Mehrwegangebotspflicht: wen sie trifft
Betriebe, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen in Einwegkunststoff abgeben, müssen seit Januar 2023 auch eine Mehrwegalternative anbieten, die nicht teurer sein darf als die Einwegvariante, wobei Betriebe mit höchstens fünf Beschäftigten und 80 Quadratmetern Verkaufsfläche ausgenommen sind.
gelistet Redaktion · Stand 15. August 2026
Das Wichtigste in Kürze
- Die Pflicht gilt für Einwegkunststoffverpackungen und für Getränkebecher aller Materialien.
- Ausgenommen sind Betriebe mit höchstens 5 Beschäftigten und höchstens 80 Quadratmetern Verkaufsfläche.
- Kleine Betriebe müssen stattdessen mitgebrachte Behälter befüllen.
- Die Mehrwegvariante darf nicht teurer sein als die Einwegvariante, ein Pfand ist zulässig.
Die Regel ist seit Anfang 2023 in Kraft und wird kontrolliert. Wer sie kennt, kann sie mit überschaubarem Aufwand erfüllen.
Wer betroffen ist
Jeder Betrieb, der Speisen oder Getränke zum Mitnehmen in Einwegkunststoffverpackungen abgibt, sowie jeder, der Getränke in Einwegbechern ausgibt, unabhängig vom Material. Das betrifft Restaurants mit Außer-Haus-Geschäft, Imbisse, Bäckereien mit Kaffeeausschank, Cafés, Lieferdienste und Tankstellen. Nicht betroffen sind Verpackungen aus Aluminium, Papier oder Pappe für Speisen, sofern sie keine Kunststoffbeschichtung enthalten.
| Betrieb | Mehrweg anbieten | Behälter befüllen | Hinweispflicht |
|---|---|---|---|
| Über 5 Beschäftigte oder über 80 m² | ja | empfohlen | ja, deutlich sichtbar |
| Bis 5 Beschäftigte und bis 80 m² | nein | ja, verpflichtend | ja |
| Automat oder Lieferdienst | ja | nicht möglich | ja |
| Nur Papierverpackung ohne Kunststoff | für Speisen nein | sinnvoll | nein |
| Getränkebecher jeder Art | ja | ja | ja |
Die Preisregel
Die Mehrwegvariante darf nicht teurer angeboten werden als dieselbe Ware in Einweg. Ein Pfand ist davon unberührt und zulässig, weil es zurückgezahlt wird. Üblich sind 1 bis 5 Euro Pfand je Behälter. Unzulässig wäre dagegen ein Aufschlag von 50 Cent auf den Kaffee im Mehrwegbecher. Erlaubt und verbreitet ist der umgekehrte Weg: ein Rabatt von 10 bis 50 Cent für mitgebrachte Becher.
Was die Systeme kosten
Der Einstieg in ein Poolsystem kostet monatlich 15 bis 60 Euro Grundgebühr plus 15 bis 40 Cent je Ausgabe. Ein eigenes System mit gekauften Behältern kostet 3 bis 9 Euro je Becher und 5 bis 15 Euro je Schale, dazu Spülkosten von 8 bis 20 Cent je Vorgang und der Umlaufverlust, der bei 5 bis 15 Prozent im Jahr liegt. Bei 40 Ausgaben am Tag rechnet sich ein Poolsystem meist besser, weil Rücknahme und Reinigung ausgelagert sind.
Zu bedenken ist der Platzbedarf: Rückgabe, Zwischenlager und Spülstraße brauchen Fläche, die in kleinen Betrieben knapp ist. Deshalb ist die Befüllung mitgebrachter Behälter für viele die praktikablere Lösung, sofern hygienisch sauber getrennt wird.
Die Hinweispflicht
Auf die Mehrwegalternative muss durch gut lesbare und deutlich sichtbare Schrifttafeln oder Schilder am Ort des Angebots hingewiesen werden. Bei Lieferdiensten und Onlinebestellungen gehört der Hinweis in den Bestellvorgang. Ein Zettel neben der Kasse in Kleinschrift reicht nicht. Verstöße gegen die Hinweispflicht sind der häufigste Beanstandungsgrund bei Kontrollen.
Häufige Fragen
+Wer muss Mehrweg anbieten?
Jeder Betrieb, der Speisen in Einwegkunststoff oder Getränke in Einwegbechern zum Mitnehmen abgibt, sofern er über 5 Beschäftigte oder 80 Quadratmeter hat.
+Was gilt für kleine Betriebe?
Sie müssen kein eigenes Mehrwegangebot vorhalten, aber mitgebrachte Behälter befüllen und darauf hinweisen.
+Darf Mehrweg teurer sein?
Nein. Ein Pfand von 1 bis 5 Euro ist zulässig, ein Aufpreis auf die Ware nicht.
+Was kostet ein Mehrwegsystem?
Poolsysteme 15 bis 60 Euro im Monat plus 15 bis 40 Cent je Ausgabe, eigene Behälter 3 bis 15 Euro je Stück.
+Wie muss ich darauf hinweisen?
Durch gut lesbare, deutlich sichtbare Schilder am Ort des Angebots, bei Onlinebestellungen im Bestellvorgang.
Quellen
- 1Umweltbundesamt, Umweltbundesamt (August 2026)
- 2Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, Bundesministerium der Justiz (August 2026)