Getrennte Rechnung: worauf ein Gast Anspruch hat

Ein Anspruch auf getrennte Abrechnung besteht nicht, weil die Bewirtung als einheitliche Leistung erbracht wird, doch die meisten Betriebe bieten sie an und begrenzen sie bei größeren Gruppen auf eine bestimmte Zahl von Rechnungen.

gelistet Redaktion · Stand 15. August 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Jede Rechnung ist ein eigener Kassenvorgang mit Beleg und Signatur der technischen Sicherheitseinrichtung.
  • Eine getrennte Abrechnung für 12 Personen dauert 6 bis 12 Minuten, eine gemeinsame unter zwei.
  • Bei Gruppen ab acht Personen behalten sich viele Häuser eine Begrenzung vor.
  • Bewirtungsbelege für die Steuer brauchen Anlass und Teilnehmer, unabhängig von der Aufteilung.

Die Frage kommt am Ende des Abends, wenn im Betrieb am wenigsten Zeit ist. Genau daraus entsteht der Konflikt, nicht aus der Rechtslage.

Warum es keinen Anspruch gibt

Der Bewirtungsvertrag wird mit dem Tisch geschlossen, die Leistung einheitlich erbracht. Wer trennt, verlangt eine zusätzliche Leistung. Deshalb kann ein Betrieb sie ablehnen, insbesondere bei großen Gruppen zu Stoßzeiten. Wird ohne Vorbehalt bestellt und der Wunsch erst am Ende geäußert, ist die Ablehnung zulässig, wenn auch selten.

PersonengemeinsamgetrenntKassenvorgänge
21 Minute2 Minuten2
41 Minute3 Minuten4
82 Minuten6 Minuten8
122 Minuten6 bis 12 Minuten12
203 Minuten15 bis 25 Minuten20
20 mit Vorabmeldung3 Minuten8 bis 12 Minuten20
Aufwand nach Gruppengröße.

Was das Kassenrecht verlangt

Jeder einzelne Zahlvorgang muss aufgezeichnet werden, mit Beleg, Datum, Uhrzeit, Steuerbeträgen und Signatur der technischen Sicherheitseinrichtung. Zwanzig getrennte Rechnungen bedeuten zwanzig Vorgänge und zwanzig Belege. Das ist kein Argument gegen das Trennen, erklärt aber, warum es Zeit kostet und warum eine nachträgliche Umbuchung nicht einfach im Kassensystem verschoben werden kann.

Wie es reibungslos läuft

Bei der Bestellung ankündigen, dass getrennt gezahlt wird. Dann legt der Service von Anfang an getrennte Bons an, und am Ende dauert es Minuten statt einer Viertelstunde. Bei Gruppen ab acht Personen hilft es, in Zweier- oder Vierergruppen zu bündeln, was den Aufwand halbiert und für die Beteiligten meist ohnehin passt.

Für den Betrieb lohnt eine klare Ansage bei der Reservierung: Getrennte Rechnungen sind bis sechs Personen selbstverständlich, darüber nach Absprache. Das ist freundlicher als eine Ablehnung um 22 Uhr und wird von Gästen fast immer akzeptiert.

Der Sonderfall Bewirtungsbeleg

Wer die Rechnung steuerlich geltend machen will, braucht mehr als den Kassenbon: Anlass der Bewirtung, Namen aller Teilnehmer und die eigene Unterschrift. Bei Beträgen über 250 Euro sind zusätzlich Name und Anschrift des Bewirtenden auf der Rechnung erforderlich. Diese Angaben gehören vor dem Verlassen des Lokals erledigt, weil sie sich später kaum nachholen lassen.

Häufige Fragen

+Habe ich Anspruch auf getrennte Rechnungen?

Nein. Die Bewirtung ist eine einheitliche Leistung, das Trennen ist ein zusätzlicher Service.

+Warum lehnen Lokale bei großen Gruppen ab?

Weil jede Rechnung ein eigener Kassenvorgang mit Beleg ist. Bei 20 Personen dauert das 15 bis 25 Minuten.

+Wie mache ich es einfacher?

Bei der Bestellung ankündigen. Dann werden von Anfang an getrennte Bons geführt und die Abrechnung dauert Minuten.

+Was gilt für Bewirtungsbelege?

Anlass, Teilnehmer und Unterschrift sind nötig, ab 250 Euro zusätzlich Name und Anschrift des Bewirtenden auf der Rechnung.

+Kann nachträglich umgebucht werden?

Im Kassensystem nur eingeschränkt, weil jeder Vorgang unveränderlich aufgezeichnet wird. Korrekturen erzeugen eigene Belege.

Quellen

  1. 1Preisangabenverordnung, Bundesministerium der Justiz (August 2026)
  2. 2Paragraf 611 folgende BGB, Dienstvertrag, Bundesministerium der Justiz (August 2026)

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