Gold verkaufen: wann der Gewinn steuerfrei bleibt

Wer Gold länger als ein Jahr gehalten hat, zahlt auf den Gewinn keine Steuer, und innerhalb des Jahres bleibt er steuerfrei, solange alle privaten Veräußerungsgewinne zusammen unter 1.000 Euro im Kalenderjahr liegen.

gelistet Redaktion · Stand 6. August 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Haltefrist beträgt ein Jahr, gerechnet von Anschaffung bis Verkauf.
  • Innerhalb des Jahres gilt eine Freigrenze von 1.000 Euro je Kalenderjahr, seit 2024 angehoben von 600 Euro.
  • Freigrenze heißt: ein Euro darüber macht den gesamten Gewinn steuerpflichtig, nicht nur den Überschuss.
  • Versteuert wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz, nicht mit der Abgeltungsteuer von 25 Prozent.

Physisches Gold zählt steuerlich zu den anderen Wirtschaftsgütern. Damit gilt § 23 Absatz 1 Nummer 2 des Einkommensteuergesetzes und nicht die Abgeltungsteuer, die für Aktien und Fonds greift. Das ist für Anleger der entscheidende Unterschied.

Die Jahresfrist

Liegen zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als zwölf Monate, bleibt der Gewinn steuerfrei, unabhängig von der Höhe. Wer 2019 Barren für 30.000 Euro gekauft und 2026 für 55.000 Euro verkauft hat, versteuert von den 25.000 Euro Gewinn keinen Cent.

Maßgeblich sind die schuldrechtlichen Verträge, also Kaufdatum und Verkaufsdatum, nicht die Lieferung. Bewahren Sie die Rechnung auf. Ohne Kaufbeleg lässt sich die Frist nicht nachweisen, und das Finanzamt schätzt im Zweifel gegen Sie.

Die Freigrenze von 1.000 Euro

Wird innerhalb des Jahres verkauft, greift die Freigrenze aus § 23 Absatz 3 EStG. Sie liegt seit dem Veranlagungszeitraum 2024 bei 1.000 Euro je Kalenderjahr, vorher waren es 600 Euro. Entscheidend ist die Summe aller privaten Veräußerungsgeschäfte des Jahres, also auch Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten oder Sammlerstücken.

Eine Freigrenze ist kein Freibetrag. Bei 999 Euro Gewinn bleibt alles steuerfrei, bei 1.001 Euro sind die vollen 1.001 Euro steuerpflichtig.

FallGewinn im JahrsteuerpflichtigSteuer bei 42 Prozent Satz
Verkauf nach 8 Monaten800 €0 €0 €
Verkauf nach 8 Monaten1.200 €1.200 €504 €
zwei Verkäufe im selben Jahr600 € und 500 €1.100 €462 €
Verkauf nach 13 Monaten25.000 €0 €0 €
Beispiele für den Verkauf innerhalb der Jahresfrist, alle privaten Veräußerungsgewinne des Jahres zusammengerechnet.

Was mit Verlusten passiert

Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften dürfen nur mit Gewinnen derselben Art verrechnet werden, also nicht mit Arbeitslohn oder Zinsen. Sie lassen sich ein Jahr zurück und unbegrenzt vortragen. Wer im selben Jahr 2.000 Euro Gewinn auf Gold und 1.500 Euro Verlust auf Münzen macht, kommt auf 500 Euro und bleibt unter der Freigrenze.

Anlagegold und Umsatzsteuer

Beim Kauf fällt auf Anlagegold keine Umsatzsteuer an. § 25c UStG befreit Barren und Plättchen mit einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendsteln sowie Goldmünzen ab einem Feingehalt von 900 Tausendsteln, die nach 1800 geprägt wurden und im Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren. Silber ist davon nicht erfasst, dort gilt der volle Satz von 19 Prozent, für Silbermünzen unter Bedingungen 7 Prozent.

Was der Ankauf meldet

Der Händler meldet den Verkauf nicht ans Finanzamt. Er muss Sie aber ab 2.000 Euro Barzahlung nach dem Geldwäschegesetz identifizieren und die Unterlagen fünf Jahre aufbewahren. Die Erklärung des Gewinns ist Sache des Verkäufers, in Anlage SO der Einkommensteuererklärung.

Häufige Fragen

+Gilt die Jahresfrist auch für Goldmünzen und Schmuck?

Ja. Entscheidend ist, dass es sich um ein anderes Wirtschaftsgut im Sinne des § 23 EStG handelt. Das trifft auf Barren, Münzen und Schmuck gleichermaßen zu.

+Was ist bei geerbtem Gold?

Bei unentgeltlichem Erwerb wird die Anschaffung des Erblassers zugerechnet. Hat er das Gold vor mehr als einem Jahr gekauft, ist der Verkauf sofort steuerfrei.

+Zählt Gold-ETC wie physisches Gold?

Nur wenn ein Anspruch auf Lieferung besteht. Der Bundesfinanzhof hat dies für Xetra-Gold bejaht. Bei rein synthetischen Produkten gilt die Abgeltungsteuer von 25 Prozent.

+Muss ich den steuerfreien Verkauf angeben?

Nach Ablauf der Jahresfrist nicht. Innerhalb der Frist gehört der Vorgang in die Anlage SO, auch wenn er unter der Freigrenze bleibt.

+Was ist mit gewerblichem Handel?

Wer regelmäßig an- und verkauft, kann als gewerblicher Händler eingestuft werden. Dann gilt weder Jahresfrist noch Freigrenze, und es kommt Gewerbesteuer hinzu.

Quellen

  1. 1§ 23 EStG, Private Veräußerungsgeschäfte, Bundesministerium der Justiz (August 2026)
  2. 2§ 25c UStG, Besteuerung von Umsätzen mit Anlagegold, Bundesministerium der Justiz (August 2026)
  3. 3§ 10 GwG, Allgemeine Sorgfaltspflichten, Bundesministerium der Justiz (August 2026)

Passend dazu