Trinkgeld in Deutschland: was üblich ist

Üblich sind in Deutschland 5 bis 10 Prozent des Rechnungsbetrags, meist auf einen glatten Betrag aufgerundet, und Trinkgeld ist rechtlich immer freiwillig.

gelistet Redaktion · Stand 6. August 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Preise auf der Karte enthalten bereits die Bedienung, Trinkgeld kommt oben drauf.
  • Übliche Größenordnung: 5 bis 10 Prozent, bei kleinen Beträgen wird auf den nächsten Euro aufgerundet.
  • Trinkgeld an Arbeitnehmer ist nach § 3 Nummer 51 EStG steuerfrei, unabhängig von der Höhe.
  • Bei Kartenzahlung landet das Trinkgeld über die Buchung im Betrieb und wird dort verteilt.

Anders als in den Vereinigten Staaten ist Trinkgeld in Deutschland kein Teil des Lohns, sondern ein Aufschlag für gute Arbeit. Das erklärt, warum die Prozentsätze niedriger liegen und warum niemand einen Anspruch darauf hat.

Die üblichen Größenordnungen

SituationüblichBeispiel
Restaurant, Rechnung 40 €5 bis 10 Prozentauf 44 € aufrunden
Café, Rechnung 8,60 €auf glatten Betrag9 €
Bar, Getränk 5,50 €auf glatten Betrag6 €
Lieferdienst1 bis 3 € je Lieferungbei Regen mehr
Taxi, Fahrpreis 18,40 €auf glatten Betrag20 €
Friseur5 bis 10 Prozentbei 45 € etwa 3 bis 5 €
Hotelpersonal1 bis 2 € je Gepäckstückbar übergeben
Was in verschiedenen Situationen gebräuchlich ist.

Warum es freiwillig bleibt

Die Preisangabenverordnung verlangt Endpreise einschließlich Umsatzsteuer und aller Bestandteile. Ein Bedienungsgeld darf also nicht nachträglich aufgeschlagen werden. Ausgenommen sind vorher angekündigte Zuschläge für große Gruppen, die auf der Karte stehen müssen. Wer schlecht bedient wurde, kann das Trinkgeld ohne Begründung weglassen.

Wie es steuerlich behandelt wird

Trinkgelder, die Gäste freiwillig und ohne Rechtsanspruch an Arbeitnehmer zahlen, sind nach § 3 Nummer 51 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei. Eine Obergrenze gibt es nicht. Anders liegt es beim Inhaber selbst: Trinkgeld an Unternehmer ist Betriebseinnahme und steuerpflichtig. Bedienungsgelder, die der Betrieb einbehält und verteilt, gelten als Arbeitslohn.

Bar oder Karte

Bei Kartenzahlung wird das Trinkgeld mit dem Rechnungsbetrag gebucht und läuft über das Konto des Betriebs. Die Weitergabe an das Personal regelt der Betrieb, oft über einen Tronc, also eine gemeinsame Kasse mit festem Verteilschlüssel. Bar übergebenes Trinkgeld erreicht die Bedienung direkt und sofort, deshalb wird es in vielen Häusern bevorzugt.

Wer per Karte zahlt und die Bedienung direkt begünstigen will, gibt das Trinkgeld bar. Das ist keine Frage der Steuer, sondern der Verteilung im Haus.

Häufige Fragen

+Ist Trinkgeld Pflicht?

Nein. Der Preis auf der Karte ist der geschuldete Endpreis. Trinkgeld ist eine freiwillige Zusatzleistung.

+Wie viel bei einer großen Gruppe?

Bei Gruppen ab etwa acht Personen wird häufiger prozentual gerechnet, 8 bis 10 Prozent sind üblich. Manche Häuser weisen einen Zuschlag aus, dann entfällt das Trinkgeld.

+Darf der Wirt Trinkgeld einbehalten?

Bei Trinkgeld, das erkennbar der Bedienung zugedacht ist, nicht. Bei einem ausgewiesenen Bedienungsgeld schon, dann ist es Teil des Preises und wird als Lohn ausgezahlt.

+Ist Trinkgeld an Selbstständige steuerfrei?

Nein. Die Steuerfreiheit gilt für Arbeitnehmer. Beim Inhaber ist es Betriebseinnahme.

+Was ist beim Aufrunden auf dem Kartenterminal zu beachten?

Der Gesamtbetrag wird abgebucht. Prüfen Sie die Anzeige vor der Bestätigung, denn eine Korrektur nach der Buchung ist aufwendig.

Quellen

  1. 1Preisangabenverordnung, Bundesministerium der Justiz (August 2026)
  2. 2§ 611 BGB, Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag, Bundesministerium der Justiz (August 2026)

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