Wie oft ein Büro gereinigt werden sollte

Sanitärbereiche und Küchen brauchen tägliche Reinigung, Büroflächen je nach Belegung zwei- bis fünfmal in der Woche und Glasflächen, Heizkörper sowie Böden in Grundreinigung ein- bis zweimal im Jahr, wobei ein Büro mit 400 Quadratmetern monatlich 600 bis 1.400 Euro kostet.

gelistet Redaktion · Stand 15. August 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Reinigungskraft schafft in Büroflächen 200 bis 350 Quadratmeter in der Stunde.
  • Sanitärbereiche brauchen 15 bis 25 Minuten je Einheit und Tag.
  • Der Stundenverrechnungssatz eines Dienstleisters liegt bei 24 bis 38 Euro.
  • Eine Grundreinigung kostet 2,50 bis 6 Euro je Quadratmeter.

Ein Reinigungsvertrag wird meist über den Preis verglichen. Vergleichbar wird er erst über Intervall und Leistungsverzeichnis, weil dieselbe Summe sehr verschiedene Leistungen bedeuten kann.

Der Intervallplan

Nicht jede Fläche braucht dieselbe Frequenz. Sanitär und Teeküche werden täglich gemacht, weil dort Hygiene und Geruch unmittelbar auffallen. Schreibtischflächen und Böden richten sich nach der Belegung: Bei täglicher Anwesenheit drei- bis fünfmal in der Woche, bei hybrider Arbeit zwei- bis dreimal. Fenster, Heizkörper, Lampen und Grundreinigung der Böden laufen im Jahresrhythmus.

BereichIntervallAufwandBemerkung
Sanitärräumetäglich15 bis 25 Minuten je EinheitHygiene und Geruch
Teeküchetäglich10 bis 20 MinutenLebensmittelbereich
Papierkörbetäglich bis zweimal wöchentlich5 bis 10 Minuten je 100 m²je nach Abfallart
Böden Bürozwei- bis fünfmal wöchentlich200 bis 350 m² je Stundeje nach Belegung
Schreibtischflächenwöchentlichnur freie FlächenDatenschutz beachten
Glasflächen innenvierteljährlich1,50 bis 4 € je m²
Fenster außenhalbjährlich3 bis 9 € je Fensterje nach Höhe
Grundreinigung Bödenjährlich2,50 bis 6 € je m²mit Einpflege
Intervalle nach Bereich.

Die Rechnung für ein Beispielbüro

400 Quadratmeter, 25 Arbeitsplätze, zwei Sanitäreinheiten, eine Teeküche, Reinigung dreimal wöchentlich. Für die Fläche werden bei 280 Quadratmetern je Stunde rund 1,4 Stunden gebraucht, dazu 40 Minuten Sanitär und 15 Minuten Küche, macht 2,3 Stunden je Einsatz. Bei 13 Einsätzen im Monat und 30 Euro Stundensatz sind das 897 Euro, dazu Verbrauchsmaterial mit 60 bis 120 Euro.

Was das Intervall beeinflusst

Die Belegungsdichte, weil Flächen mit halber Anwesenheit langsamer verschmutzen. Der Bodenbelag: Textil braucht Saugen, ist aber unempfindlicher gegen Streifen als Hartboden. Publikumsverkehr, der Schmutz von außen hereinträgt. Die Jahreszeit, denn im Winter steigt der Aufwand für Eingangsbereiche um 30 bis 50 Prozent. Und ob im Büro gegessen wird, was die Frequenz für Papierkörbe bestimmt.

Sinnvoll ist eine Anpassung nach Bereichen statt einer einheitlichen Frequenz: Eingang und Sanitär täglich, Besprechungsräume nach Nutzung, ruhige Bürobereiche zweimal wöchentlich. Das senkt die Kosten um 15 bis 25 Prozent bei gleichem wahrgenommenem Ergebnis.

Was im Vertrag stehen muss

Ein Leistungsverzeichnis mit Fläche je Bereich, Intervall je Tätigkeit und der eingesetzten Stundenzahl. Ohne diese Angaben ist kein Angebot vergleichbar und keine Reklamation belegbar. Ebenfalls hinein gehören die Regelung zu Verbrauchsmaterial, die Schlüsselübergabe und die Erreichbarkeit einer verantwortlichen Person.

Häufige Fragen

+Wie oft muss ein Büro gereinigt werden?

Sanitär und Küche täglich, Büroflächen zwei- bis fünfmal wöchentlich je nach Belegung, Grundreinigung jährlich.

+Was kostet die Büroreinigung?

Bei 400 Quadratmetern und dreimal wöchentlich 600 bis 1.400 Euro im Monat einschließlich Verbrauchsmaterial.

+Wie viel schafft eine Reinigungskraft?

200 bis 350 Quadratmeter Bürofläche je Stunde, Sanitärbereiche brauchen 15 bis 25 Minuten je Einheit.

+Wie senke ich die Kosten?

Durch bereichsweise Intervalle statt einer einheitlichen Frequenz. Das spart 15 bis 25 Prozent bei gleichem Eindruck.

+Was gehört in den Vertrag?

Ein Leistungsverzeichnis mit Fläche, Intervall je Tätigkeit, Stundenzahl, Verbrauchsmaterial und Schlüsselregelung.

Quellen

  1. 1Mindestlohngesetz, Bundesministerium der Justiz (August 2026)
  2. 2Paragraf 2 Betriebskostenverordnung, Aufstellung der Betriebskosten, Bundesministerium der Justiz (August 2026)

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