Praxisreinigung: was der Hygieneplan verlangt

Ein Hygieneplan legt für jeden Bereich fest, was mit welchem Mittel in welcher Konzentration und Einwirkzeit wie oft gereinigt oder desinfiziert wird, und er ist für Arztpraxen verbindlich, weil das Infektionsschutzrecht innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene verlangt.

gelistet Redaktion · Stand 15. August 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Praxisbereiche werden in Risikoklassen eingeteilt, von unkritisch bis kritisch.
  • Behandlungsflächen werden nach jedem Patienten wischdesinfiziert.
  • Fußböden in Behandlungsräumen werden arbeitstäglich desinfizierend gereinigt.
  • Die Dokumentation der Reinigung ist Teil des Qualitätsmanagements und wird geprüft.

Eine Praxis unterscheidet sich von einem Büro nicht in der Fläche, sondern in der Anforderung: Hier ist die Reinigung Teil der Infektionsprävention und damit dokumentationspflichtig.

Risikobereiche

Unkritisch sind Wartezimmer, Flure und Verwaltungsräume, dort genügt Reinigung. Semikritisch sind Behandlungsräume, dort wird desinfizierend gereinigt. Kritisch sind Eingriffsräume, Aufbereitungsräume und Bereiche mit Kontakt zu Blut oder Sekreten, dort gelten die strengsten Anforderungen mit definierten Mitteln und Einwirkzeiten. Diese Einteilung steht am Anfang jedes Hygieneplans.

BereichVerfahrenHäufigkeit
Wartezimmer, FlurReinigungarbeitstäglich
Anmeldung, TresenReinigung, Griffe desinfizierenarbeitstäglich
Behandlungsraum Bodendesinfizierende Reinigungarbeitstäglich
Behandlungsliege und KontaktflächenWischdesinfektionnach jedem Patienten
EingriffsraumWischdesinfektionnach jedem Eingriff
AufbereitungsraumWischdesinfektionarbeitstäglich und nach Bedarf
Sanitärdesinfizierende Reinigungarbeitstäglich, mehrfach
Bei Kontaminationgezielte Desinfektionsofort
Anforderungen nach Bereich.

Was im Plan stehen muss

Für jeden Bereich und jede Fläche: das Mittel mit Handelsname, die Konzentration, die Einwirkzeit, die Häufigkeit, die zuständige Person und die Art der Dokumentation. Dazu Angaben zur Händehygiene, zur Aufbereitung von Instrumenten, zur Wäsche und zur Abfallentsorgung. Der Plan ist für alle Beschäftigten zugänglich und wird bei Änderungen von Mitteln oder Abläufen fortgeschrieben.

Was der Dienstleister mitbringen muss

Geschultes Personal mit Unterweisung in Infektionshygiene, eigene Ausrüstung für die Praxis, ein Farbcodesystem für Tücher und Wischbezüge zur Trennung der Bereiche, Dosierhilfen und die Bereitschaft, nach dem Hygieneplan der Praxis statt nach eigenen Gewohnheiten zu arbeiten. Ein Dienstleister ohne Erfahrung im medizinischen Bereich ist hier keine Kostenersparnis, sondern ein Risiko.

In Zahlen: Eine Praxis mit 180 Quadratmetern und 5 Behandlungsräumen braucht arbeitstäglich 90 bis 140 Minuten Reinigung, also bei 22 Tagen im Monat 33 bis 51 Stunden. Bei einem Verrechnungssatz von 26 bis 38 Euro sind das 858 bis 1.938 Euro im Monat. Desinfektionsmittel und Verbrauchsmaterial schlagen mit weiteren 60 bis 180 Euro zu Buche, ein Farbcodesystem mit 4 Farben einmalig mit 120 bis 300 Euro.

Praktisch bewährt hat sich, die Reinigung nach Praxisschluss durchzuführen und die Zwischenreinigung nach jedem Patienten beim Praxispersonal zu belassen, weil sie in den Behandlungsablauf gehört und nicht sinnvoll ausgelagert werden kann.

Dokumentation

Jeder Reinigungsgang wird mit Datum, Bereich und Handzeichen dokumentiert. Diese Listen sind Teil des Qualitätsmanagements und werden bei Begehungen eingesehen. Aufbewahrt werden sie üblicherweise ein bis drei Jahre. Eine fehlende Dokumentation wird wie eine nicht erbrachte Leistung behandelt, unabhängig davon, wie sauber die Praxis tatsächlich ist.

Häufige Fragen

+Ist ein Hygieneplan Pflicht?

Für Arztpraxen ja. Das Infektionsschutzrecht verlangt festgelegte innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene.

+Was gehört hinein?

Je Fläche das Mittel, die Konzentration, die Einwirkzeit, die Häufigkeit, die zuständige Person und die Dokumentationsform.

+Wie oft wird die Behandlungsliege desinfiziert?

Nach jedem Patienten durch Wischdesinfektion der Kontaktflächen.

+Was muss ein Dienstleister mitbringen?

Geschultes Personal, ein Farbcodesystem für Tücher, Dosierhilfen und die Bereitschaft, nach dem Plan der Praxis zu arbeiten.

+Wie lange werden Nachweise aufbewahrt?

Üblicherweise ein bis drei Jahre. Fehlende Dokumentation gilt bei Begehungen wie eine nicht erbrachte Leistung.

Quellen

  1. 1Robert Koch-Institut, Robert Koch-Institut (August 2026)
  2. 2Umweltbundesamt, Umweltbundesamt (August 2026)

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