Stundenlohn in der Gebäudereinigung: der Tarif
In der Gebäudereinigung gilt ein allgemeinverbindlicher Branchenmindestlohn, der über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt und für Glas- und Fassadenreinigung höher ausfällt als für Innenreinigung, weshalb Angebote unter etwa 22 Euro je Stunde rechnerisch nicht aufgehen.
gelistet Redaktion · Stand 15. August 2026
Das Wichtigste in Kürze
- Der Branchenmindestlohn ist allgemeinverbindlich und gilt auch für Betriebe ohne Tarifbindung.
- Die Lohnnebenkosten betragen für den Arbeitgeber 21 bis 25 Prozent zusätzlich.
- Zum Lohn kommen Verwaltung, Material, Fahrzeuge, Ausfallzeiten und Marge.
- Ein Verrechnungssatz unter 22 Euro je Stunde ist ein Warnzeichen für Schwarzarbeit oder Unterschreitung.
Der Preis, den ein Dienstleister nennt, hat mit dem Lohn der Reinigungskraft nur mittelbar zu tun. Zwischen beiden liegen fünf Kostenblöcke.
Vom Lohn zum Verrechnungssatz
Auf den Bruttolohn kommen Sozialabgaben des Arbeitgebers mit 21 bis 25 Prozent. Dazu Urlaubs- und Krankheitsausfall, der 12 bis 18 Prozent der bezahlten Zeit ausmacht, weil auch dann Lohn fließt. Dann Material, Maschinen, Fahrzeuge und Verwaltung mit 15 bis 25 Prozent. Und zuletzt eine Marge von 5 bis 12 Prozent. Aus 14 Euro Lohn werden so 26 bis 34 Euro Verrechnungssatz.
| Position | Anteil | Beispiel bei 14 € Lohn |
|---|---|---|
| Bruttolohn | 100 Prozent | 14,00 € |
| Sozialabgaben Arbeitgeber | 21 bis 25 Prozent | 3,08 € |
| Ausfallzeiten | 12 bis 18 Prozent | 2,10 € |
| Material und Maschinen | 6 bis 10 Prozent | 1,12 € |
| Fahrzeuge und Anfahrt | 4 bis 8 Prozent | 0,84 € |
| Verwaltung und Aufsicht | 8 bis 12 Prozent | 1,40 € |
| Marge | 5 bis 12 Prozent | 1,40 € |
| Verrechnungssatz | 23,94 bis 30,00 € |
Warum es einen Branchenmindestlohn gibt
Die Gebäudereinigung ist stark preisgetrieben, weil sich Leistungen schwer vergleichen lassen. Ohne einen verbindlichen Boden würde der Wettbewerb über den Lohn ausgetragen. Der Branchenmindestlohn ist deshalb allgemeinverbindlich erklärt, gilt also auch für nicht tarifgebundene Betriebe und für aus dem Ausland entsandte Beschäftigte. Kontrolliert wird von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
Was ein zu niedriges Angebot bedeutet
Bei einem Verrechnungssatz von 18 Euro bleibt nach Abgaben, Ausfall und Material rechnerisch ein Lohn unterhalb des Branchenmindestlohns. Möglich ist das nur durch Schwarzarbeit, Scheinselbständigkeit, unbezahlte Mehrarbeit oder durch Leistungen, die nicht erbracht werden. Als Auftraggeber ist das nicht folgenlos: Bei Verstößen gegen den Mindestlohn haftet der Auftraggeber für die Ansprüche der Beschäftigten seines Auftragnehmers.
Diese Auftraggeberhaftung ist der wichtigste praktische Grund, ein auffällig günstiges Angebot abzulehnen. Sie greift verschuldensunabhängig, es genügt also nicht, von nichts gewusst zu haben.
Was ein seriöses Angebot ausweist
Den Verrechnungssatz je Stunde, die eingeplante Stundenzahl je Einsatz, die Quadratmeterleistung, die Zahl der eingesetzten Personen und die Regelung für Vertretung bei Urlaub und Krankheit. Damit lässt sich prüfen, ob die Kalkulation trägt. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Preis eine Zahl ohne Grundlage.
Häufige Fragen
+Gilt in der Gebäudereinigung ein Tarif?
Ja, ein allgemeinverbindlicher Branchenmindestlohn, der auch für nicht tarifgebundene Betriebe gilt.
+Warum ist der Verrechnungssatz so viel höher als der Lohn?
Weil Sozialabgaben, Ausfallzeiten, Material, Fahrzeuge, Verwaltung und Marge dazukommen. Aus 14 Euro Lohn werden 24 bis 30 Euro.
+Ab wann ist ein Angebot unseriös?
Unter etwa 22 Euro je Stunde geht die Kalkulation rechnerisch nicht auf, ohne den Mindestlohn zu unterschreiten.
+Hafte ich als Auftraggeber?
Ja. Bei Verstößen gegen den Mindestlohn besteht eine verschuldensunabhängige Auftraggeberhaftung für die Ansprüche der Beschäftigten.
+Was sollte im Angebot stehen?
Verrechnungssatz, Stundenzahl je Einsatz, Quadratmeterleistung, Personenzahl und die Vertretungsregelung.
Quellen
- 1Mindestlohngesetz, Bundesministerium der Justiz (August 2026)
- 2Paragraf 611 folgende BGB, Dienstvertrag, Bundesministerium der Justiz (August 2026)