Auto ins Ausland verkaufen: was zu erledigen ist
Vor der Übergabe wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt, bei Überführung auf eigener Achse ein Ausfuhrkennzeichen beantragt, und der Verkauf ist der Zulassungsstelle und der Versicherung schriftlich mit Käuferdaten und Datum anzuzeigen, sonst haftet der Verkäufer weiter.
gelistet Redaktion · Stand 15. August 2026
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Ausfuhrkennzeichen kostet 30 bis 60 Euro Gebühr plus Versicherung von 30 bis 250 Euro je nach Gültigkeit.
- Die Gültigkeit reicht von 15 Tagen bis zu einem Jahr.
- Die Kfz-Steuer endet mit dem Tag der Außerbetriebsetzung, zu viel gezahlte Beträge werden erstattet.
- Ohne Anzeige des Verkaufs bleibt der Verkäufer für Bußgelder und Gebühren im Register angreifbar.
Der Verkauf ins Ausland ist unproblematisch, solange die Reihenfolge stimmt. Wird sie verdreht, kommen Bußgeldbescheide aus drei Ländern und Steuerbescheide aus dem eigenen.
Die Reihenfolge
Erstens: Kaufvertrag mit vollständigen Käuferdaten, Ausweiskopie und Datum. Zweitens: Fahrzeug bei der Zulassungsstelle außer Betrieb setzen, Gebühr 8 bis 20 Euro. Drittens: Ausfuhrkennzeichen beantragen, falls das Fahrzeug auf eigener Achse fährt. Viertens: Versicherung über den Verkauf informieren. Fünftens: Zulassungsstelle den Verkauf schriftlich anzeigen, mit Kopie des Kaufvertrags.
| Vorgang | Kosten | Bemerkung |
|---|---|---|
| Außerbetriebsetzung | 8 bis 20 € | bei jeder Zulassungsstelle möglich |
| Ausfuhrkennzeichen 15 Tage | 30 bis 45 € | plus Versicherung 30 bis 80 € |
| Ausfuhrkennzeichen 3 Monate | 40 bis 60 € | plus Versicherung 90 bis 180 € |
| Ausfuhrkennzeichen 12 Monate | 45 bis 70 € | plus Versicherung 180 bis 250 € |
| Erstattung Kfz-Steuer | keine Gebühr | automatisch nach Abmeldung |
| Transport per Anhänger | 0 € | kein Kennzeichen nötig |
Ausfuhrkennzeichen oder Transport
Fährt der Käufer das Fahrzeug selbst über die Grenze, braucht er ein Ausfuhrkennzeichen mit rotem Rand und einem Ablaufdatum. Es wird auf den Käufer ausgestellt und enthält eine eigene Versicherung. Wird das Fahrzeug dagegen auf einem Anhänger oder Transporter abgeholt, genügt die Außerbetriebsetzung, und es fallen keine weiteren Kosten an.
Die Papiere
Bei der Außerbetriebsetzung wird die Zulassungsbescheinigung Teil I eingezogen oder entwertet, Teil II erhält einen Vermerk. Beide Dokumente gehören zum Fahrzeug und werden dem Käufer übergeben. Für die Zulassung im Zielland verlangen viele Behörden zusätzlich die Übereinstimmungsbescheinigung, die beim Hersteller für 50 bis 150 Euro nachbestellt werden kann und die technischen Daten europaweit einheitlich ausweist.
Innerhalb der EU ist der Verkauf zwischen Privatpersonen umsatzsteuerlich unproblematisch. Bei Neufahrzeugen, also weniger als sechs Monate alt oder unter 6.000 Kilometern, gelten Sonderregeln: Dann ist die Erwerbsbesteuerung im Zielland vorgesehen, und der Verkäufer muss den Vorgang melden.
Was Verkäufer absichern sollten
Die schriftliche Verkaufsanzeige an die Zulassungsstelle ist der wichtigste Schritt. Sie enthält Datum, Käufername, Anschrift, Ausweisnummer und Kilometerstand. Ohne sie bleibt der Verkäufer im Register die letzte bekannte Adresse, und Bußgelder aus dem Ausland landen bei ihm. Eine Kopie des Kaufvertrags und der Ausweiskopie sollte mindestens drei Jahre aufbewahrt werden.
Häufige Fragen
+Brauche ich ein Ausfuhrkennzeichen?
Nur wenn das Fahrzeug auf eigener Achse über die Grenze fährt. Beim Transport auf einem Anhänger genügt die Außerbetriebsetzung.
+Was kostet ein Ausfuhrkennzeichen?
30 bis 70 Euro Gebühr plus Versicherung von 30 bis 250 Euro, abhängig von der Gültigkeitsdauer zwischen 15 Tagen und einem Jahr.
+Bekomme ich Kfz-Steuer zurück?
Ja, ab dem Tag der Außerbetriebsetzung wird zu viel gezahlte Steuer automatisch erstattet.
+Wie schütze ich mich vor Bußgeldern?
Durch eine schriftliche Verkaufsanzeige an die Zulassungsstelle mit Käuferdaten, Datum und Kilometerstand.
+Was ist die Übereinstimmungsbescheinigung?
Ein Dokument des Herstellers mit europaweit einheitlichen technischen Daten. Sie kostet als Nachbestellung 50 bis 150 Euro.
Quellen
- 1Paragraf 22b Straßenverkehrsgesetz, Fahrzeugregister, Bundesministerium der Justiz (August 2026)
- 2Fahrzeugstatistik, Kraftfahrt-Bundesamt (August 2026)