Welche Förderung es für die Dachsanierung gibt
Für die Dämmung des Dachs zahlt der Bund über die BAFA einen Zuschuss von 15 Prozent der förderfähigen Kosten, mit individuellem Sanierungsfahrplan 20 Prozent, gedeckelt bei 30.000 Euro je Wohneinheit und Jahr, mit Fahrplan bei 60.000 Euro.
gelistet Redaktion · Stand 6. August 2026
Das Wichtigste in Kürze
- Grundfördersatz 15 Prozent, mit individuellem Sanierungsfahrplan zusätzlich 5 Prozent.
- Förderfähig sind je Wohneinheit 30.000 Euro, mit Sanierungsfahrplan 60.000 Euro, ab der zweiten Wohneinheit weniger.
- Ein Energieeffizienz-Experte muss eingebunden sein, die Mindestinvestition beträgt 300 Euro brutto.
- Alternativ gibt es 20 Prozent Steuerermäßigung nach § 35c EStG, verteilt auf drei Jahre. Beides zusammen für dieselbe Maßnahme geht nicht.
Gefördert wird nicht das neue Dach, sondern die Energieeinsparung. Wer nur die Ziegel tauscht, bekommt nichts. Wer dabei dämmt und die geforderten Werte einhält, holt sich einen erheblichen Teil zurück.
Der Zuschussweg über die BAFA
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle laufen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan vor, kommen 5 Prozentpunkte hinzu, in Summe also 20 Prozent.
| Wohneinheit | ohne Sanierungsfahrplan | mit Sanierungsfahrplan |
|---|---|---|
| erste Wohneinheit | 30.000 € | 60.000 € |
| zweite bis sechste, je | 15.000 € | 30.000 € |
| ab der siebten, je | 8.000 € | 15.000 € |
Bei einem Einfamilienhaus und 30.000 Euro förderfähigen Kosten sind das 4.500 Euro Zuschuss, mit Sanierungsfahrplan 6.000 Euro. Die Mindestinvestition liegt bei 300 Euro brutto.
Was vor der Unterschrift passieren muss
- Energieeffizienz-Experten aus der Expertenliste des Bundes einbinden.
- Angebot einholen und den Vertrag mit aufschiebender Bedingung versehen, damit die Förderzusage abgewartet werden kann.
- Antrag stellen, bevor die Maßnahme beginnt.
- Nach Abschluss die Bestätigung nach Durchführung einreichen.
Wer zuerst beauftragt und danach beantragt, verliert den Zuschuss. Ein Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ist der übliche Weg, um trotzdem früh mit dem Betrieb planen zu können.
Der Steuerweg als Alternative
§ 35c EStG gewährt für selbst genutztes Wohneigentum, das älter als zehn Jahre ist, eine Ermäßigung von insgesamt 20 Prozent der Aufwendungen, verteilt auf drei Jahre: 7 Prozent im ersten, 7 Prozent im zweiten und 6 Prozent im dritten Jahr. Der Höchstbetrag liegt bei 40.000 Euro je Objekt. Für dieselbe Maßnahme lassen sich Zuschuss und Steuerermäßigung nicht kombinieren.
Der Steuerweg wirkt nur, wenn genug Steuerlast da ist. Wer wenig Einkommensteuer zahlt, fährt mit dem Zuschuss besser, weil er unabhängig von der Steuerlast fließt.
Kommunale und regionale Töpfe
Viele Städte und Landkreise legen eigene Programme auf, häufig für Gründächer mit 15 bis 50 Euro je Quadratmeter. Diese Mittel sind meist mit der Bundesförderung kombinierbar, solange nicht dieselbe Kostenposition zweimal gefördert wird. Fragen Sie beim Umweltamt der Kommune.
Häufige Fragen
+Wird die Neueindeckung mitgefördert?
Nur die Kosten, die mit der Dämmmaßnahme zusammenhängen, also etwa Konterlattung und Anpassungen. Der reine Ziegeltausch bleibt außen vor.
+Was kostet ein individueller Sanierungsfahrplan?
Die Energieberatung für Wohngebäude wird selbst bezuschusst. Für Ein- und Zweifamilienhäuser liegt der Eigenanteil je nach Programmstand meist im niedrigen vierstelligen Bereich.
+Welche Dämmwerte werden verlangt?
Für Dachflächen und Dachgauben gelten die technischen Mindestanforderungen der Förderrichtlinie, die über die Anforderungen des GEG hinausgehen. Der Energieeffizienz-Experte prüft das vor der Antragstellung.
+Bekommen Vermieter die Förderung auch?
Ja, der Zuschuss steht auch vermieteten Objekten offen. Die Steuerermäßigung nach § 35c EStG dagegen nur bei Selbstnutzung.
+Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Zusage kommt in der Regel binnen weniger Wochen. Planen Sie den Vorlauf ein, statt kurz vor Baubeginn zu beantragen.
Quellen
- 1Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (August 2026)
- 2Gebäudeenergiegesetz, Bundesministerium der Justiz (August 2026)
- 3Energetische Sanierung, Verbraucherzentrale Bundesverband (August 2026)