HU überzogen: ab wann es teuer wird
Wer die Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate überzieht, zahlt einen Aufschlag von etwa 20 Prozent auf die Prüfgebühr wegen der erweiterten Untersuchung, ab vier Monaten kommen 25 Euro Verwarngeld hinzu, ab acht Monaten 60 Euro und ein Punkt.
gelistet Redaktion · Stand 15. August 2026
Das Wichtigste in Kürze
- Die Hauptuntersuchung kostet je nach Fahrzeug und Region 120 bis 180 Euro einschließlich Abgasuntersuchung.
- Ab zwei Monaten Überziehung folgt eine erweiterte Untersuchung mit rund 20 Prozent Aufschlag.
- Ab acht Monaten drohen 60 Euro Verwarngeld und ein Punkt im Fahreignungsregister.
- Bei Mängeln bleibt die Nachprüfung innerhalb eines Monats meist günstiger als eine neue Untersuchung.
Die Plakette am hinteren Kennzeichen nennt Monat und Jahr der nächsten Fälligkeit. Wer sie übersieht, zahlt in Stufen, und die erste Stufe ist überraschend milde.
Die Staffel
Bis zu zwei Monate Überziehung bleiben ohne Konsequenz, weder Bußgeld noch Aufschlag. Ab dem dritten Monat schreibt die Verordnung eine erweiterte Hauptuntersuchung vor, die etwa 20 Prozent mehr kostet, weil zusätzlich eine Dokumentenprüfung und eine intensivere Sichtprüfung erfolgen. Ab vier Monaten kommt ein Verwarngeld von 15 bis 25 Euro dazu, ab acht Monaten 60 Euro und ein Punkt.
| Überzogen um | Prüfgebühr | Verwarngeld | Punkt |
|---|---|---|---|
| bis 2 Monate | regulär, 120 bis 180 € | keines | nein |
| 2 bis 4 Monate | plus rund 20 Prozent | 15 € | nein |
| 4 bis 8 Monate | plus rund 20 Prozent | 25 € | nein |
| über 8 Monate | plus rund 20 Prozent | 60 € | ja, einer |
| Nachprüfung nach Mängeln | 25 bis 45 € | keines | nein |
| Neue Untersuchung nach Monatsfrist | voller Preis | keines | nein |
Was bei Mängeln passiert
Geringe Mängel führen zur Plakette mit dem Hinweis, sie zu beheben. Erhebliche Mängel bedeuten keine Plakette, aber eine Nachprüfung innerhalb eines Monats für 25 bis 45 Euro. Wird diese Frist versäumt, ist eine vollständige neue Untersuchung fällig. Gefährliche Mängel führen zur Untersagung des Betriebs, das Fahrzeug darf dann nicht mehr im öffentlichen Verkehr bewegt werden.
Der versteckte Kostenpunkt
Wichtiger als Bußgelder ist die Versicherungsfrage. Bei einem Unfall mit einem Fahrzeug ohne gültige Hauptuntersuchung prüft die Kaskoversicherung, ob der überfällige Zustand für den Schaden ursächlich war. War er es, etwa bei defekten Bremsen, kann die Leistung gekürzt oder verweigert werden. Die Haftpflicht zahlt gegenüber Dritten, kann den Versicherungsnehmer aber bis 5.000 Euro in Regress nehmen.
Beim Fahrzeugverkauf ist eine abgelaufene Hauptuntersuchung ein sicherer Preisabschlag von 150 bis 400 Euro, weil der Käufer sie einkalkuliert und das Risiko unbekannter Mängel dazu.
Wie sich der Termin merken lässt
Die Plakette zeigt das Jahr in der Mitte und den Monat oben, erkennbar an der Zahl, die auf zwölf Uhr steht. Zusätzlich steht der Termin in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Wer den Termin in den Kalender einträgt, spart die Staffel vollständig. Viele Werkstätten bieten eine kostenlose Erinnerung an, und die Prüforganisationen versenden auf Wunsch Hinweise.
Häufige Fragen
+Wie lange darf ich überziehen?
Bis zu zwei Monate ohne jede Folge. Ab dem dritten Monat wird die Untersuchung erweitert und kostet rund 20 Prozent mehr.
+Ab wann gibt es einen Punkt?
Ab mehr als acht Monaten Überziehung, zusammen mit 60 Euro Verwarngeld.
+Was kostet die Hauptuntersuchung?
120 bis 180 Euro einschließlich Abgasuntersuchung, je nach Fahrzeug und Region.
+Was gilt bei erheblichen Mängeln?
Keine Plakette, aber eine Nachprüfung innerhalb eines Monats für 25 bis 45 Euro. Danach ist eine vollständige neue Untersuchung nötig.
+Zahlt die Versicherung ohne gültige HU?
Die Haftpflicht zahlt gegenüber Dritten, kann aber bis 5.000 Euro Regress nehmen. Die Kasko kann bei Ursächlichkeit kürzen.
Quellen
- 1Paragraf 22b Straßenverkehrsgesetz, Fahrzeugregister, Bundesministerium der Justiz (August 2026)
- 2Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, GDV (August 2026)