Gebäudereinigung: was der Quadratmeter kostet

Die Unterhaltsreinigung kostet je nach Fläche und Ausstattung 0,20 bis 0,60 Euro je Quadratmeter und Durchgang, Stundensätze liegen bei 26 bis 42 Euro netto.

gelistet Redaktion · Stand 6. August 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Kalkuliert wird über Leistungswerte: geübte Kräfte schaffen in Büroflächen 250 bis 450 Quadratmeter je Stunde.
  • Der tarifliche Mindestlohn im Gebäudereiniger-Handwerk liegt über dem gesetzlichen Mindestlohn und ist allgemeinverbindlich.
  • Sanitärbereiche kosten je Quadratmeter ein Vielfaches von Bürofläche, weil der Leistungswert dort weit niedriger liegt.
  • Ein Leistungsverzeichnis mit Frequenzen macht Angebote überhaupt erst vergleichbar.

Ein Angebot über 480 Euro im Monat sagt nichts, solange nicht feststeht, welche Fläche wie oft und in welcher Tiefe gereinigt wird. Die Branche rechnet deshalb nicht in Pauschalen, sondern in Leistungswerten.

Wie kalkuliert wird

Grundlage ist der Leistungswert, also die Quadratmeter je Stunde. In offenen Bürobereichen mit wenig Mobiliar liegen erfahrene Kräfte bei 350 bis 450 Quadratmetern je Stunde, in möblierten Einzelbüros bei 250 bis 320, in Sanitärbereichen bei 60 bis 120. Aus Fläche geteilt durch Leistungswert ergibt sich die Zeit, aus Zeit mal Stundensatz der Preis.

BereichLeistungswert je StundePreis je m² und Durchgang
offene Bürofläche350 bis 450 m²0,20 bis 0,30 €
Einzelbüros möbliert250 bis 320 m²0,28 bis 0,40 €
Verkaufsfläche400 bis 600 m²0,15 bis 0,25 €
Treppenhaus150 bis 250 m²0,35 bis 0,55 €
Sanitärbereich60 bis 120 m²0,90 bis 1,80 €
Produktionsfläche500 bis 900 m²0,10 bis 0,20 €
Anhaltswerte für die Unterhaltsreinigung, netto.

Der Stundensatz und was darin steckt

Im Stundensatz von 26 bis 42 Euro netto stecken Lohn, Lohnnebenkosten, Urlaubs- und Krankheitsvertretung, Material, Maschinen, Versicherung, Verwaltung und Gewinn. Der Lohnanteil macht typischerweise 55 bis 70 Prozent aus. Deshalb sind Angebote unter 24 Euro je Stunde ein Warnzeichen: sie lassen sich mit tariflicher Bezahlung kaum darstellen.

Das Leistungsverzeichnis

  • Flächen getrennt nach Nutzungsart, mit Quadratmeterzahl.
  • Frequenz je Bereich, etwa fünfmal wöchentlich Büro, täglich Sanitär, wöchentlich Treppenhaus.
  • Tätigkeiten je Frequenz, also was gewischt, gesaugt, gewischt und desinfiziert wird.
  • Turnusarbeiten mit eigener Frequenz, etwa Fensterreinigung viermal im Jahr.
  • Verbrauchsmaterial: wer stellt Papier, Seife und Müllbeutel?
  • Schlüsselregelung, Zutrittszeiten und Ansprechpartner.

Ohne Leistungsverzeichnis vergleichen Sie Zahlen, die nichts miteinander zu tun haben. Das günstigste Angebot ist oft das mit der geringsten Frequenz, und das fällt erst nach drei Monaten auf.

Rechenbeispiel

Ein Büro mit 600 Quadratmetern, davon 40 Quadratmeter Sanitär, wird fünfmal wöchentlich gereinigt. Büro: 560 geteilt durch 300 gleich 1,87 Stunden. Sanitär: 40 geteilt durch 90 gleich 0,44 Stunden. Zusammen 2,31 Stunden je Durchgang, bei 32 Euro also 74 Euro. Bei 21,7 Durchgängen im Monat sind das rund 1.605 Euro netto.

Häufige Fragen

+Warum ist Sanitär so viel teurer?

Weil der Leistungswert dort bei 60 bis 120 Quadratmetern je Stunde liegt statt bei 350. Der Preis je Quadratmeter folgt direkt daraus.

+Was kostet eine Grundreinigung?

Sie wird gesondert kalkuliert und liegt je nach Bodenbelag und Zustand bei 1,50 bis 4,50 Euro je Quadratmeter.

+Gilt im Gebäudereiniger-Handwerk ein eigener Mindestlohn?

Ja. Der Rahmentarifvertrag der Branche ist allgemeinverbindlich und sieht Mindestlöhne oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns vor, gestaffelt nach Lohngruppe.

+Wie lange sollte ein Vertrag laufen?

Üblich sind zwölf Monate mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Längere Bindungen lohnen nur bei Investitionen des Dienstleisters, etwa in Maschinen.

+Wer haftet für Schäden beim Reinigen?

Der Dienstleister über seine Betriebshaftpflicht. Lassen Sie sich die Police mit Deckungssumme vorlegen, üblich sind mindestens 3 Millionen Euro pauschal.

Quellen

  1. 1Mindestlohngesetz, Bundesministerium der Justiz (August 2026)
  2. 2§ 2 BetrKV, Aufstellung der Betriebskosten, Bundesministerium der Justiz (August 2026)

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