Dachdecker-Angebot prüfen: die Posten, die fehlen dürfen

Ein prüfbares Dachangebot listet Fläche in Quadratmetern, Deckungsmaterial mit Fabrikat, Lattung, Unterspannbahn, alle Verwahrungen aus Blech, Gerüst, Entsorgung und Mehrwertsteuer getrennt, denn genau diese Posten verschwinden in Pauschalangeboten und tauchen später als Nachtrag auf.

gelistet Redaktion · Stand 15. August 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Gerüst für ein Einfamilienhaus kostet 1.500 bis 3.500 Euro bei vier Wochen Standzeit.
  • Die Entsorgung alter Deckung schlägt mit 15 bis 40 Euro je Quadratmeter zu Buche, bei Asbest deutlich mehr.
  • Die Gewährleistung für Arbeiten an einem Bauwerk beträgt fünf Jahre.
  • Zwischen dem günstigsten und dem teuersten Angebot liegen bei derselben Leistung oft 35 Prozent.

Drei Angebote für dasselbe Dach, drei Summen, die nichts miteinander zu tun haben. Meist liegt das nicht an unterschiedlichen Preisen, sondern an unterschiedlichem Leistungsumfang.

Was im Angebot stehen muss

Die abgerechnete Dachfläche in Quadratmetern, getrennt nach Flächen und Anschlüssen. Das Deckungsmaterial mit Hersteller, Modell und Farbe. Lattenquerschnitt und Abstand. Art und Klasse der Unterspannbahn. Alle Blecharbeiten einzeln: Traufblech, Ortgang, Kehlen, Anschlüsse an Schornstein und Wand. Gerüst mit Standzeit. Entsorgung mit Menge. Und die Mehrwertsteuer getrennt ausgewiesen.

Positiontypische KostenFolge, wenn sie fehlt
Gerüst, 4 Wochen1.500 bis 3.500 €Nachtrag vor Arbeitsbeginn
Entsorgung alte Deckung15 bis 40 € je m²Nachtrag nach dem Abdecken
Unterspannbahn8 bis 18 € je m²wird weggelassen
Konterlattung4 bis 9 € je m²fehlende Hinterlüftung
Blechanschlüsse Schornstein250 bis 900 € je StückUndichtigkeit bleibt
Firstentlüftung18 bis 35 € je lfd. mFeuchte in der Dämmung
Schneefanggitter25 bis 55 € je lfd. mNachrüstung nötig
Posten, die häufig fehlen, und was sie kosten.

Warum Pauschalangebote riskant sind

Ein Angebot über 24.500 Euro für das Dach, ohne Aufgliederung, lässt sich mit keinem zweiten vergleichen. Es lässt zudem offen, was passiert, wenn beim Abdecken morsche Sparren auftauchen. Ein sauberes Angebot nennt für solche Fälle Einheitspreise, etwa 45 bis 90 Euro je laufendem Meter Sparren, und macht die Nachträge damit vorhersehbar.

Zahlung und Gewährleistung

Abschlagszahlungen nach Baufortschritt sind üblich und zulässig, eine Vorkasse über den gesamten Betrag ist es nicht. Angemessen sind zwei bis drei Abschläge, wobei ein Rest von 5 bis 10 Prozent bis zur Abnahme einbehalten wird. Für Arbeiten an einem Bauwerk beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche fünf Jahre ab Abnahme.

Die Abnahme sollte förmlich erfolgen, mit Begehung und Protokoll. Wer die Schlussrechnung ohne Abnahme bezahlt, verliert ein wirksames Druckmittel und trägt später die Beweislast für Mängel.

Die einfache Prüfreihenfolge

Erstens: Sind die Quadratmeterzahlen in allen drei Angeboten gleich? Wenn nicht, hat jemand falsch aufgemessen. Zweitens: Ist dasselbe Material angesetzt? Ein Betondachstein statt eines Tonziegels erklärt 25 Prozent Preisunterschied. Drittens: Sind Gerüst und Entsorgung enthalten? Viertens: Stehen Einheitspreise für absehbare Zusatzarbeiten darin? Wer diese vier Fragen beantworten kann, vergleicht tatsächlich Preise.

Häufige Fragen

+Was muss in einem Dachangebot stehen?

Fläche, Material mit Fabrikat, Lattung, Unterspannbahn, alle Blechanschlüsse, Gerüst, Entsorgung und die Mehrwertsteuer getrennt.

+Ist ein Pauschalpreis zulässig?

Ja, aber er ist nicht vergleichbar und lässt offen, was bei überraschenden Schäden gilt. Einheitspreise für Zusatzarbeiten gehören dazu.

+Wie viel Abschlag darf verlangt werden?

Abschläge nach Baufortschritt sind üblich. Ein Rest von 5 bis 10 Prozent sollte bis zur Abnahme einbehalten werden.

+Wie lange gilt die Gewährleistung?

Fünf Jahre ab Abnahme für Arbeiten an einem Bauwerk.

+Wie groß ist die übliche Preisspanne?

Bei identischer Leistung liegen zwischen dem günstigsten und dem teuersten Angebot oft 35 Prozent.

Quellen

  1. 1Paragraf 634a BGB, Verjährung der Mängelansprüche beim Werkvertrag, Bundesministerium der Justiz (August 2026)
  2. 2Preisangabenverordnung, Bundesministerium der Justiz (August 2026)

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