Gold schätzen lassen: was das kostet

Die Wertermittlung beim Ankauf ist kostenlos, weil sie Teil des Angebots ist. Ein schriftliches Gutachten für Versicherung, Nachlass oder Gericht kostet je nach Umfang 60 bis 250 Euro je Stück oder 1 bis 2 Prozent des Werts.

gelistet Redaktion · Stand 15. August 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Wiegen, Punze lesen und Röntgenprüfung dauern zusammen etwa 5 bis 10 Minuten und kosten beim Ankauf nichts.
  • Ein Kurzgutachten mit Foto liegt bei 60 bis 120 Euro, ein gerichtsfestes Gutachten bei 150 bis 250 Euro je Stück.
  • Bei Sammlungen rechnen viele Sachverständige nach Stundensatz, üblich sind 80 bis 150 Euro je Stunde.
  • Für die Hausratversicherung genügt meist eine Wertliste mit Fotos, ein volles Gutachten ist dafür selten nötig.

Die Frage kommt fast immer in derselben Reihenfolge: Was ist das wert, und was kostet es, das herauszufinden. Die zweite Antwort hängt daran, wofür die Zahl gebraucht wird.

Zwei Verfahren, zwei Preise

Beim Ankauf wird der Materialwert bestimmt. Das Stück kommt auf eine geeichte Waage, die Punze wird gelesen, bei Zweifeln folgt die Röntgenfluoreszenz. Das dauert selten länger als 10 Minuten und kostet nichts, weil daraus ein Angebot wird. Wer es ausschlägt, geht ohne Rechnung wieder hinaus.

Ein Wertgutachten ist etwas anderes. Es nennt Wiederbeschaffungswert, Zeitwert oder Verkehrswert, beschreibt Stein, Fassung und Zustand und trägt Unterschrift und Haftung des Sachverständigen. Diese Haftung ist der Grund für den Preis.

AnlassFormKostenDauer
Verkauf an einen Ankäufermündliches Angebot0 €5 bis 10 Minuten
HausratversicherungWertliste mit Fotos0 bis 60 €1 bis 2 Tage
ErbauseinandersetzungKurzgutachten60 bis 120 € je Stück3 bis 10 Tage
Gericht oder Finanzamtgerichtsfestes Gutachten150 bis 250 € je Stück2 bis 4 Wochen
Sammlung ab 20 StückenStundensatz80 bis 150 € je Stundenach Umfang
Kosten der Wertermittlung nach Anlass.

Was auf einem brauchbaren Gutachten steht

Ohne diese Angaben ist das Papier wenig wert: Gewicht auf 0,01 Gramm genau, Feingehalt mit Prüfmethode, Maße der Steine, Fassungsart, Zustand, Datum, zugrunde gelegter Metallkurs und die Angabe, welcher Wertbegriff gemeint ist. Fehlt der Kurs, lässt sich die Zahl zwei Jahre später nicht mehr einordnen.

Wann sich der Aufwand rechnet

Faustregel: unter 500 Euro Materialwert lohnt kein bezahltes Gutachten, weil die Kosten einen zweistelligen Prozentsatz des Werts fressen. Ab etwa 2.000 Euro, bei Steinen über einem Karat und bei allem, was zwischen Erben aufgeteilt wird, ist die Ausgabe gut angelegt.

Bei reinem Materialgold ist ein Gutachten fast nie nötig. Drei Ankaufsangebote am selben Tag sagen mehr über den erzielbaren Preis als jedes Papier, weil sie den Markt abbilden und nicht eine Schätzung.

Woran ein seriöser Sachverständiger zu erkennen ist

Er nennt den Preis vor der Arbeit, kauft das Stück nicht selbst an und legt seine Qualifikation offen. Wer schätzt und im selben Atemzug ein Kaufangebot macht, sitzt auf beiden Seiten des Tisches. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden von den Industrie- und Handelskammern geführt.

Häufige Fragen

+Kostet die Prüfung beim Goldankauf etwas?

Nein. Wiegen und Feingehaltsprüfung sind Teil der Angebotserstellung. Ein Haus, das dafür Geld verlangt, ist die Ausnahme und sollte es vorher sagen.

+Brauche ich für die Versicherung ein Gutachten?

Meist nicht. Für Hausratversicherungen reicht in der Regel eine Wertliste mit Fotos und Kaufbelegen. Erst bei einzelnen Stücken über der Wertgrenze des Vertrags wird ein Gutachten verlangt.

+Ist ein Gutachten für das Finanzamt Pflicht?

Bei Erbschaften über den Freibeträgen verlangt das Finanzamt einen belastbaren Wert. Ein Kurzgutachten genügt oft, bei Streit im Nachlass die gerichtsfeste Variante.

+Wie lange ist ein Gutachten gültig?

Rechtlich unbegrenzt, praktisch etwa zwei Jahre. Danach hat sich der Metallkurs so weit bewegt, dass die Zahl neu gerechnet werden muss.

+Kann ich Gold online schätzen lassen?

Nur grob. Ohne Waage und Prüfgerät bleibt jede Fernauskunft eine Schätzung nach Fotos, die den tatsächlichen Feingehalt nicht ersetzt.

Quellen

  1. 1Gesetz über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren, Bundesministerium der Justiz (August 2026)
  2. 2Mess- und Eichgesetz, Anforderungen an Waagen im geschäftlichen Verkehr, Bundesministerium der Justiz (August 2026)

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