Warum Anlagegold ohne Umsatzsteuer verkauft wird

Anlagegold ist von der Umsatzsteuer befreit, wenn es als Barren mit mindestens 995 Tausendstel Feingehalt oder als Münze mit mindestens 900 Tausendstel vorliegt, die nach 1800 geprägt wurde, gesetzliches Zahlungsmittel war und höchstens 80 Prozent über dem Goldwert gehandelt wird.

gelistet Redaktion · Stand 15. August 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Befreiung steht in Paragraf 25c Umsatzsteuergesetz und geht auf die europäische Mehrwertsteuersystemrichtlinie zurück.
  • Barren gelten ab 995 Tausendstel, Münzen ab 900 Tausendstel Feingehalt als Anlagegold.
  • Silber, Platin und Palladium sind nicht befreit, dort fallen 19 Prozent an oder es wird differenzbesteuert.
  • Schmuck fällt nie unter die Befreiung, unabhängig vom Feingehalt.

Zwei Barren, gleiches Metall, unterschiedlicher Preis: der Unterschied liegt oft nicht am Händler, sondern an der Steuer. Bei Gold entfällt sie, bei Silber nicht, und das erklärt einen zweistelligen Prozentsatz im Preisvergleich.

Die vier Bedingungen für Münzen

Eine Goldmünze ist steuerfreies Anlagegold, wenn sie mindestens 900 Tausendstel fein ist, nach dem Jahr 1800 geprägt wurde, im Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel war oder ist und ihr Verkaufspreis den Goldwert um höchstens 80 Prozent übersteigt. Fällt eine dieser Bedingungen weg, wird die Münze als Sammlerstück behandelt.

Bei Barren ist es einfacher: ab 995 Tausendstel Feingehalt und in handelsüblichen Gewichten von 1 Gramm bis 12,5 Kilogramm gelten sie als Anlagegold. Der Stempel der Scheideanstalt und die Seriennummer gehören dazu, weil sie die Handelbarkeit sichern.

WareFeingehaltUmsatzsteuer beim Kauf
Goldbarrenab 9950 Prozent
Anlagegoldmünzeab 9000 Prozent
Goldschmuck333 bis 99919 Prozent
Silberbarren99919 Prozent
Silbermünze aus Drittland9997 Prozent bei Einfuhr
Platin und Palladium99919 Prozent
Umsatzsteuer bei Edelmetall im Vergleich.

Was das beim Verkauf bedeutet

Wer privat verkauft, stellt ohnehin keine Umsatzsteuer in Rechnung. Die Regel wirkt trotzdem, weil sie den Wiederverkaufswert bestimmt: Ein Goldbarren lässt sich ohne Steuerlast weiterreichen, ein Silberbarren nicht, weshalb der Händler beim Silber einen größeren Abstand zum Kurs braucht.

Die Grenze zum Sammlerstück

Sobald eine Münze mehr als 80 Prozent über dem Materialwert kostet, ist sie steuerlich ein Sammlerstück. Bei einer Unze mit 2.400 Euro Goldwert liegt diese Schwelle bei 4.320 Euro. Historische Prägungen in guter Erhaltung überschreiten sie regelmäßig, gängige Anlagemünzen der staatlichen Prägeanstalten bleiben mit 3 bis 6 Prozent Aufgeld weit darunter.

Für Sammlerstücke gilt häufig die Differenzbesteuerung: Steuer fällt nur auf die Handelsspanne an, nicht auf den vollen Preis. Auf der Rechnung steht dann ein Hinweis auf Paragraf 25a UStG und kein ausgewiesener Steuerbetrag.

Woran ein sauberer Beleg zu erkennen ist

Beim Kauf von Anlagegold nennt die Rechnung Gewicht, Feingehalt, Seriennummer und den Hinweis auf die Steuerbefreiung. Fehlt der Hinweis und ist trotzdem keine Steuer ausgewiesen, lohnt die Nachfrage. Beim späteren Verkauf ist dieser Beleg das Dokument, mit dem sich die einjährige Haltefrist beweisen lässt.

Häufige Fragen

+Gilt die Befreiung auch für Goldschmuck?

Nein. Schmuck fällt nie unter Anlagegold, auch nicht bei 999 Feingehalt, weil die Verarbeitung als Lieferung eines Gegenstands anderer Art gilt.

+Warum ist Silber teurer als der Kurs?

Weil beim Kauf 19 Prozent Umsatzsteuer anfallen oder die Handelsspanne differenzbesteuert wird. Dieser Anteil ist beim Wiederverkauf verloren.

+Muss ich beim Verkauf von Barren Steuer abführen?

Als Privatperson nicht. Umsatzsteuerlich ist der Verkauf ohnehin befreit, einkommensteuerlich zählt nur die Jahresfrist.

+Was ist Differenzbesteuerung?

Ein Verfahren, bei dem die Steuer nur auf die Marge des Händlers erhoben wird. Auf der Rechnung erscheint dann kein gesonderter Steuerbetrag.

+Zählen alte Münzen als Anlagegold?

Nur wenn sie nach 1800 geprägt wurden, mindestens 900 fein sind und höchstens 80 Prozent über dem Goldwert kosten. Ältere Prägungen sind steuerlich Sammlerstücke.

Quellen

  1. 1Paragraf 25c Umsatzsteuergesetz, Besteuerung von Umsätzen mit Anlagegold, Bundesministerium der Justiz (August 2026)
  2. 2Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (August 2026)

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