Originalteil oder Nachbau: Preis, Garantie, Zulassung

Teile in Erstausrüsterqualität stammen aus derselben Fertigung wie Originalteile und kosten 25 bis 50 Prozent weniger, während freie Nachbauten noch günstiger sind, aber je nach Bauteil eine Bauartgenehmigung brauchen, ohne die die Betriebserlaubnis erlöschen kann.

gelistet Redaktion · Stand 15. August 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Erstausrüsterteil ohne Herstellerlogo kostet 25 bis 50 Prozent weniger als dasselbe Teil mit Logo.
  • Sicherheitsrelevante Bauteile brauchen eine Genehmigung, erkennbar an einer Prüfnummer auf dem Teil.
  • Der Einbau freier Teile beendet die Herstellergarantie nicht pauschal.
  • Auf Ersatzteile gilt eine zweijährige Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer.

Zwischen dem Teil im Herstellerkarton und dem billigsten Angebot liegen oft mehrere hundert Euro. Manchmal liegt zwischen ihnen kein technischer Unterschied, manchmal ein erheblicher.

Drei Kategorien

Originalteile werden vom Fahrzeughersteller vertrieben, in seinem Karton, mit seinem Logo. Erstausrüsterteile stammen aus derselben Fabrik desselben Zulieferers, tragen aber dessen Logo und dessen Nummer. Technisch sind sie identisch, oft sogar aus derselben Charge. Freie Nachbauten stammen von anderen Herstellern und reichen von sehr gut bis unbrauchbar.

TeilOriginalErstausrüsterfreier Nachbau
Bremsscheiben vorn, Satz280 bis 420 €150 bis 260 €70 bis 140 €
Bremsbeläge vorn, Satz110 bis 180 €60 bis 110 €30 bis 70 €
Ölfilter18 bis 32 €9 bis 18 €5 bis 12 €
Stoßdämpfer, Stück180 bis 340 €110 bis 220 €50 bis 120 €
Scheinwerfer450 bis 1.200 €300 bis 800 €150 bis 400 €
Zahnriemensatz220 bis 400 €130 bis 250 €70 bis 160 €
Preisbeispiele für ein Mittelklassefahrzeug.

Wo die Zulassung endet

Sicherheitsrelevante Bauteile brauchen eine Genehmigung, erkennbar an einer Prüfnummer auf dem Teil, etwa einer E-Nummer bei Beleuchtung oder einer KBA-Nummer bei Rädern. Bremsscheiben, Beläge, Scheinwerfer, Räder, Katalysatoren und Sicherheitsgurte fallen darunter. Wer ein Teil ohne Genehmigung verbaut, riskiert das Erlöschen der Betriebserlaubnis, und dann entfällt der Versicherungsschutz in der Kasko.

Was mit der Garantie passiert

Der Einbau eines freien Teils beendet die Herstellergarantie nicht pauschal. Sie kann aber für Schäden entfallen, die auf dieses Teil zurückgehen. Bricht eine Nachbaufeder und beschädigt den Radlauf, ist der Hersteller nicht in der Pflicht. Fällt dagegen das Getriebe aus, hat das mit der Feder nichts zu tun und die Garantie bleibt bestehen. Für Wartungen in freien Werkstätten gilt dasselbe, solange nach Vorgabe gearbeitet wird.

Auf das gekaufte Teil selbst besteht eine zweijährige Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer, unabhängig davon, ob es original ist. Bei einem defekten Teil sind die Einbaukosten mit zu ersetzen, was bei einem Zahnriemensatz schnell 600 bis 1.200 Euro ausmacht.

Wo sparen sinnvoll ist

Bei Verschleißteilen mit klarer Spezifikation: Filter, Bremsbeläge bekannter Zulieferer, Wischerblätter, Zündkerzen. Nicht sparen sollte man bei sicherheitsrelevanten Teilen ohne Prüfnummer, bei Airbagkomponenten, bei Motorsteuerungsteilen und bei allem, dessen Einbau mehr kostet als das Teil selbst. Dort ist ein zweiter Ausbau nach zwei Jahren teurer als der Aufpreis am Anfang.

Häufige Fragen

+Was ist Erstausrüsterqualität?

Teile desselben Zulieferers, der auch den Fahrzeughersteller beliefert, aber ohne dessen Logo. Sie kosten 25 bis 50 Prozent weniger.

+Erlischt die Garantie durch freie Teile?

Nicht pauschal. Sie entfällt nur für Schäden, die auf das eingebaute Teil zurückgehen.

+Welche Teile brauchen eine Genehmigung?

Bremsen, Beleuchtung, Räder, Katalysatoren und Gurte. Erkennbar an einer Prüfnummer auf dem Teil.

+Was passiert ohne Genehmigung?

Die Betriebserlaubnis kann erlöschen, was Bußgelder auslöst und den Kaskoschutz gefährdet.

+Gilt Gewährleistung auf Ersatzteile?

Ja, zwei Jahre gegenüber dem Verkäufer. Bei einem Defekt sind auch die Einbaukosten zu ersetzen.

Quellen

  1. 1Paragraf 438 BGB, Verjährung der Mängelansprüche, Bundesministerium der Justiz (August 2026)
  2. 2Fahrzeugstatistik, Kraftfahrt-Bundesamt (August 2026)

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