Restaurant eröffnen: die Genehmigungen der Reihe nach
Nötig sind Gewerbeanmeldung, die Anzeige des Gaststättenbetriebs, eine Nutzungsgenehmigung des Bauamts für die Räume, die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz und die Anmeldung bei der Lebensmittelüberwachung, wobei die Kosten zusammen bei 250 bis 900 Euro liegen und der Vorlauf 8 bis 20 Wochen beträgt.
gelistet Redaktion · Stand 15. August 2026
Das Wichtigste in Kürze
- Die Gewerbeanmeldung kostet 20 bis 65 Euro, die Gaststättenanzeige 50 bis 300 Euro.
- Eine Nutzungsänderung beim Bauamt kostet 200 bis 2.000 Euro und dauert 4 bis 12 Wochen.
- Die Belehrung nach Infektionsschutzgesetz kostet 20 bis 40 Euro je Person.
- Ohne Alkoholausschank entfällt in vielen Bundesländern die Erlaubnispflicht, die reine Anzeige genügt.
Die Reihenfolge entscheidet über Wochen. Wer zuerst mietet und dann fragt, ob die Räume als Gaststätte genutzt werden dürfen, verliert im ungünstigen Fall Monate Miete.
Zuerst das Bauamt
Bevor ein Mietvertrag unterschrieben wird, ist zu klären, ob die Räume als Gaststätte genutzt werden dürfen. Frühere Nutzung als Ladenlokal oder Büro bedeutet eine Nutzungsänderung, die beantragt werden muss. Geprüft werden Stellplätze, Lärmschutz, Rettungswege, Sanitäranlagen und Lüftung. Das Verfahren dauert 4 bis 12 Wochen und kostet 200 bis 2.000 Euro, bei Umbauten mehr.
| Station | Kosten | Dauer |
|---|---|---|
| Nutzungsgenehmigung Bauamt | 200 bis 2.000 € | 4 bis 12 Wochen |
| Gewerbeanmeldung | 20 bis 65 € | 1 Tag |
| Anzeige Gaststättenbetrieb | 50 bis 300 € | 1 bis 4 Wochen |
| Belehrung Infektionsschutz | 20 bis 40 € je Person | 1 Tag |
| Anmeldung Lebensmittelüberwachung | kostenlos | 1 Woche |
| Anmeldung Berufsgenossenschaft | kostenlos | 1 Woche |
| Kassensystem mit Sicherheitseinrichtung | 600 bis 3.000 € | 2 bis 4 Wochen |
| Musiknutzung anmelden | je nach Fläche | 1 bis 2 Wochen |
Anzeige statt Erlaubnis
Das Gaststättenrecht ist Ländersache. In mehreren Bundesländern wurde die frühere Konzession durch eine bloße Anzeige ersetzt, sofern kein Alkohol ausgeschenkt wird. Wo eine Erlaubnis nötig bleibt, werden Zuverlässigkeit und Sachkunde geprüft, wofür ein Führungszeugnis, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister und eine Unterrichtung der Industrie- und Handelskammer verlangt werden.
Was oft vergessen wird
Die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft binnen einer Woche nach Aufnahme des Betriebs. Die Meldung an die Lebensmittelüberwachung vor dem ersten Öffnungstag. Ein HACCP-Konzept, das ab dem ersten Tag vorliegen muss. Die Belehrung nach Infektionsschutzgesetz für jede Person, die mit Lebensmitteln umgeht, vor Aufnahme der Tätigkeit und danach jährlich als Nachweis im Betrieb. Und die Anmeldung der Musiknutzung.
Ebenfalls früh zu klären sind Sperrzeit und Außengastronomie, weil beide Genehmigungen an die Nachbarschaft gebunden sind und die Terrasse häufig 20 bis 40 Prozent des Sommerumsatzes trägt.
Der realistische Zeitplan
Von der Entscheidung bis zur Eröffnung sollten 6 bis 9 Monate eingeplant werden, davon 8 bis 20 Wochen für Genehmigungen, die parallel zu Umbau und Einrichtung laufen. Wer Umbauten plant, rechnet mit weiteren 8 bis 16 Wochen. Die Miete läuft in dieser Zeit, weshalb eine mietfreie Ausbauzeit von 2 bis 4 Monaten ein wichtiger Verhandlungspunkt ist.
Häufige Fragen
+Was brauche ich zuerst?
Die Klärung beim Bauamt, ob die Räume als Gaststätte genutzt werden dürfen. Alles andere folgt danach.
+Brauche ich eine Konzession?
Das ist Ländersache. Ohne Alkoholausschank genügt in vielen Bundesländern eine Anzeige statt einer Erlaubnis.
+Was kosten die Genehmigungen?
Zusammen 250 bis 900 Euro ohne Bauamt, mit Nutzungsänderung 450 bis 2.900 Euro.
+Wie lange dauert es?
8 bis 20 Wochen für die Genehmigungen, insgesamt 6 bis 9 Monate von der Entscheidung bis zur Eröffnung.
+Was wird oft vergessen?
Berufsgenossenschaft, Meldung an die Lebensmittelüberwachung, HACCP-Konzept, Infektionsschutzbelehrung und die Anmeldung der Musiknutzung.
Quellen
- 1Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, Bundesministerium der Justiz (August 2026)
- 2Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung, Bundesministerium der Justiz (August 2026)