Barren mit einem Feingehalt von mindestens 900 Tausendstel.