Dachwartungsvertrag: Leistungen und Preise

Ein Dachwartungsvertrag kostet 150 bis 400 Euro im Jahr für ein bis zwei Kontrollen mit Protokoll und rechnet sich vor allem dadurch, dass kleine Schäden erkannt werden, bevor Wasser in die Konstruktion gelangt und aus 200 Euro Reparatur ein vierstelliger Bauschaden wird.

gelistet Redaktion · Stand 15. August 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Üblich sind ein bis zwei Termine im Jahr, meist im Frühjahr und nach dem Laubfall.
  • Ein schriftliches Protokoll je Termin ist der Nachweis gegenüber der Gebäudeversicherung.
  • Kleinreparaturen bis zu einem festgelegten Betrag sind bei vielen Verträgen enthalten.
  • Bei Flachdächern schreiben die Regelwerke ohnehin eine regelmäßige Wartung vor.

Die meisten Dachschäden beginnen klein und werden erst teuer, wenn Wasser eine Weile Zeit hatte. Genau diese Zeitspanne verkürzt eine regelmäßige Kontrolle.

Was in einem Vertrag stehen sollte

Anzahl und Zeitpunkt der Termine, der Umfang der Sichtprüfung, die Reinigung der Rinnen und Abläufe, die Kontrolle aller Anschlüsse und Verwahrungen, ein schriftliches Protokoll mit Fotos und die Regelung, welche Kleinreparaturen ohne gesonderten Auftrag erledigt werden. Ohne den letzten Punkt entsteht bei jedem gelockerten Firstziegel ein neues Angebotsverfahren.

LeistungSteildachFlachdach
Termine im Jahr1 bis 22
Jahrespreis Einfamilienhaus150 bis 300 €220 bis 400 €
Rinnen und Abläufe reinigenenthaltenenthalten
Anschlüsse und Verwahrungen prüfenenthaltenenthalten
Kleinreparaturen bis 100 €meist enthaltenmeist enthalten
Protokoll mit Fotosenthaltenenthalten
Bevorzugung im Notfallüblichüblich
Leistungen und Preise üblicher Wartungsverträge.

Was die Kontrolle findet

Verschobene Ziegel nach Sturm, gelöste Firstziegel, aufstehende Kappleisten am Schornstein, korrodierte Rinnenhalter, verstopfte Kehlrinnen, gerissene Silikonfugen an Durchdringungen und Moosbewuchs, der in die Rinne gespült wird. Jeder dieser Punkte kostet in der Behebung 80 bis 400 Euro. Bleibt er unentdeckt, entsteht daraus binnen zwei Jahren ein Feuchteschaden an Dämmung und Holz mit 3.000 bis 12.000 Euro Folgekosten.

Der Nachweis gegenüber der Versicherung

Im Schadensfall prüft die Gebäudeversicherung, ob der Eigentümer seine Obliegenheiten erfüllt hat. Ein Wartungsprotokoll mit Datum, Firma und Feststellungen ist dafür der beste Beleg. Wer nach einem Sturmschaden nachweisen kann, dass das Dach acht Wochen zuvor kontrolliert wurde, diskutiert nicht über Vorschäden. Bei Flachdächern verlangen viele Verträge die Wartung sogar ausdrücklich.

Für Vermieter kommt hinzu, dass die Verkehrssicherungspflicht dokumentiert sein sollte. Fällt ein Ziegel auf ein parkendes Auto, ist die Frage nach der letzten Kontrolle die erste, die gestellt wird.

Wann sich der Vertrag nicht lohnt

Bei einem fünf Jahre alten Dach mit intakter Deckung und guter Zugänglichkeit reicht eine Kontrolle alle drei Jahre. Auch wer ohnehin einen Handwerker im Haus hat, der zweimal jährlich vorbeikommt, braucht keinen gesonderten Vertrag. Ab einem Dachalter von 20 Jahren, bei Flachdächern und bei allem, was schlecht einsehbar ist, kehrt sich die Rechnung um.

Häufige Fragen

+Was kostet ein Wartungsvertrag?

150 bis 300 Euro im Jahr beim Steildach, 220 bis 400 Euro beim Flachdach, jeweils für ein Einfamilienhaus.

+Was ist enthalten?

Sichtprüfung, Reinigung von Rinnen und Abläufen, Kontrolle aller Anschlüsse, ein Protokoll mit Fotos und meist Kleinreparaturen bis etwa 100 Euro.

+Verlangt die Versicherung eine Wartung?

Bei Flachdächern häufig ja. Bei Steildächern ist das Protokoll im Schadensfall der Nachweis erfüllter Obliegenheiten.

+Wie oft sollte kontrolliert werden?

Ein- bis zweimal im Jahr, üblicherweise im Frühjahr und nach dem Laubfall im Spätherbst.

+Lohnt sich das bei einem neuen Dach?

In den ersten Jahren reicht eine Kontrolle alle drei Jahre. Ab etwa 20 Jahren Dachalter wird der jährliche Rhythmus wirtschaftlich.

Quellen

  1. 1Paragraf 28 Versicherungsvertragsgesetz, Verletzung einer Obliegenheit, Bundesministerium der Justiz (August 2026)
  2. 2Paragraf 2 Betriebskostenverordnung, Aufstellung der Betriebskosten, Bundesministerium der Justiz (August 2026)

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