Winterreifen: die Regel ohne festes Datum

In Deutschland gilt keine kalendarische Winterreifenpflicht, sondern eine situative: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen Kraftfahrzeuge nur mit Reifen gefahren werden, die das Alpine-Symbol tragen.

gelistet Redaktion · Stand 15. August 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit Oktober 2024 sind nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol als wintertauglich anerkannt.
  • Das Bußgeld beträgt 60 Euro, bei Behinderung 80 Euro, jeweils mit einem Punkt.
  • Der Halter, der die Fahrt zulässt, zahlt 75 Euro und erhält ebenfalls einen Punkt.
  • Die gesetzliche Mindestprofiltiefe liegt bei 1,6 Millimetern, empfohlen werden im Winter 4 Millimeter.

Die Faustregel von Oktober bis Ostern ist eine Merkhilfe, kein Gesetz. Was tatsächlich gilt, hängt am Wetter des jeweiligen Tages.

Die situative Pflicht

Vorgeschrieben sind wintertaugliche Reifen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte und Reifglätte. Liegt keine dieser Bedingungen vor, darf auch im Januar mit Sommerreifen gefahren werden. Umgekehrt gilt die Pflicht auch im Oktober oder April, sobald die Straße entsprechend ist. Wer bei Schneeglätte mit Sommerreifen unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit, unabhängig vom Datum.

TatbestandBußgeldPunkt
Fahren ohne wintertaugliche Reifen60 €1
Mit Behinderung anderer80 €1
Mit Gefährdung100 €1
Halter lässt die Fahrt zu75 €1
Profiltiefe unter 1,6 mm60 €1
Alpine-Symbol fehltwie ohne Winterreifen1
Bußgelder und Anforderungen.

Das Alpine-Symbol

Seit Oktober 2024 gelten nur noch Reifen als wintertauglich, die das Alpine-Symbol tragen, ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Die alte Kennzeichnung mit M und S allein reicht nicht mehr, weil sie keine geprüfte Wintereigenschaft belegt. Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol erfüllen die Anforderung ebenso wie reine Winterreifen.

Profiltiefe und Alter

Gesetzlich vorgeschrieben sind 1,6 Millimeter. Bei Winterreifen empfehlen Fachleute 4 Millimeter, weil die Lamellen darunter ihre Wirkung verlieren und der Bremsweg auf Schnee deutlich zunimmt. Auch das Alter zählt: Ab etwa sechs Jahren härtet die Gummimischung aus, ab zehn Jahren sollten Reifen unabhängig vom Profil ersetzt werden. Die DOT-Nummer auf der Flanke nennt Produktionswoche und Jahr, etwa 3623 für die 36. Woche 2023.

Bei der Lagerung gilt: kühl, trocken, dunkel, liegend oder auf Felgen gestapelt, ohne Kontakt zu Lösungsmitteln. Eine Einlagerung beim Händler kostet 40 bis 90 Euro je Saison einschließlich Waschen und Prüfen.

Was die Versicherung sagt

Die Kfz-Haftpflicht zahlt gegenüber Dritten in jedem Fall. Bei der Kaskoversicherung kann die Leistung gekürzt werden, wenn die falsche Bereifung für den Schaden ursächlich war und grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei einem Unfall auf schneeglatter Straße mit Sommerreifen sind Kürzungen von 30 bis 100 Prozent möglich, weshalb die Frage nicht nur eine des Bußgelds ist.

Häufige Fragen

+Ab wann sind Winterreifen Pflicht?

Es gibt kein Datum. Die Pflicht gilt situativ bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte.

+Reichen M+S-Reifen?

Nein. Seit Oktober 2024 ist das Alpine-Symbol mit Bergpiktogramm und Schneeflocke maßgeblich.

+Was kostet ein Verstoß?

60 Euro und ein Punkt, bei Behinderung 80 Euro. Der Halter zahlt zusätzlich 75 Euro und erhält ebenfalls einen Punkt.

+Welche Profiltiefe ist nötig?

Gesetzlich 1,6 Millimeter, empfohlen im Winter 4 Millimeter, weil die Lamellen darunter kaum noch greifen.

+Zahlt die Versicherung bei falscher Bereifung?

Die Haftpflicht gegenüber Dritten ja. Die Kasko kann bei Ursächlichkeit und grober Fahrlässigkeit um 30 bis 100 Prozent kürzen.

Quellen

  1. 1Paragraf 22b Straßenverkehrsgesetz, Fahrzeugregister, Bundesministerium der Justiz (August 2026)
  2. 2Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, GDV (August 2026)

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