Umtausch bei Schmuck: was im Laden wirklich gilt

Beim Kauf im Ladengeschäft besteht kein gesetzliches Umtauschrecht, sondern nur Kulanz, während online eine 14tägige Widerrufsfrist gilt, die jedoch bei nach Kundenwunsch angefertigten oder gravierten Stücken entfällt.

gelistet Redaktion · Stand 15. August 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Laden ist Umtausch reine Kulanz, üblich sind 14 bis 30 Tage mit Originalbeleg.
  • Online beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage ab Erhalt der Ware.
  • Anfertigungen nach Maß und gravierte Stücke sind vom Widerruf ausgenommen.
  • Bei Mängeln gilt unabhängig davon eine zweijährige Gewährleistung, im ersten Jahr mit Beweislast beim Verkäufer.

Der Ring passt nicht, das Geschenk gefällt nicht, die Farbe wirkt zu Hause anders. Was dann gilt, hängt allein davon ab, wo gekauft wurde.

Im Laden entscheidet der Händler

Ein Kauf im Ladengeschäft ist mit der Einigung wirksam. Ein Recht auf Umtausch gibt es nicht, auch nicht gegen Gutschein. Was viele Häuser trotzdem anbieten, ist Kulanz: üblich sind 14 bis 30 Tage, mit Originalbeleg, ungetragen und in der Originalverpackung. Diese Zusage sollte auf dem Kassenbon stehen, denn mündliche Aussagen sind später schwer zu belegen.

SituationRückgabe möglichFrist
Kauf im Ladengeschäftnur Kulanznach Zusage, meist 14 bis 30 Tage
Onlinekaufgesetzliches Widerrufsrecht14 Tage ab Erhalt
Onlinekauf mit Gravurkein Widerrufentfällt
Anfertigung nach Maßkein Widerrufentfällt
Mangelhafte WareNacherfüllung2 Jahre Gewährleistung
Mangel im ersten JahrBeweislast beim Verkäufer12 Monate
Rechte nach Kaufart.

Warum Gravuren den Widerruf ausschließen

Das Widerrufsrecht entfällt bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. Eine Gravur mit Namen und Datum fällt darunter, ebenso ein Ring, der auf eine ungewöhnliche Größe gefertigt wurde. Ein Serienring in Standardgröße 54 dagegen nicht, auch wenn er auf Bestellung geliefert wurde.

Mängel sind etwas anderes als Nichtgefallen

Bricht ein Verschluss nach drei Wochen, löst sich ein Stein oder ist der Feingehalt niedriger als gestempelt, liegt ein Sachmangel vor. Dann bestehen zwei Jahre lang Ansprüche auf Nacherfüllung, also Reparatur oder Ersatz. Zeigt sich der Mangel im ersten Jahr, wird vermutet, dass er von Anfang an vorlag, und der Verkäufer muss das Gegenteil beweisen.

Nicht als Mangel gilt normaler Verschleiß. Eine abgetragene Rhodiumschicht nach zwei Jahren, Kratzer auf einem 750er Ring oder ein gelockerter Stein nach fünf Jahren täglichen Tragens sind Gebrauchsspuren.

Was vor dem Kauf hilft

Die Ringgröße am Nachmittag bestimmen lassen, weil Finger im Tagesverlauf um bis zu eine halbe Größe anschwellen. Das Stück bei Tageslicht am Fenster ansehen, weil Ladenbeleuchtung Farben verschiebt. Und die Umtauschregel vor dem Bezahlen erfragen und auf dem Bon vermerken lassen. Das kostet eine Minute und erspart eine unangenehme Diskussion.

Häufige Fragen

+Kann ich Schmuck im Laden umtauschen?

Nur wenn das Geschäft es zusagt. Ein gesetzliches Umtauschrecht für Käufe in Geschäftsräumen gibt es nicht.

+Wie lange kann ich online widerrufen?

14 Tage ab Erhalt der Ware. Die Frist beginnt mit der Lieferung, nicht mit der Bestellung.

+Gilt der Widerruf auch bei Gravur?

Nein. Individuell gravierte oder nach Maß gefertigte Stücke sind vom Widerrufsrecht ausgenommen.

+Was gilt bei einem gebrochenen Verschluss?

Das ist ein Sachmangel. Zwei Jahre lang besteht Anspruch auf Nacherfüllung, im ersten Jahr liegt die Beweislast beim Verkäufer.

+Ist abgetragenes Rhodium ein Mangel?

Nein, das ist normaler Verschleiß. Die Schicht hält 1 bis 3 Jahre, die Erneuerung kostet 40 bis 90 Euro.

Quellen

  1. 1Paragraf 312b BGB, außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge, Bundesministerium der Justiz (August 2026)
  2. 2Paragraf 476 BGB, abweichende Vereinbarungen und Beweislast, Bundesministerium der Justiz (August 2026)

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