Zeitfenster bei der Reservierung: warum der Tisch befristet ist

Ein befristeter Tisch ist zulässig, wenn die Befristung vor der Reservierung mitgeteilt wurde, und sie ergibt sich aus der Auslastungsrechnung, denn ein Tisch, der zweimal am Abend besetzt wird, verdoppelt den Deckungsbeitrag ohne zusätzliche Fixkosten.

gelistet Redaktion · Stand 15. August 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Übliche Zeitfenster liegen bei 90 bis 120 Minuten für zwei Personen und 120 bis 150 Minuten für vier.
  • Zwei Belegungen am Abend verdoppeln den Umsatz je Tisch bei gleichbleibender Miete.
  • Die Befristung muss vor der Reservierung bekannt sein, ein Hinweis am Tisch reicht nicht.
  • Bei einer Überschreitung besteht kein Recht auf Räumung, wohl aber auf freundliche Bitte.

Der Satz, der Tisch werde um 20:30 Uhr wieder gebraucht, klingt unhöflich. Er ist eine betriebswirtschaftliche Notwendigkeit, sobald man die Rechnung dahinter kennt.

Die Rechnung

Ein Restaurant mit 40 Plätzen und 15.000 Euro monatlichen Fixkosten braucht bei 26 Öffnungstagen 577 Euro Deckungsbeitrag am Tag. Bei 22 Euro Deckungsbeitrag je Gast sind das 27 Gäste. Wird jeder Tisch nur einmal besetzt, bleibt kaum Luft. Wird er zweimal besetzt, sind es 54 mögliche Gäste, und der Betrieb arbeitet profitabel. Genau darum geht es beim Zeitfenster.

PersonenZeitfensterBelegungen je AbendGäste je Tisch
290 bis 120 Minuten24
4120 bis 150 Minuten28
6150 bis 180 Minuten1 bis 26 bis 12
8 und mehrunbefristet üblich18 und mehr
Mittagstisch60 bis 75 Minuten2 bis 34 bis 6
Übliche Zeitfenster und ihre Wirkung.

Was zulässig ist

Die Befristung muss vor der Reservierung bekannt sein, also im Buchungsvorgang oder im Telefongespräch. Ein Hinweis, der erst am Tisch kommt, ist nachträglich und wirkt nicht. Ist sie wirksam vereinbart, endet der Anspruch auf den Tisch zum genannten Zeitpunkt. Ein Betrieb wird trotzdem selten jemanden hinausbitten, sondern eher den nächsten Gästen an der Bar etwas anbieten.

Wie beide Seiten gut damit fahren

Gäste, die früh reservieren, also um 17:30 oder 18:00 Uhr, bekommen in der Regel keinen befristeten Tisch, weil sie selbst die erste Belegung sind. Wer um 20:00 Uhr kommt, sitzt oft ohnehin unbefristet, weil danach niemand mehr folgt. Die Befristung trifft vor allem das Fenster zwischen 18:30 und 19:30 Uhr. Wer flexibel ist, umgeht sie durch die Wahl der Uhrzeit.

Betriebe fahren am besten mit Klarheit statt Druck: Zeitfenster im Buchungsvorgang nennen, bei der Ankunft freundlich bestätigen und zehn Minuten vor Ablauf höflich fragen. Wer stattdessen den Tisch abräumt und die Rechnung unaufgefordert bringt, verliert den Gast dauerhaft, und das kostet mehr als die zweite Belegung einbringt.

Wo Zeitfenster unangebracht sind

Bei Menüs mit fünf oder mehr Gängen, weil die Küche den Takt bestimmt. Bei Gruppen ab acht Personen, weil dort ohnehin nur eine Belegung möglich ist. Und an Tagen mit geringer Nachfrage, an denen die zweite Belegung ausbleibt. Ein Betrieb, der montags dasselbe Zeitfenster ansetzt wie samstags, arbeitet mit einer Regel statt mit einer Rechnung.

Häufige Fragen

+Darf ein Restaurant meinen Tisch befristen?

Ja, wenn die Befristung vor der Reservierung mitgeteilt wurde. Ein Hinweis erst am Tisch wirkt nicht.

+Wie lang sind übliche Zeitfenster?

90 bis 120 Minuten für zwei Personen, 120 bis 150 Minuten für vier, beim Mittagstisch 60 bis 75 Minuten.

+Warum gibt es sie überhaupt?

Weil eine zweite Belegung desselben Tisches den Deckungsbeitrag verdoppelt, ohne dass zusätzliche Fixkosten entstehen.

+Wie vermeide ich ein Zeitfenster?

Früh reservieren, also um 17:30 oder 18:00 Uhr, oder spät ab 20:00 Uhr. Dazwischen ist die Befristung am häufigsten.

+Was passiert, wenn ich überziehe?

Meist nichts außer einer freundlichen Nachfrage. Ein Recht auf Räumung wird in der Praxis kaum durchgesetzt.

Quellen

  1. 1Paragraf 611 folgende BGB, Dienstvertrag, Bundesministerium der Justiz (August 2026)
  2. 2Preisindizes, Statistisches Bundesamt, Statistisches Bundesamt (August 2026)

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