Sperrzeit und Lärmschutz: was für die Terrasse gilt

Ab 22 Uhr gelten deutlich strengere Immissionsrichtwerte, weshalb Außengastronomie in Wohngebieten regelmäßig um 22 Uhr endet, während die Sperrzeit für den Innenbereich landesrechtlich geregelt und häufig auf wenige Nachtstunden verkürzt ist.

gelistet Redaktion · Stand 15. August 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Richtwerte für allgemeine Wohngebiete liegen tagsüber bei 55 und nachts bei 40 Dezibel.
  • In Mischgebieten sind es 60 Dezibel tags und 45 nachts.
  • Die Nachtzeit beginnt um 22 Uhr und endet um 6 Uhr.
  • Einzelne Geräuschspitzen dürfen die Richtwerte tags um 30 und nachts um 20 Dezibel überschreiten.

Eine Terrasse mit 40 Plätzen kann 20 bis 40 Prozent des Sommerumsatzes tragen. Ob sie bis 22 oder bis 23 Uhr betrieben werden darf, entscheidet über eine ganze Saison.

Die Richtwerte

Maßgeblich ist die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm mit Immissionsrichtwerten je nach Gebietstyp. In einem allgemeinen Wohngebiet gelten 55 Dezibel am Tag und 40 in der Nacht, in einem Mischgebiet 60 und 45, in einem Kerngebiet 65 und 50. Gemessen wird am nächstgelegenen schutzwürdigen Fenster. Nachts liegen zwischen 45 und 40 Dezibel nur fünf Punkte, aber wahrgenommen ist das etwa eine Halbierung der Lautstärke.

Gebiettags 6 bis 22 Uhrnachts 22 bis 6 Uhr
Reines Wohngebiet50 dB35 dB
Allgemeines Wohngebiet55 dB40 dB
Mischgebiet60 dB45 dB
Kerngebiet65 dB50 dB
Gewerbegebiet65 dB50 dB
Industriegebiet70 dB70 dB
Richtwerte nach Gebietstyp.

Warum 22 Uhr die Schallmauer ist

Der Sprung von tags auf nachts beträgt 15 Dezibel. Gespräche an einer gut besetzten Terrasse erzeugen in wenigen Metern Entfernung 55 bis 65 Dezibel. Damit ist der Nachtwert in Wohngebieten praktisch nicht einzuhalten, sobald Gäste draußen sitzen. Deshalb enden Terrassen dort regelmäßig um 22 Uhr, während der Innenbereich weiterlaufen darf, wenn Fenster und Türen geschlossen bleiben.

Sperrzeit und ihre Verkürzung

Die Sperrzeit ist landesrechtlich geregelt und beträgt in vielen Ländern nur wenige Nachtstunden, häufig von 5 bis 6 Uhr. Sie kann für einzelne Betriebe verlängert oder verkürzt werden, wobei die Verkürzung ein öffentliches Bedürfnis oder besondere örtliche Verhältnisse voraussetzt. Anträge kosten 50 bis 300 Euro und werden mit Blick auf die Nachbarschaft entschieden.

Bei Beschwerden prüft das Ordnungsamt zunächst formlos, dann durch Messung. Führt das zu einer Auflage, sind gestaffelte Maßnahmen üblich: Reduzierung der Außenplätze, frühere Schließung des Außenbereichs, Verbot von Musik im Freien, bauliche Schallschutzmaßnahmen. Ein Bußgeld kommt erst bei fortgesetzten Verstößen.

Was praktisch hilft

Ein Hinweisschild mit der Bitte um Rücksicht ab 21:30 Uhr, sichtbar an der Terrasse. Musik im Außenbereich nur bis 21 Uhr und leise. Stühle mit Filzgleitern, weil das Rücken über Steinplatten Spitzen von 70 Dezibel erzeugt. Und der Kontakt zur Nachbarschaft, bevor es Beschwerden gibt: Betriebe, die einmal im Jahr die direkten Nachbarn einladen, haben nach Erfahrungswerten deutlich weniger Konflikte.

Häufige Fragen

+Bis wann darf die Terrasse offen bleiben?

In Wohngebieten praktisch bis 22 Uhr, weil ab dann der Nachtrichtwert von 40 Dezibel gilt. In Kerngebieten sind spätere Zeiten möglich.

+Welche Richtwerte gelten?

Im allgemeinen Wohngebiet 55 Dezibel tags und 40 nachts, im Mischgebiet 60 und 45, im Kerngebiet 65 und 50.

+Kann die Sperrzeit verkürzt werden?

Ja, auf Antrag bei besonderen örtlichen Verhältnissen. Die Gebühr liegt bei 50 bis 300 Euro.

+Was passiert bei Beschwerden?

Zuerst eine formlose Prüfung, dann eine Messung, danach gestaffelte Auflagen von weniger Plätzen bis zu baulichem Schallschutz.

+Was senkt die Lautstärke wirksam?

Filzgleiter an Stühlen, keine Musik im Freien nach 21 Uhr, Schallschutzwände und ein Hinweisschild ab 21:30 Uhr.

Quellen

  1. 1Umweltbundesamt, Umweltbundesamt (August 2026)
  2. 2Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, Bundesministerium der Justiz (August 2026)

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