Auto verkauft: wann abgemeldet werden muss

Der Verkäufer muss den Verkauf der Zulassungsstelle unverzüglich anzeigen, also praktisch binnen weniger Tage, mit Name, Anschrift und Ausweisdaten des Käufers, weil er sonst für Bußgelder, Kfz-Steuer und Gebühren weiter in Anspruch genommen wird.

gelistet Redaktion · Stand 15. August 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kfz-Steuer läuft bis zur Ummeldung oder Abmeldung weiter und wird beim eingetragenen Halter erhoben.
  • Ohne Verkaufsanzeige bleibt der Verkäufer für Verstöße des Käufers zunächst der Ansprechpartner.
  • Die Anzeige ist gebührenfrei, die Außerbetriebsetzung kostet 8 bis 20 Euro.
  • Die Versicherung endet erst mit Ummeldung oder Abmeldung, nicht mit dem Verkauf.

Nach der Geldübergabe ist der Verkauf gefühlt beendet. Rechtlich fehlen noch zwei Schreiben, und wer sie unterlässt, hört Monate später davon.

Die Verkaufsanzeige

Sie geht an die Zulassungsstelle und enthält Kennzeichen, Fahrgestellnummer, Datum der Übergabe, Kilometerstand sowie Name, vollständige Anschrift und Ausweisnummer des Käufers. Eine Kopie des Kaufvertrags und der Ausweiskopie sollte beigefügt sein. Die Anzeige ist gebührenfrei und kann per Post, E-Mail oder Onlineformular erfolgen. Ohne sie bleibt der Verkäufer im Register als letzter bekannter Halter.

SchrittAdressatKostenFrist
VerkaufsanzeigeZulassungsstellekeineunverzüglich
Meldung an die VersicherungVersichererkeineunverzüglich
AußerbetriebsetzungZulassungsstelle8 bis 20 €vor Übergabe möglich
Kennzeichen entstempelnZulassungsstellein Gebühr enthaltenbei Abmeldung
Kfz-Steuer beendenHauptzollamtkeineautomatisch
Kaufvertrag aufbewahrenselbstkeinemindestens 3 Jahre
Was nach dem Verkauf zu erledigen ist.

Warum die Frist wichtig ist

Solange der Verkäufer als Halter eingetragen ist, gehen Anhörungsbögen für Verkehrsverstöße, Steuerbescheide und Kosten für ein Abschleppen an ihn. Er kann zwar auf den Käufer verweisen, muss dazu aber dessen Daten nennen können. Wer sie nicht hat oder nicht dokumentiert hat, bleibt in der Pflicht. Die Kfz-Steuer läuft in dieser Zeit weiter und wird beim eingetragenen Halter erhoben.

Abmelden oder umschreiben lassen

Sicherer ist die Außerbetriebsetzung vor der Übergabe für 8 bis 20 Euro. Dann ist das Fahrzeug ohne Kennzeichen und der Käufer muss es selbst zulassen, was ein Kurzzeitkennzeichen für 60 bis 200 Euro nötig macht. Bequemer für beide ist die gemeinsame Fahrt zur Zulassungsstelle, bei der direkt umgeschrieben wird. Dann sind Steuer, Versicherung und Halterfrage in einem Termin geklärt.

Wer dem Käufer die Umschreibung überlässt, sollte sich eine Frist im Kaufvertrag zusichern lassen, etwa zehn Tage, verbunden mit der Verpflichtung, die Umschreibung nachzuweisen. Das kostet nichts und schafft eine Handhabe.

Die Versicherung

Sie endet nicht mit dem Verkauf, sondern mit Ummeldung oder Abmeldung. Bis dahin läuft der Vertrag und der Verkäufer zahlt. Deshalb gehört die Meldung an den Versicherer zum selben Vorgang wie die Verkaufsanzeige. Nach der Ummeldung geht der Vertrag nicht auf den Käufer über, er wird beendet und der Schadenfreiheitsrabatt bleibt beim Verkäufer, der ihn auf ein neues Fahrzeug übertragen kann.

Häufige Fragen

+Wie schnell muss ich den Verkauf melden?

Unverzüglich, praktisch binnen weniger Tage. Die Anzeige an die Zulassungsstelle ist gebührenfrei.

+Was passiert, wenn ich es vergesse?

Bußgelder, Steuerbescheide und Abschleppkosten gehen weiter an den eingetragenen Halter, also an den Verkäufer.

+Soll ich vor der Übergabe abmelden?

Das ist die sichere Variante für 8 bis 20 Euro. Der Käufer braucht dann ein Kurzzeitkennzeichen für 60 bis 200 Euro.

+Endet die Versicherung automatisch?

Nein, erst mit Ummeldung oder Abmeldung. Bis dahin läuft der Vertrag zulasten des Verkäufers.

+Was gehört in die Verkaufsanzeige?

Kennzeichen, Fahrgestellnummer, Übergabedatum, Kilometerstand und die vollständigen Daten des Käufers mit Ausweisnummer.

Quellen

  1. 1Paragraf 22b Straßenverkehrsgesetz, Fahrzeugregister, Bundesministerium der Justiz (August 2026)
  2. 2Fahrzeugstatistik, Kraftfahrt-Bundesamt (August 2026)

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