Sturmschaden am Dach: wer zahlt was
Die Wohngebäudeversicherung ersetzt Sturmschäden am Dach, wenn mindestens Windstärke 8 erreicht war, also 62 Kilometer je Stunde, alles im Haus deckt die Hausratversicherung.
gelistet Redaktion · Stand 6. August 2026
Das Wichtigste in Kürze
- Windstärke 8 entspricht 62 bis 74 Kilometern je Stunde und ist die übliche Eintrittsschwelle.
- Gebäude und fest verbundene Teile zahlt die Wohngebäudeversicherung, bewegliche Sachen die Hausratversicherung.
- Der Schaden ist unverzüglich zu melden, und der Zustand muss dokumentiert werden, bevor repariert wird.
- Notmaßnahmen zur Schadenminderung sind erlaubt und werden erstattet, größere Reparaturen erst nach Freigabe.
Nach einer Sturmnacht liegen Ziegel im Garten. Wer jetzt zuerst repariert und danach meldet, riskiert den Anspruch. Die Reihenfolge ist entscheidend.
Die Windstärke als Schwelle
Die Bedingungen der Wohngebäudeversicherung definieren Sturm regelmäßig als wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach der Beaufort-Skala. Das sind 62 bis 74 Kilometer je Stunde. Lässt sich die Windstärke für den Ort nicht feststellen, genügt üblicherweise der Nachweis, dass der Sturm in der Umgebung vergleichbare Schäden angerichtet hat oder dass das Gebäude einwandfrei war.
| Schaden | Versicherung | Anmerkung |
|---|---|---|
| abgedeckte Ziegel, beschädigte Dachhaut | Wohngebäude | einschließlich Folgeschäden durch eindringendes Wasser |
| Dachrinne, Antenne, Markise | Wohngebäude | soweit fest mit dem Gebäude verbunden |
| durchnässte Möbel und Teppiche | Hausrat | auch Elektronik und Kleidung |
| umgestürzter Baum auf dem Dach | Wohngebäude | bei Sturm als Ursache |
| Ziegel fällt auf fremdes Auto | Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht | nur bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht |
| Schaden am eigenen Auto in der Einfahrt | Teilkasko | Sturm ist dort ein benanntes Ereignis |
Die richtige Reihenfolge
- Fotos machen, aus mehreren Richtungen und mit Datum.
- Schaden unverzüglich beim Versicherer melden, telefonisch und danach schriftlich.
- Notmaßnahmen ergreifen, also abdecken, abstützen, Wasser abführen. Diese Kosten trägt der Versicherer im Rahmen der Schadenminderungspflicht.
- Beschädigte Teile aufbewahren, bis der Versicherer sie freigibt.
- Reparaturauftrag erst nach Abstimmung vergeben, außer es droht weiterer Schaden.
- Rechnungen und Belege sammeln, auch für Eigenleistung nach Stunden.
Wenn der Versicherer kürzt
Häufigster Streitpunkt ist die Abgrenzung zwischen Sturmschaden und Verschleiß. War die Lattung morsch oder fehlten schon vorher Ziegel, kürzt der Versicherer wegen Vorschadens. Ebenfalls häufig: die Verletzung von Obliegenheiten. § 28 VVG erlaubt bei grob fahrlässiger Verletzung eine Kürzung entsprechend der Schwere des Verschuldens, bei Vorsatz die vollständige Leistungsfreiheit.
Wer nach dem Sturm sofort reparieren lässt und keine Fotos hat, kann später nicht mehr beweisen, was kaputt war. Das ist der teuerste Fehler in dieser Lage.
Mieter und Vermieter
Ist die Wohnung wegen eines undichten Dachs nicht voll nutzbar, kann die Miete nach § 536 BGB gemindert werden, unabhängig davon, ob den Vermieter ein Verschulden trifft. Die Beseitigung schuldet der Vermieter. Für beschädigte eigene Sachen greift die Hausratversicherung des Mieters.
Häufige Fragen
+Ab welcher Windstärke zahlt die Versicherung?
Üblich ist Windstärke 8, also 62 Kilometer je Stunde. Prüfen Sie die eigenen Bedingungen, einzelne Tarife setzen die Schwelle niedriger an.
+Wie weise ich die Windstärke nach?
Über die Messwerte der nächstgelegenen Wetterstation. Viele Versicherer prüfen das selbst. Alternativ genügt der Nachweis vergleichbarer Schäden in der Nachbarschaft.
+Zahlt die Versicherung ein Gerüst?
Ja, soweit es zur Schadenbeseitigung erforderlich ist. Es gehört zu den notwendigen Wiederherstellungskosten.
+Was ist mit Schäden durch Hagel?
Hagel ist in der Wohngebäudeversicherung regelmäßig zusammen mit Sturm versichert, ohne Windstärkenschwelle.
+Muss ich den Schaden selbst begutachten lassen?
Nicht zwingend. Bei Streit über Ursache oder Höhe lohnt ein eigener Sachverständiger, dessen Kosten manche Tarife bis zu einer Grenze mittragen.
Quellen
- 1§ 28 VVG, Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit, Bundesministerium der Justiz (August 2026)
- 2§ 536 BGB, Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln, Bundesministerium der Justiz (August 2026)
- 3Energetische Sanierung, Verbraucherzentrale Bundesverband (August 2026)