Reinigungskraft anmelden: was Privathaushalte müssen

Eine Haushaltshilfe wird über das Haushaltsscheckverfahren bei der Minijob-Zentrale angemeldet, was den Arbeitgeber rund 15 Prozent Abgaben kostet, dafür Unfallversicherungsschutz bringt und 20 Prozent der Kosten bis 510 Euro im Jahr steuerlich absetzbar macht.

gelistet Redaktion · Stand 15. August 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Anmeldung erfolgt online über das Haushaltsscheckverfahren und dauert etwa 15 Minuten.
  • Die Abgaben für den Arbeitgeber liegen bei rund 15 Prozent des Lohns.
  • Absetzbar sind 20 Prozent der Kosten, höchstens 510 Euro im Jahr bei Minijobs.
  • Ohne Anmeldung droht bei einem Unfall die volle persönliche Haftung.

Eine Reinigungskraft im Haushalt ohne Anmeldung ist verbreitet und riskant. Das Risiko liegt nicht primär beim Bußgeld, sondern beim Unfall.

Das Haushaltsscheckverfahren

Für Beschäftigungen im Privathaushalt bis zur Minijob-Grenze gibt es ein vereinfachtes Verfahren. Die Anmeldung läuft online über die Minijob-Zentrale, dauert etwa 15 Minuten und braucht Name, Anschrift, Versicherungsnummer und Bankverbindung der Beschäftigten sowie die vereinbarte Vergütung. Die Abgaben werden halbjährlich per Lastschrift eingezogen.

PostenAnteilbei 300 € Monatslohn
Krankenversicherung5 Prozent15,00 €
Rentenversicherung5 Prozent15,00 €
Unfallversicherung1,6 Prozent4,80 €
Umlagen U1 und U2rund 1,8 Prozent5,40 €
Pauschsteuer2 Prozent6,00 €
Summerund 15 Prozent46,20 €
Steuerersparnis im Jahr20 Prozent, max. 510 €bis 510 €
Abgaben im Haushaltsscheckverfahren.

Warum die Unfallversicherung der entscheidende Punkt ist

Stürzt eine nicht angemeldete Haushaltshilfe von der Leiter, besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Die Behandlungskosten, der Verdienstausfall und im schweren Fall eine dauerhafte Rente treffen dann den Auftraggeber persönlich. Diese Beträge erreichen schnell sechsstellige Höhen. Mit Anmeldung übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung, und der Beitrag dafür beträgt 1,6 Prozent des Lohns, bei 300 Euro im Monat also 4,80 Euro.

Die Rechnung mit Steuerbonus

Bei 300 Euro Monatslohn zahlt der Haushalt 3.600 Euro im Jahr plus 554 Euro Abgaben, zusammen 4.154 Euro. Absetzbar sind 20 Prozent, gedeckelt bei 510 Euro. Nach Steuerersparnis liegt der tatsächliche Aufwand bei 3.644 Euro. Ohne Anmeldung wären es 3.600 Euro ohne Absicherung und ohne Beleg. Der Unterschied beträgt 44 Euro im Jahr, also 3,67 Euro im Monat.

Bei einer Beschäftigung über der Minijob-Grenze gelten andere Regeln mit voller Sozialversicherungspflicht. Dann ist die Beauftragung eines Dienstleisters meist einfacher, weil dieser als Unternehmen abrechnet und 20 Prozent der Arbeitskosten bis 4.000 Euro im Jahr absetzbar sind.

Was sonst noch zu beachten ist

Der Mindestlohn gilt auch im Privathaushalt. Es besteht Anspruch auf bezahlten Urlaub, anteilig nach Arbeitstagen, und auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, wobei die Umlage U1 einen Teil erstattet. Aufzeichnungspflichten über Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit gelten ebenfalls. Ein einfaches Stundenblatt genügt und sollte zwei Jahre aufbewahrt werden.

Häufige Fragen

+Muss ich eine Haushaltshilfe anmelden?

Ja. Für Minijobs im Privathaushalt gibt es das vereinfachte Haushaltsscheckverfahren bei der Minijob-Zentrale.

+Was kostet die Anmeldung?

Rund 15 Prozent des Lohns als Abgaben, bei 300 Euro im Monat also etwa 46 Euro.

+Was kann ich absetzen?

20 Prozent der Kosten, höchstens 510 Euro im Jahr bei Minijobs, bis 4.000 Euro bei beauftragten Dienstleistern.

+Was passiert bei einem Unfall ohne Anmeldung?

Es besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Behandlungskosten und Verdienstausfall treffen den Auftraggeber persönlich.

+Gilt der Mindestlohn im Haushalt?

Ja, ebenso wie Urlaubsanspruch, Entgeltfortzahlung und die Aufzeichnung der Arbeitszeit.

Quellen

  1. 1Mindestlohngesetz, Bundesministerium der Justiz (August 2026)
  2. 2Paragraf 611 folgende BGB, Dienstvertrag, Bundesministerium der Justiz (August 2026)

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