Reste einpacken: was die Box kosten darf
Einen Anspruch auf das Einpacken von Resten gibt es nicht, die meisten Lokale bieten es aber an und verlangen dafür 0 bis 1,50 Euro für die Verpackung, wobei die Haftung für die Ware mit der Übergabe auf den Gast übergeht.
gelistet Redaktion · Stand 15. August 2026
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Faserverpackung kostet den Betrieb 12 bis 40 Cent, eine Mehrwegschale 5 bis 15 Euro im Einkauf.
- Für mitgenommene Speisen gilt der ermäßigte Steuersatz, sofern sie nicht vor Ort verzehrt werden.
- Nach der Übergabe trägt der Gast das Risiko für Kühlung und Verzehr.
- In Deutschland fallen je Kopf und Jahr rund 78 Kilogramm Lebensmittelabfälle an, ein Teil davon in der Außer-Haus-Verpflegung.
Die halbe Portion, die auf dem Teller bleibt, ist bezahlt. Sie mitzunehmen, ist trotzdem kein Recht, sondern eine Gefälligkeit, die inzwischen fast überall angeboten wird.
Warum es keinen Anspruch gibt
Geschuldet ist die Bewirtung an Ort und Stelle, also die Zubereitung und das Servieren. Ein Anspruch auf Verpackung und Mitgabe folgt daraus nicht. In der Praxis lehnt kaum ein Betrieb ab, weil die Kosten gering und der Eindruck beim Gast erheblich ist. Ausnahmen gibt es bei Buffets, wo die Mitnahme meist untersagt ist, und bei rohen oder leicht verderblichen Speisen.
| Verpackung | Einkauf | typische Weitergabe |
|---|---|---|
| Faserschale mit Deckel | 12 bis 25 Cent | 0 bis 50 Cent |
| Aluschale mit Papierdeckel | 18 bis 35 Cent | 0 bis 50 Cent |
| Kunststoffbox | 10 bis 22 Cent | 0 bis 50 Cent |
| Papiertüte | 4 bis 12 Cent | 0 € |
| Mehrwegschale aus dem Pool | 15 bis 40 Cent je Nutzung | Pfand 1 bis 5 € |
| Mehrwegschale gekauft | 5 bis 15 € einmalig | Pfand 3 bis 10 € |
Der Steuersatz ändert sich
Eine im Lokal servierte Speise unterliegt dem Regelsatz von 19 Prozent, weil Service und Geschirr dazugehören. Wird der Rest mitgenommen, ändert das an der bereits erbrachten Leistung nichts, der ursprüngliche Satz bleibt. Wird dagegen von vornherein zum Mitnehmen bestellt, gilt der ermäßigte Satz von 7 Prozent. Für den Betrieb heißt das: Die Kasse muss beide Fälle sauber trennen können.
Haftung und Sicherheit
Mit der Übergabe geht die Verantwortung auf den Gast über. Er entscheidet über Transport, Kühlung und Zeitpunkt des Verzehrs. Ein Betrieb kann darauf hinweisen, dass gekühlt und innerhalb von 24 Stunden verzehrt werden sollte, und das ist auch sinnvoll. Gekochte Speisen sollten binnen zwei Stunden unter 7 Grad kommen, und beim Wiedererhitzen sollten sie einmal 70 Grad im Kern erreichen.
Kritisch sind Speisen mit rohem Ei, Fisch und Meeresfrüchte sowie Gerichte mit frischen Kräutern und Sprossen. Viele Häuser packen sie aus gutem Grund nicht ein. Bei einer langen Heimfahrt im Sommer ist das keine Vorsicht, sondern Erfahrung.
Was Betriebe daraus machen können
Eine klare, freundliche Regel: Reste werden eingepackt, die Verpackung kostet 0,50 Euro oder ist inklusive, Buffet ausgenommen. Das kostet 12 bis 25 Cent und wirkt auf Gäste stärker als jeder Rabatt in derselben Höhe. Wer Mehrwegschalen verwendet, verbindet den Vorgang mit der ohnehin bestehenden Mehrwegpflicht und spart Einwegkosten über die Jahre.
Häufige Fragen
+Habe ich ein Recht darauf, Reste mitzunehmen?
Nein. Geschuldet ist die Bewirtung vor Ort. Die meisten Lokale bieten die Mitnahme trotzdem an.
+Was darf die Verpackung kosten?
Üblich sind 0 bis 1,50 Euro. Der Betrieb zahlt im Einkauf 12 bis 40 Cent je Schale.
+Welcher Steuersatz gilt?
Bei im Lokal servierten Speisen bleibt es bei 19 Prozent. Wer von vornherein zum Mitnehmen bestellt, zahlt 7 Prozent.
+Wer haftet nach der Mitnahme?
Der Gast. Mit der Übergabe geht die Verantwortung für Kühlung, Transport und Verzehr auf ihn über.
+Was sollte nicht eingepackt werden?
Speisen mit rohem Ei, Fisch und Meeresfrüchte sowie Gerichte mit Sprossen oder frischen Kräutern, besonders im Sommer.
Quellen
- 1Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, Bundesministerium der Justiz (August 2026)
- 2Umweltbundesamt, Umweltbundesamt (August 2026)