Finanzieren oder leasen: die Rechnung über vier Jahre

Leasing hat die niedrigere Monatsrate, weil nur der Wertverlust bezahlt wird, doch am Ende der Laufzeit steht kein Eigentum, weshalb sich die Finanzierung rechnet, sobald das Fahrzeug länger als die Laufzeit gefahren werden soll.

gelistet Redaktion · Stand 15. August 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einem Fahrzeug mit 35.000 Euro liegt die Leasingrate bei 320 bis 480 Euro, die Finanzierungsrate bei 550 bis 750 Euro.
  • Leasing bindet an Kilometerbegrenzungen, Mehrkilometer kosten 5 bis 25 Cent je Kilometer.
  • Bei der Rückgabe werden Schäden über normale Gebrauchsspuren hinaus berechnet, typischerweise 300 bis 2.000 Euro.
  • Eine Ballonfinanzierung senkt die Rate, verschiebt aber eine Schlussrate von 30 bis 50 Prozent ans Ende.

Die Monatsrate ist der schlechteste Vergleichsmaßstab, weil sie zwei verschiedene Dinge misst. Beim Leasing zahlt man Nutzung, bei der Finanzierung Eigentum.

Die vollständige Rechnung

Ein Fahrzeug mit 35.000 Euro Listenpreis, 48 Monate Laufzeit, 15.000 Kilometer im Jahr. Beim Leasing mit 3.500 Euro Anzahlung und 400 Euro Rate zahlt man 22.700 Euro und gibt das Fahrzeug zurück. Bei der Finanzierung mit 3.500 Euro Anzahlung, 650 Euro Rate und 4,9 Prozent effektivem Jahreszins zahlt man 34.700 Euro und besitzt ein Fahrzeug, das nach vier Jahren noch 15.000 bis 18.000 Euro wert ist.

PositionLeasingFinanzierung
Anzahlung3.500 €3.500 €
Monatsrate400 €650 €
Summe der Raten19.200 €31.200 €
Gesamtaufwand22.700 €34.700 €
Fahrzeug am EndezurückgegebenEigentum, Wert 15.000 bis 18.000 €
Effektive Kosten22.700 €16.700 bis 19.700 €
Risiko am EndeRückgabebewertungRestwert am Markt
Vier Jahre im Vergleich, Fahrzeug mit 35.000 Euro Listenpreis.

Wo das Leasing seine Stärke hat

Bei kalkulierbaren Kosten und regelmäßigem Fahrzeugwechsel. Wer alle drei bis vier Jahre ohnehin ein neues Auto will, trägt beim Leasing kein Restwertrisiko. Für Gewerbetreibende kommt hinzu, dass Leasingraten in voller Höhe als Betriebsausgaben abzugsfähig sind und die Vorsteuer geltend gemacht werden kann, was den effektiven Aufwand deutlich senkt.

Die Rückgabe ist der kritische Moment

Bewertet wird nach dem Maßstab normaler Gebrauchsspuren. Steinschläge in der Front, kleine Kratzer und abgenutzte Reifen mit über 3 Millimetern Profil gelten in der Regel als normal. Nicht mehr normal sind Dellen, Kratzer durch den Lack, Risse in Polstern und Reifen unterschiedlicher Fabrikate. Rechnungen zwischen 300 und 2.000 Euro sind üblich. Ein Vorabcheck vier bis sechs Wochen vor Rückgabe erlaubt es, günstige Reparaturen selbst zu beauftragen.

Ebenso wichtig ist die Kilometerabrechnung. Mehrkilometer kosten 5 bis 25 Cent, Minderkilometer werden meist nur zur Hälfte vergütet und oft nur bis zu einer Obergrenze. Wer die Laufleistung realistisch schätzt, spart hier mehr als durch jede Ratenverhandlung.

Die Ballonfinanzierung als Zwischenform

Sie senkt die Rate durch eine Schlussrate von 30 bis 50 Prozent des Kaufpreises. Am Ende stehen drei Wege offen: zahlen, anschlussfinanzieren oder das Fahrzeug zurückgeben, sofern ein Rückgaberecht vereinbart wurde. Ohne dieses Recht trägt man das volle Restwertrisiko, und genau daran scheitern viele Verträge, wenn der Marktwert unter der Schlussrate liegt.

Häufige Fragen

+Was ist günstiger, Leasing oder Finanzierung?

Über vier Jahre gerechnet die Finanzierung, weil am Ende ein Fahrzeug mit 15.000 bis 18.000 Euro Wert bleibt. Die Rate ist dafür höher.

+Was kosten Mehrkilometer beim Leasing?

5 bis 25 Cent je Kilometer. Minderkilometer werden oft nur zur Hälfte und nur bis zu einer Obergrenze vergütet.

+Was wird bei der Rückgabe berechnet?

Alles über normale Gebrauchsspuren hinaus. Üblich sind Rechnungen zwischen 300 und 2.000 Euro.

+Lohnt Leasing für Gewerbetreibende?

Häufig ja, weil die Raten voll als Betriebsausgabe abzugsfähig sind und die Vorsteuer geltend gemacht werden kann.

+Was ist eine Ballonfinanzierung?

Eine Finanzierung mit niedriger Rate und einer Schlussrate von 30 bis 50 Prozent. Ohne vereinbartes Rückgaberecht trägt man das Restwertrisiko.

Quellen

  1. 1Paragraf 312b BGB, außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge, Bundesministerium der Justiz (August 2026)
  2. 2Preisangabenverordnung, Bundesministerium der Justiz (August 2026)

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