Asbest im Dach: erkennen und entsorgen lassen
Asbestzementplatten wurden in Deutschland bis 1993 verbaut und dürfen nur von sachkundigen Fachbetrieben abgenommen und entsorgt werden, wobei die Kosten je nach Fläche bei 30 bis 70 Euro je Quadratmeter liegen und Reinigen, Bohren oder Beschichten gesetzlich verboten sind.
gelistet Redaktion · Stand 15. August 2026
Das Wichtigste in Kürze
- Die Herstellung asbesthaltiger Produkte ist in Deutschland seit 1993 verboten, die Verwendung EU-weit seit 2005.
- Asbestzement enthält 10 bis 15 Prozent Asbestfasern in einer Zementmatrix.
- Abnahme und Entsorgung kosten 30 bis 70 Euro je Quadratmeter, bei kleinen Flächen mehr.
- Die Arbeiten sind der zuständigen Behörde vor Beginn anzuzeigen, üblich sind 7 Tage Vorlauf.
Wellplatten auf Garagen, Carports und Schuppen sind der häufigste Fund. Sie sind ungefährlich, solange sie unbeschädigt liegen bleiben, und werden zum Problem, sobald jemand mit einem Winkelschleifer daran geht.
Woran Asbestzement zu erkennen ist
Am Baujahr: In Deutschland wurde Asbestzement bis 1993 verbaut, in Einzelfällen noch aus Restbeständen darüber hinaus. An der Oberfläche: graue, unbeschichtete Wellplatten mit sichtbarer Faserstruktur an den Bruchkanten. Und am Stempel auf der Unterseite, der bei asbestfreien Nachfolgeprodukten häufig ein NT für neue Technologie trägt. Sicherheit bringt nur eine Materialprobe, die im Labor 50 bis 120 Euro kostet.
| Leistung | Kosten | Bemerkung |
|---|---|---|
| Materialprobe im Labor | 50 bis 120 € | je Probe |
| Abnahme und Verpackung | 20 bis 45 € je m² | durch Fachbetrieb |
| Entsorgung als gefährlicher Abfall | 10 bis 25 € je m² | Deponiegebühren |
| Behördliche Anzeige | keine Gebühr | 7 Tage vor Beginn |
| Neue Deckung danach | 60 bis 130 € je m² | je nach Material |
| Kleinfläche unter 50 m² | Zuschlag 30 bis 60 Prozent | Rüstkosten |
Was gesetzlich verboten ist
Verboten sind alle Arbeiten, bei denen Fasern freigesetzt werden: Abschleifen, Bohren, Sägen, Hochdruckreinigen und Beschichten. Ein häufiger Fall ist die gut gemeinte Dachreinigung mit dem Hochdruckreiniger, die eine gebundene Platte in eine Faserquelle verwandelt und zugleich die Umgebung kontaminiert. Auch das Überdecken mit neuen Platten ist nur eingeschränkt zulässig, weil das Bohren der Befestigung Fasern freisetzt.
Wie die Sanierung abläuft
Der Fachbetrieb mit Sachkundenachweis zeigt die Arbeiten der zuständigen Behörde an, üblicherweise sieben Tage vorher. Die Platten werden von Hand abgenommen, nicht gebrochen, mit einem Staubbindemittel besprüht und in reißfeste, gekennzeichnete Säcke verpackt. Der Transport erfolgt mit Nachweis, die Deponie nimmt das Material als gefährlichen Abfall an. Am Ende steht ein Entsorgungsnachweis, der aufzubewahren ist.
Für ein Garagendach mit 40 Quadratmetern ergibt das 1.200 bis 2.800 Euro für Abnahme und Entsorgung, plus 2.400 bis 5.200 Euro für die neue Deckung. Wer die Gelegenheit nutzt, dämmt gleich mit.
Solange nichts passiert
Eine intakte, unbeschädigte Asbestzementplatte gibt praktisch keine Fasern ab und muss nicht sofort entfernt werden. Kritisch wird es bei Verwitterung: Wenn die Zementmatrix ausgewaschen ist und die Oberfläche rau wird, treten Fasern aus. Erkennbar ist das an einer sandigen Oberfläche und an Fasern, die sich mit dem Fingernagel lösen lassen. Dann sollte zeitnah gehandelt werden.
Häufige Fragen
+Woran erkenne ich Asbest im Dach?
Am Baujahr vor 1993, an grauen Wellplatten mit Faserstruktur an den Bruchkanten und am Stempel. Sicherheit bringt eine Laborprobe für 50 bis 120 Euro.
+Darf ich Asbestplatten selbst abnehmen?
Nein. Abnahme und Entsorgung sind Fachbetrieben mit Sachkundenachweis vorbehalten, und die Arbeiten sind behördlich anzuzeigen.
+Was kostet die Entsorgung?
30 bis 70 Euro je Quadratmeter für Abnahme und Deponie. Bei Flächen unter 50 Quadratmetern kommen 30 bis 60 Prozent Zuschlag dazu.
+Muss Asbest sofort raus?
Nein, solange die Platten unbeschädigt sind. Kritisch wird es bei ausgewaschener, sandiger Oberfläche.
+Darf ich das Dach reinigen?
Nein. Hochdruckreinigen, Schleifen, Bohren und Beschichten sind verboten, weil dabei Fasern freigesetzt werden.
Quellen
- 1Umweltbundesamt, Umweltbundesamt (August 2026)
- 2Paragraf 634a BGB, Verjährung der Mängelansprüche beim Werkvertrag, Bundesministerium der Justiz (August 2026)