Lange Lieferzeit beim Neuwagen: was im Vertrag steht
Entscheidend ist, ob der Liefertermin verbindlich vereinbart wurde, denn nur dann gerät der Händler ohne Mahnung in Verzug, während bei einer unverbindlichen Angabe erst nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von in der Regel sechs Wochen ein Rücktrittsrecht entsteht.
gelistet Redaktion · Stand 15. August 2026
Das Wichtigste in Kürze
- Unverbindliche Termine erfordern eine Mahnung und eine angemessene Nachfrist, üblich sind vier bis sechs Wochen.
- Preiserhöhungsklauseln sind nur wirksam, wenn sie transparent sind und dem Käufer ab einer bestimmten Grenze ein Rücktrittsrecht einräumen.
- Bei Verzug kann der Käufer Schadensersatz verlangen, etwa die Kosten eines Mietwagens.
- Änderungen der Ausstattung während der Bauzeit müssen im Vertrag geregelt sein.
Zwischen Bestellung und Auslieferung liegen bei vielen Modellen sechs bis vierzehn Monate. Was in dieser Zeit gilt, hängt an einem einzigen Wort im Vertrag.
Verbindlich oder unverbindlich
Ein verbindlicher Liefertermin nennt ein Datum oder einen Zeitraum ohne Einschränkung. Wird er überschritten, tritt Verzug automatisch ein, und der Käufer kann Schadensersatz verlangen sowie nach Fristsetzung zurücktreten. Eine unverbindliche Angabe, meist erkennbar an Formulierungen wie voraussichtlich oder circa, verlangt zuerst eine Mahnung und dann eine angemessene Nachfrist, üblicherweise vier bis sechs Wochen.
| Situation | Voraussetzung | Rechte des Käufers |
|---|---|---|
| Verbindlicher Termin überschritten | keine | Schadensersatz, nach Frist Rücktritt |
| Unverbindlicher Termin überschritten | Mahnung und Nachfrist | nach Fristablauf Rücktritt |
| Nachfrist verstrichen | Fristsetzung dokumentiert | Rücktritt und Rückzahlung |
| Preiserhöhung über 5 Prozent | Klausel im Vertrag | meist Rücktrittsrecht |
| Ausstattung geändert | Vertragsregelung | Zustimmung oder Rücktritt |
| Mietwagen nötig | Verzug nachgewiesen | Erstattung als Verzugsschaden |
Die Nachfrist richtig setzen
Schriftlich, mit konkretem Datum und dem Hinweis, dass nach Ablauf die Erfüllung abgelehnt wird. Eine Formulierung wie schnellstmöglich reicht nicht. Angemessen sind bei Neufahrzeugen vier bis sechs Wochen, bei Sonderanfertigungen auch länger. Nach fruchtlosem Ablauf kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und die Anzahlung vollständig zurückverlangen, zusätzlich Ersatz für nachweisbare Mehrkosten.
Preiserhöhungen nach Bestellung
Viele Verträge enthalten Klauseln, die eine Anpassung des Preises bei Erhöhungen der Herstellerlistenpreise erlauben. Solche Klauseln sind nur wirksam, wenn sie transparent formuliert sind und dem Käufer ab einer bestimmten Erhöhung, häufig 5 Prozent, ein Rücktrittsrecht einräumen. Ohne diese Absicherung sind sie regelmäßig unwirksam, und es bleibt beim vereinbarten Preis.
Wichtig ist die Dokumentation: Der bestellte Ausstattungsumfang mit Codes gehört in den Vertrag, ebenso der Preis jeder einzelnen Position. Ändert der Hersteller während der Bauzeit eine Ausstattung, lässt sich nur so feststellen, ob geliefert wurde, was bestellt war.
Ein Rechenbeispiel: Bei einem Bestellpreis von 42.000 Euro und einer Klausel mit 5 Prozent Schwelle darf der Händler bis 44.100 Euro anpassen, ohne dass ein Rücktrittsrecht entsteht. Steigt der Listenpreis um 8 Prozent auf 45.360 Euro, kann der Käufer zurücktreten und die Anzahlung von 6.300 Euro vollständig zurückverlangen. Wer in dieser Zeit 6 Wochen lang einen Mietwagen für 45 Euro am Tag braucht, kann bei nachgewiesenem Verzug zusätzlich 1.890 Euro als Verzugsschaden geltend machen.
Was sich verhandeln lässt
Ein verbindlicher Termin ist der wichtigste Punkt und wird von Händlern ungern gegeben. Möglich ist ein Kompromiss: ein unverbindlicher Termin mit einer festen Außengrenze, ab der ein Rücktrittsrecht ohne Nachfrist besteht. Ebenso lässt sich vereinbaren, dass die Anzahlung erst mit Bekanntgabe der Fahrgestellnummer fällig wird, was das Insolvenzrisiko deutlich verkürzt.
Häufige Fragen
+Was ist ein verbindlicher Liefertermin?
Ein Datum ohne Einschränkung. Wird es überschritten, tritt Verzug ohne Mahnung ein und der Käufer kann Schadensersatz verlangen.
+Wie lange muss ich warten?
Bei unverbindlichen Terminen ist nach Mahnung eine angemessene Nachfrist zu setzen, üblich sind vier bis sechs Wochen.
+Darf der Preis nachträglich steigen?
Nur mit einer transparenten Klausel, die ab einer bestimmten Erhöhung, meist 5 Prozent, ein Rücktrittsrecht vorsieht.
+Bekomme ich einen Mietwagen ersetzt?
Bei nachgewiesenem Verzug ja, als Verzugsschaden. Die Kosten müssen belegt und angemessen sein.
+Was, wenn die Ausstattung geändert wird?
Ohne vertragliche Regelung ist eine Änderung zustimmungspflichtig. Deshalb gehören alle Ausstattungscodes in den Vertrag.
Quellen
- 1Paragraf 437 BGB, Rechte des Käufers bei Mängeln, Bundesministerium der Justiz (August 2026)
- 2Preisangabenverordnung, Bundesministerium der Justiz (August 2026)