Umweltzeichen bei Reinigungsmitteln: was sie belegen
Anerkannte Umweltzeichen wie der Blaue Engel und das EU-Umweltzeichen werden von unabhängigen Stellen nach veröffentlichten Kriterien vergeben und begrenzen Inhaltsstoffe, Verpackung und Dosierung, während Aufdrucke wie umweltfreundlich oder biologisch abbaubar ohne Prüfstelle keine Aussagekraft haben.
gelistet Redaktion · Stand 15. August 2026
Das Wichtigste in Kürze
- Der Blaue Engel wird vom Umweltbundesamt und der Jury Umweltzeichen getragen.
- Das EU-Umweltzeichen gilt europaweit nach veröffentlichten Kriterienkatalogen.
- Die Angabe biologisch abbaubar ist für Tenside ohnehin gesetzlich gefordert und damit kein Unterscheidungsmerkmal.
- Konzentrate sparen bis zu 90 Prozent Verpackung und Transportgewicht gegenüber gebrauchsfertigen Lösungen.
Auf fast jeder Flasche steht ein Versprechen. Nur wenige davon stammen von einer Stelle, die nachgeprüft hat.
Die anerkannten Zeichen
Der Blaue Engel wird seit 1978 vergeben und stützt sich auf Kriterien, die für jede Produktgruppe veröffentlicht sind. Das EU-Umweltzeichen arbeitet ähnlich auf europäischer Ebene. Beide begrenzen problematische Inhaltsstoffe, fordern Angaben zur Dosierung, begrenzen Verpackungsmaterial und verlangen Nachweise zur biologischen Abbaubarkeit. Vergeben werden sie zeitlich befristet und nach erneuter Prüfung verlängert.
| Kennzeichnung | Prüfstelle | Aussagekraft |
|---|---|---|
| Blauer Engel | unabhängige Jury | hoch, Kriterien veröffentlicht |
| EU-Umweltzeichen | nationale Stellen | hoch, europaweit einheitlich |
| Nordic Swan | nordische Stellen | hoch |
| Biologisch abbaubar | keine | für Tenside ohnehin gefordert |
| Umweltfreundlich | keine | keine, unbestimmter Begriff |
| Ohne Phosphate | keine | seit Jahren ohnehin begrenzt |
| Vegan | je nach Anbieter | sagt nichts über Umweltwirkung |
Was wirklich zählt: die Dosierung
Das umweltfreundlichste Mittel nützt wenig, wenn es dreifach überdosiert wird. In der Praxis ist Überdosierung der größte Hebel: Sie erhöht den Verbrauch, hinterlässt Filme, die Schmutz binden, und belastet das Abwasser. Dosierhilfen an jedem Arbeitsplatz und geschultes Personal wirken deshalb stärker als jede Produktauswahl. Ein Konzentrat, korrekt dosiert, ergibt aus einem Liter 100 bis 200 Liter Gebrauchslösung.
Konzentrate statt Fertiglösungen
Eine gebrauchsfertige Sprühflasche besteht zu über 95 Prozent aus Wasser, das transportiert und in Kunststoff verpackt wird. Ein Konzentrat spart bis zu 90 Prozent Verpackung und Transportgewicht. Der Wechsel setzt Dosiersysteme und Schulung voraus, rechnet sich aber auch finanziell: Bei einem mittleren Reinigungsbetrieb sinken die Materialkosten um 25 bis 45 Prozent.
Ergänzend sinnvoll sind Mehrwegflaschen mit Etikett und Dosierhinweis, Nachfüllsysteme statt Einwegverpackungen und die Reduzierung der Zahl unterschiedlicher Mittel: Drei gut gewählte Produkte decken in Büro und Wohnung fast alles ab.
Worauf im Vertrag zu achten ist
Wer ein Umweltzeichen als Anforderung in eine Ausschreibung schreibt, sollte das anerkannte Zeichen benennen und gleichwertige Nachweise zulassen, weil eine ausschließliche Bindung an ein bestimmtes Zeichen vergaberechtlich angreifbar sein kann. Zusätzlich lohnt die Vorgabe, dass Dosiersysteme eingesetzt und die Sicherheitsdatenblätter am Objekt vorgehalten werden.
Häufige Fragen
+Welche Umweltzeichen sind aussagekräftig?
Der Blaue Engel, das EU-Umweltzeichen und Nordic Swan. Sie werden von unabhängigen Stellen nach veröffentlichten Kriterien vergeben.
+Was sagt biologisch abbaubar aus?
Wenig. Für Tenside ist die Abbaubarkeit ohnehin gesetzlich gefordert, die Angabe unterscheidet Produkte deshalb kaum.
+Was ist der größte Hebel?
Die richtige Dosierung. Überdosierung erhöht Verbrauch, hinterlässt Filme und belastet das Abwasser.
+Lohnen sich Konzentrate?
Ja. Sie sparen bis zu 90 Prozent Verpackung und senken die Materialkosten um 25 bis 45 Prozent.
+Wie formuliere ich das in einer Ausschreibung?
Das anerkannte Zeichen benennen und gleichwertige Nachweise zulassen, dazu Dosiersysteme und Sicherheitsdatenblätter vorgeben.
Quellen
- 1Umweltbundesamt, Umweltbundesamt (August 2026)
- 2Paragraf 5 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, irreführende geschäftliche Handlungen, Bundesministerium der Justiz (August 2026)