Zahngold verkaufen: was die Krone wert ist
Eine einzelne Goldkrone wiegt 1 bis 3 Gramm und bringt je nach Legierung 25 bis 130 Euro, weil Dentalgold neben 40 bis 80 Prozent Gold auch Palladium und Platin enthält.
gelistet Redaktion · Stand 6. August 2026
Das Wichtigste in Kürze
- Dentallegierungen sind keine Schmucklegierungen: neben Gold stecken Palladium, Platin und Silber darin, die eigene Kurse haben.
- Eine Krone wiegt 1 bis 3 Gramm, eine Brücke über mehrere Zähne 4 bis 12 Gramm.
- Keramik, Zahnreste und Befestigungszement werden abgezogen, sie machen bis zu 40 Prozent des Bruttogewichts aus.
- Das herausgenommene Material gehört dem Patienten, die Praxis muss es auf Verlangen herausgeben.
Wer nach einer Zahnsanierung eine Tüte mit alten Kronen mitbekommt, hält oft mehr Wert in der Hand als vermutet. Der Grund ist die Zusammensetzung: Dentallegierungen sind auf Biokompatibilität und Härte ausgelegt, nicht auf Sparsamkeit.
Was in einer Dentallegierung steckt
Hochgoldhaltige Legierungen enthalten 70 bis 80 Prozent Gold, dazu 8 bis 12 Prozent Platin und Palladium. Reduziert goldhaltige Legierungen kommen auf 40 bis 60 Prozent Gold mit höherem Silberanteil. Palladiumbasislegierungen enthalten gar kein Gold, sondern 50 bis 80 Prozent Palladium, das zeitweise teurer gehandelt wurde als Gold.
| Legierungstyp | Goldanteil | weitere Edelmetalle | Erlös je Gramm |
|---|---|---|---|
| hochgoldhaltig | 70 bis 80 Prozent | Platin, Palladium 8 bis 12 Prozent | 45 bis 65 € |
| goldreduziert | 40 bis 60 Prozent | Silber, Palladium | 25 bis 42 € |
| Palladiumbasis | 0 bis 2 Prozent | Palladium 50 bis 80 Prozent | 18 bis 40 € |
| Nichtedelmetall | 0 Prozent | Kobalt, Chrom, Nickel | ohne Ankaufswert |
Warum brutto und netto weit auseinanderliegen
Auf einer Krone sitzt Keramikverblendung, im Inneren steckt oft noch Zahnsubstanz und Zement. Beim Ankauf wird deshalb entweder vorher gereinigt oder ein Abschlag gerechnet. Bei verblendeten Kronen sind 20 bis 40 Prozent des Bruttogewichts nicht Metall. Ein Beutel mit 20 Gramm Bruttogewicht kann also 12 bis 16 Gramm Legierung enthalten.
Seriöse Ankäufer schmelzen die Sammlung ein und analysieren die Schmelze. Erst danach steht der genaue Anteil je Metall fest. Bei Mengen unter 20 Gramm arbeiten viele mit Erfahrungswerten und einem Pauschalpreis je Gramm.
Herausgabe durch die Praxis
Das entfernte Material ist Eigentum des Patienten. Die Praxis darf es nicht ohne Absprache entsorgen oder verwerten. Wer es haben will, sagt das vor der Behandlung, weil Kronen im Behandlungsablauf sonst im Abfall für Amalgamabscheider landen.
Zahngold aus dem eigenen Mund ist steuerlich unproblematisch: es wurde nicht zur Wertsteigerung angeschafft, ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG liegt regelmäßig nicht vor. Wer gewerblich sammelt, wird anders behandelt.
Sammeln lohnt sich
Viele Ankäufer zahlen ab 10 Gramm einen besseren Satz, ab 50 Gramm noch einmal 3 bis 5 Prozent mehr, weil sich eine eigene Schmelze rechnet. Wer über Jahre sammelt und einmal verkauft, holt spürbar mehr heraus als bei fünf Einzelverkäufen.
Häufige Fragen
+Wie erkenne ich, ob meine Krone Gold enthält?
Goldhaltige Legierungen sind gelb bis blassgelb, Palladiumbasislegierungen silbrig weiß. Sicherheit gibt nur die Analyse, silbrige Kronen können Palladium oder wertloses Kobalt-Chrom sein.
+Bekomme ich meine alten Kronen von der Praxis zurück?
Ja. Das Material gehört Ihnen. Sagen Sie vor dem Termin Bescheid, dann wird es aufbewahrt statt entsorgt.
+Muss ich Keramik vorher abschlagen?
Nein, und Sie sollten es nicht. Beim Abschlagen geht Metall verloren. Der Ankauf rechnet den Anteil ohnehin heraus.
+Lohnt sich der Versand an eine Scheideanstalt?
Ab etwa 30 Gramm ja, weil dort nach Analyse abgerechnet wird. Darunter fressen Porto, Versicherung und Mindestpauschalen den Vorteil auf.
+Ist Zahngold steuerpflichtig?
Beim Verkauf des eigenen Zahnersatzes in aller Regel nicht. Anders sieht es aus, wenn jemand systematisch ankauft und weiterverkauft.
Quellen
- 1LBMA Gold Price, Preisdaten, London Bullion Market Association (August 2026)
- 2Gesetz über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren, Bundesministerium der Justiz (August 2026)
- 3§ 23 EStG, Private Veräußerungsgeschäfte, Bundesministerium der Justiz (August 2026)