Kurzzeitkennzeichen: Gültigkeit, Kosten, Grenzen
Ein Kurzzeitkennzeichen gilt fünf Tage ab Zuteilung, kostet mit Versicherung 60 bis 200 Euro und darf nur für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten genutzt werden, wobei eine gültige Hauptuntersuchung Voraussetzung ist.
gelistet Redaktion · Stand 15. August 2026
Das Wichtigste in Kürze
- Die Gültigkeit beträgt fünf Tage, das Ablaufdatum steht im gelben Feld auf dem Schild.
- Die Zulassungsgebühr liegt bei 13 bis 30 Euro, die Versicherung bei 30 bis 160 Euro.
- Ohne gültige Hauptuntersuchung wird das Kennzeichen in der Regel nicht zugeteilt.
- Erlaubt sind ausschließlich Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten.
Ein abgemeldetes Fahrzeug lässt sich nicht bewegen. Das Kurzzeitkennzeichen schließt diese Lücke, aber nur für einen genau umrissenen Zweck.
Was erlaubt ist
Prüfungsfahrten zu einer Untersuchung, Probefahrten zur Feststellung der Fahreigenschaften und Überführungsfahrten zum Käufer oder zu einer Werkstatt. Nicht erlaubt sind Urlaubsfahrten, der Weg zur Arbeit oder das Einkaufen. Wer das Kennzeichen zweckwidrig nutzt, riskiert ein Bußgeld und im Schadensfall Probleme mit dem Versicherungsschutz.
| Variante | Gültigkeit | Kosten | Einsatz |
|---|---|---|---|
| Kurzzeitkennzeichen | 5 Tage | 60 bis 200 € | Probe- und Überführungsfahrt |
| Ausfuhrkennzeichen | 15 Tage bis 12 Monate | 70 bis 320 € | Fahrt ins Ausland |
| Rotes Händlerkennzeichen | dauerhaft | nur für Betriebe | Probefahrten des Handels |
| Reguläre Zulassung | unbegrenzt | 30 bis 50 € plus Schilder | normaler Betrieb |
| Transport auf Anhänger | entfällt | Mietanhänger ab 30 € | kein Kennzeichen nötig |
Was mitzubringen ist
Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil II oder ein Nachweis über das Fahrzeug, eine eVB-Nummer speziell für Kurzzeitkennzeichen und der Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung. Der letzte Punkt überrascht viele: Für ein Fahrzeug ohne gültige Prüfplakette wird das Kennzeichen in der Regel nicht zugeteilt, mit Ausnahme der Fahrt zur Untersuchung selbst, die eng ausgelegt wird.
Die Versicherung ist der teure Teil
Die Zulassungsgebühr ist mit 13 bis 30 Euro überschaubar. Die Versicherung kostet je nach Fahrzeugalter, Leistung und Anbieter 30 bis 160 Euro für die fünf Tage. Bei älteren Fahrzeugen mit hoher Leistung liegt sie am oberen Rand. Wichtig: Es handelt sich um eine reine Haftpflichtdeckung, Schäden am eigenen Fahrzeug sind nicht abgedeckt, sofern keine gesonderte Kaskodeckung vereinbart wurde.
Der Geltungsbereich umfasst Deutschland und in der Regel die EU, was aber je nach Versicherer abweichen kann. Für die Fahrt in ein Drittland ist ein Ausfuhrkennzeichen die richtige Wahl.
Wann sich der Anhänger lohnt
Bei einem Fahrzeug ohne Hauptuntersuchung, bei einem nicht fahrbereiten Fahrzeug oder bei kurzen Strecken ist der Transport auf einem Anhänger oft die einfachere Lösung. Ein Mietanhänger kostet 30 bis 90 Euro am Tag, und es entfallen Zulassung, Versicherung und die Frage nach der Zweckbindung vollständig.
Häufige Fragen
+Wie lange gilt ein Kurzzeitkennzeichen?
Fünf Tage ab Zuteilung. Das Ablaufdatum steht im gelben Feld auf dem Schild.
+Was kostet es?
13 bis 30 Euro Zulassungsgebühr plus 30 bis 160 Euro Versicherung, zusammen also 60 bis 200 Euro.
+Brauche ich eine gültige Hauptuntersuchung?
In der Regel ja. Ohne gültige Prüfplakette wird das Kennzeichen meist nicht zugeteilt.
+Wofür darf ich damit fahren?
Nur für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten. Alltagsfahrten sind nicht zulässig.
+Ist mein Fahrzeug damit kaskoversichert?
Nein, es handelt sich um eine reine Haftpflichtdeckung. Kasko muss gesondert vereinbart werden.
Quellen
- 1Paragraf 22b Straßenverkehrsgesetz, Fahrzeugregister, Bundesministerium der Justiz (August 2026)
- 2Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, GDV (August 2026)