Warum Speisekarten so oft neu gedruckt werden
Jeder ausgewiesene Preis muss der tatsächlich verlangte Endpreis sein, weshalb überklebte oder handschriftlich geänderte Karten heikel sind und Betriebe bei steigenden Einkaufspreisen entweder neu drucken oder auf Kartensysteme umstellen, die sich tagesaktuell ändern lassen.
gelistet Redaktion · Stand 15. August 2026
Das Wichtigste in Kürze
- Der ausgewiesene Preis ist der Endpreis einschließlich Umsatzsteuer und aller Bestandteile.
- Ein Kartensatz für 40 Tische kostet im Digitaldruck 120 bis 450 Euro.
- Wareneinsätze schwanken bei frischen Produkten im Jahresverlauf um 20 bis 60 Prozent.
- Tagesgerichte auf einer Tafel dürfen sich täglich ändern, solange der Preis erkennbar ist.
Eine Speisekarte ist ein rechtsverbindliches Dokument, kein Werbemittel. Was daraufsteht, gilt, und das erklärt einen erheblichen Teil des Aufwands dahinter.
Was die Preisangabe verlangt
Angegeben wird der Endpreis einschließlich Umsatzsteuer und aller sonstigen Preisbestandteile. Zuschläge, die regelmäßig anfallen, müssen enthalten sein. Ein Preis, der später um ein Gedeck oder eine Servicepauschale ergänzt wird, ist unzulässig, sofern diese Posten nicht deutlich vorher ausgewiesen sind. Auch die Menge muss erkennbar sein, etwa die Portionsgröße bei Getränken.
| System | Erstkosten | Änderung | Aufwand |
|---|---|---|---|
| Gedruckte Karte, gebunden | 300 bis 900 € | Neudruck nötig | hoch |
| Einlegeblätter in Mappe | 150 bis 400 € | 20 bis 60 € je Satz | mittel |
| Tafel für Tagesgerichte | 40 bis 150 € | kostenlos | gering |
| Digitaldruck im Haus | Drucker ab 350 € | 8 bis 20 € je Satz | gering |
| Karte per QR-Code | 0 bis 200 € | kostenlos | sehr gering |
| Bildschirm im Gastraum | 400 bis 1.500 € | kostenlos | gering |
Warum Preise überhaupt schwanken
Frische Ware ist saisonal. Der Einkaufspreis für Salat, Tomaten und Kräuter schwankt im Jahresverlauf um 20 bis 60 Prozent, bei Fisch je nach Fang und Wetter noch stärker. Ein Betrieb, der einen Jahrespreis kalkuliert, rechnet mit dem Mittelwert und verliert im Winter, was er im Sommer verdient. Wer tagesaktuell kalkuliert, braucht ein System, das sich ohne Neudruck ändern lässt.
Was regelmäßig abgemahnt wird
Überklebte Preise, wenn der alte Preis noch durchscheint. Fehlende Angaben zur Füllmenge bei Getränken. Sternchenhinweise auf Zusatzstoffe, deren Legende fehlt oder unlesbar klein ist. Preise ohne Umsatzsteuer bei Angeboten, die sich an Verbraucher richten. Und Tageskarten ohne Preis, bei denen erst auf Nachfrage genannt wird, was das Gericht kostet.
Bei einer Abmahnung durch Wettbewerber oder Verbände liegen die Kosten schnell bei 200 bis 800 Euro, hinzu kommt die Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe für den Wiederholungsfall. Der Neudruck einer Karte für 250 Euro ist dagegen die günstigere Variante.
Wie Betriebe flexibel bleiben
Eine schlanke Standardkarte mit 8 bis 14 Gerichten, die selten geändert wird, plus eine Tages- oder Wochenkarte auf Tafel oder Einlegeblatt. Die Standardkarte trägt die Kalkulation, die Tageskarte fängt Saison und Einkaufsgelegenheiten ab. So werden Neudrucke auf ein bis zwei Mal im Jahr begrenzt, während der Betrieb trotzdem täglich reagieren kann.
Häufige Fragen
+Muss der Preis auf der Karte der Endpreis sein?
Ja, einschließlich Umsatzsteuer und aller regelmäßigen Bestandteile. Nachträgliche Zuschläge sind nur zulässig, wenn sie vorher deutlich ausgewiesen wurden.
+Darf ich Preise überkleben?
Heikel. Ist der alte Preis erkennbar oder wirkt die Änderung unklar, drohen Beanstandungen. Sauberer sind Einlegeblätter oder eine Tafel.
+Was kostet ein neuer Kartensatz?
120 bis 450 Euro für 40 Tische im Digitaldruck, gebundene Karten 300 bis 900 Euro.
+Müssen Tagesgerichte einen Preis haben?
Ja. Auch auf einer Tafel muss der Preis erkennbar sein, bevor bestellt wird.
+Ist eine Karte per QR-Code zulässig?
Ja, solange sie ohne Hürde erreichbar ist. Eine gedruckte Fassung sollte auf Wunsch vorhanden sein.
Quellen
- 1Preisangabenverordnung, Bundesministerium der Justiz (August 2026)
- 2Paragraf 5 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, irreführende geschäftliche Handlungen, Bundesministerium der Justiz (August 2026)