Anzahlung bei Gruppenreservierungen: zulässig?

Eine Anzahlung bei Gruppen ist zulässig, wenn sie vorher vereinbart wurde und angemessen bleibt, wobei 10 bis 30 Prozent des erwarteten Umsatzes oder 10 bis 25 Euro je Person als üblich gelten und der Betrag bei Erscheinen vollständig verrechnet wird.

gelistet Redaktion · Stand 15. August 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab etwa acht Personen ist eine schriftliche Vereinbarung mit Anzahlung branchenüblich.
  • Übliche Sätze liegen bei 10 bis 25 Euro je Person oder 10 bis 30 Prozent des erwarteten Umsatzes.
  • Eine Stornostaffel muss den tatsächlich zu erwartenden Schaden abbilden, nicht den vollen Umsatz.
  • Bei Nichterscheinen ohne Vereinbarung bleibt nur der entgangene Gewinn von 20 bis 35 Prozent.

Eine Gruppe von zwölf Personen blockiert an einem Samstagabend zwei Tische für drei Stunden. Erscheint sie nicht, ist der Abend für diesen Bereich gelaufen. Deshalb die Anzahlung.

Was zulässig ist

Eine Anzahlung ist eine Vorleistung auf den späteren Preis. Sie muss vor der Reservierung vereinbart und in der Höhe angemessen sein. Bei einem erwarteten Bon von 55 Euro je Person sind 10 bis 25 Euro je Person vertretbar, 45 Euro je Person wären es nicht. Bei Erscheinen wird sie vollständig verrechnet, sie ist also kein Zusatzentgelt.

AbsageEinbehaltGrund
mehr als 14 Tage vorher0 ProzentTisch neu vergeben möglich
7 bis 14 Tage vorher0 bis 25 ProzentWare noch nicht bestellt
3 bis 7 Tage vorher25 bis 50 ProzentWare disponiert
1 bis 3 Tage vorher50 bis 75 ProzentPersonal eingeplant
am selben Tag oder ohne Absage75 bis 100 Prozentkein Ersatz möglich
Teilabsage bis 20 Prozent der Gäste0 Prozentüblicher Puffer
Übliche Staffel bei Gruppen ab acht Personen.

Warum nicht der volle Umsatz

Ersetzt wird der entgangene Gewinn, nicht der Umsatz. Bei 25 bis 35 Prozent Wareneinsatz und ersparten Aufwendungen bleibt ein Deckungsbeitrag von 20 bis 35 Prozent. Eine Klausel, die 100 Prozent des Umsatzes verlangt, obwohl die Ware noch nicht bestellt war, ist unwirksam. Anders liegt es bei einem vorbestellten Menü, für das bereits eingekauft wurde: Dort sind 75 bis 100 Prozent nachvollziehbar.

Was in die Vereinbarung gehört

Datum, Uhrzeit, Personenzahl, Meldefrist für Änderungen, üblicherweise 48 bis 72 Stunden, die Stornostaffel, die Höhe der Anzahlung und ihr Zahlungsziel, das gewählte Menü mit Preis und die Regelung für kurzfristig weniger erscheinende Gäste. Verbreitet ist ein Puffer von 10 bis 20 Prozent, der ohne Berechnung wegfallen darf.

Für den Gast lohnt der Blick auf zwei Punkte: Wird die Anzahlung verrechnet oder kommt sie obendrauf, und ab wann greift welche Stufe. Beides sollte schriftlich vorliegen, eine E-Mail genügt.

Praxis auf beiden Seiten

Betriebe fahren am besten mit einer freundlichen, klaren Regel und einer Erinnerung 72 Stunden vorher, die die Personenzahl bestätigt. Das senkt Ausfälle nach Erfahrungswerten um 40 bis 60 Prozent und ist wirksamer als jede Stornoklausel. Gäste wiederum sollten Änderungen sofort melden: Eine Meldung sieben Tage vorher kostet nichts, dieselbe Meldung am Vortag bis zu 75 Prozent.

Häufige Fragen

+Darf ein Lokal eine Anzahlung verlangen?

Ja, wenn sie vorher vereinbart und angemessen ist. Üblich sind 10 bis 25 Euro je Person.

+Wird die Anzahlung verrechnet?

Ja, bei Erscheinen wird sie vollständig auf die Rechnung angerechnet.

+Ab wann wird storniert berechnet?

Üblich ist eine Staffel: bis 14 Tage kostenlos, danach steigend bis 75 bis 100 Prozent am Veranstaltungstag.

+Was, wenn zwei Gäste weniger kommen?

Verbreitet ist ein Puffer von 10 bis 20 Prozent, der ohne Berechnung entfällt. Das gehört in die Vereinbarung.

+Darf der volle Umsatz verlangt werden?

Nur wenn bereits eingekauft und geplant wurde. Sonst zählt der entgangene Gewinn von 20 bis 35 Prozent.

Quellen

  1. 1Paragraf 611 folgende BGB, Dienstvertrag, Bundesministerium der Justiz (August 2026)
  2. 2Preisangabenverordnung, Bundesministerium der Justiz (August 2026)

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