Goldankauf widerrufen: welche Frist im Laden gilt
Beim Verkauf im Ladengeschäft besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, die 14tägige Frist gilt nur bei Verträgen im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen, also etwa bei einem Ankauf an der Haustür oder auf einer Hotelveranstaltung.
gelistet Redaktion · Stand 15. August 2026
Das Wichtigste in Kürze
- Im Laden ist der Kaufvertrag mit Übergabe und Zahlung wirksam und bindend.
- Bei Haustürgeschäften und Kaffeefahrten beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage ab Vertragsschluss.
- Fehlt die Widerrufsbelehrung, verlängert sich die Frist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage.
- Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ist binnen eines Jahres ab Entdeckung möglich.
Der Gedanke kommt meist am Abend: War der Preis wirklich in Ordnung? Die rechtliche Antwort hängt daran, wo unterschrieben wurde, nicht daran, wie hoch der Betrag war.
Im Laden zählt die Unterschrift
Ein Verkauf im Ladengeschäft ist ein gewöhnlicher Kaufvertrag. Er ist mit der Einigung wirksam, und ein Widerrufsrecht sieht das Gesetz dafür nicht vor. Wer die Kette übergeben und das Geld genommen hat, kann den Vorgang nicht einseitig rückgängig machen. Manche Häuser räumen freiwillig 24 bis 72 Stunden Bedenkzeit ein, das ist dann aber eine Zusage und keine gesetzliche Pflicht.
| Ort des Vertragsschlusses | Widerrufsrecht | Frist |
|---|---|---|
| Ladengeschäft | nein | keine |
| Haustür oder Wohnung | ja | 14 Tage |
| Hotelveranstaltung oder Kaffeefahrt | ja | 14 Tage |
| Onlineformular mit Versand | vertraglich, oft ja | 7 bis 14 Tage laut Zusage |
| Messe mit festem Stand | im Einzelfall | meist keine |
| ohne Widerrufsbelehrung | ja | bis 12 Monate und 14 Tage |
Haustürgeschäfte sind der Sonderfall
Wer an der Wohnungstür oder auf einer Verkaufsveranstaltung Gold abgibt, schließt einen Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen. Hier gilt die 14tägige Frist ab Vertragsschluss, und der Unternehmer muss über sie belehren. Unterbleibt die Belehrung, läuft die Frist bis zu 12 Monate und 14 Tage weiter.
Wann ein Vertrag angreifbar bleibt
Auch ohne Widerrufsrecht ist ein Vertrag nicht unantastbar. Wurde über den Feingehalt getäuscht, das Gewicht manipuliert oder eine Waage ohne gültige Eichung benutzt, kommen Anfechtung und Schadensersatz in Betracht. Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ist binnen eines Jahres ab Entdeckung möglich, die Verjährung endet spätestens nach zehn Jahren.
Schwieriger ist der Fall des einfach zu niedrigen Preises. Ein schlechter Preis allein macht den Vertrag nicht unwirksam. Erst wenn Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis stehen, etwa bei einem Erlös unter der Hälfte des Materialwerts, kommt Sittenwidrigkeit in Betracht.
Was den Ärger von vornherein vermeidet
Vor der Unterschrift drei Angebote einholen, den zugrunde gelegten Tageskurs notieren und auf die Eichmarke der Waage schauen. Danach eine Quittung mit Gewicht, Feingehalt, Kurs und Betrag verlangen. Diese vier Zahlen machen den Vorgang nachrechenbar und ersparen die Frage nach dem Widerruf.
Häufige Fragen
+Kann ich einen Goldverkauf im Laden rückgängig machen?
Nicht einseitig. Es gibt kein gesetzliches Widerrufsrecht für Verträge in Geschäftsräumen, nur eine freiwillige Zusage des Hauses.
+Wie lange kann ich an der Haustür widerrufen?
14 Tage ab Vertragsschluss. Ohne ordnungsgemäße Belehrung verlängert sich die Frist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage.
+Was gilt bei einem Onlineverkauf?
Das gesetzliche Widerrufsrecht schützt Verbraucher als Käufer, nicht als Verkäufer. Maßgeblich ist die Zusage des Ankäufers, üblich sind 7 bis 14 Tage.
+Was tun bei einer falschen Gewichtsangabe?
Quittung und eigene Wägung sichern, dann das Eichamt einschalten. Waagen im geschäftlichen Verkehr müssen geeicht und die Marke lesbar sein.
+Ist ein sehr niedriger Preis anfechtbar?
Nur bei einem auffälligen Missverhältnis. Ein Erlös deutlich unter der Hälfte des Materialwerts kann sittenwidrig sein, ein schlechter Preis allein reicht nicht.
Quellen
- 1Paragraf 312b BGB, außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge, Bundesministerium der Justiz (August 2026)
- 2Mess- und Eichgesetz, Anforderungen an Waagen im geschäftlichen Verkehr, Bundesministerium der Justiz (August 2026)