Termin absagen: welche Gebühr zulässig ist

Eine Ausfallgebühr ist zulässig, wenn sie vor der Terminvereinbarung mitgeteilt wurde und den entgangenen Gewinn abbildet, weshalb 50 bis 100 Prozent des Preises bei Nichterscheinen und 0 bis 50 Prozent bei kurzfristiger Absage üblich sind.

gelistet Redaktion · Stand 15. August 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Übliche Absagefristen liegen bei 24 bis 48 Stunden vor dem Termin.
  • Ersetzt wird der entgangene Gewinn, bei Dienstleistungen ohne Materialverbrauch also fast der volle Preis.
  • Ohne vorherige Vereinbarung muss das Studio den Schaden konkret nachweisen.
  • Ein nicht besetzter Termin von 90 Minuten kostet ein Studio 42 bis 68 Euro Deckungsbeitrag.

Ein nicht wahrgenommener Termin lässt sich nicht nachholen. Die Zeit ist weg, und bei einer Dienstleistung ohne nennenswerten Materialeinsatz ist damit fast der gesamte Wert verloren.

Warum die Rechnung anders aussieht als in der Gastronomie

Ein Restaurant spart bei einer Absage den Wareneinsatz von 25 bis 35 Prozent. Ein Nagelstudio spart 5 bis 15 Prozent, weil das Material erst beim Arbeiten verbraucht wird und der Anteil ohnehin klein ist. Deshalb liegt der entgangene Gewinn hier bei 85 bis 95 Prozent des Preises. Bei einer Modellage für 75 Euro sind das 64 bis 71 Euro, bei 90 Minuten Termin also der Wert einer halben Arbeitsschicht.

Absageüblicher EinbehaltBewertung
mehr als 48 Stunden vorher0 ProzentTermin neu vergebbar
24 bis 48 Stunden vorher0 bis 25 Prozentmeist noch vergebbar
unter 24 Stunden25 bis 50 Prozentschwer neu zu besetzen
unter 4 Stunden50 bis 100 Prozentkaum vergebbar
Nichterscheinen ohne Absage50 bis 100 Prozentvollständiger Ausfall
Krankheit mit Nachweis0 bis 50 ProzentKulanz üblich
Übliche Regelungen.

Wann die Gebühr wirksam ist

Sie muss vor der Terminvereinbarung bekannt sein, also im Buchungsvorgang, auf der Terminkarte oder ausdrücklich am Telefon genannt. Ein Aushang, den man erst beim nächsten Besuch sieht, wirkt nicht rückwirkend. Zusätzlich muss die Höhe angemessen bleiben und dem Kunden die Möglichkeit lassen nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, etwa weil der Termin neu besetzt wurde.

Was ein Studio praktisch tun kann

Eine Erinnerung 24 Stunden vorher per Nachricht senkt Ausfälle nach Erfahrungswerten deutlich, weil die meisten Absagen schlicht vergessene Termine sind. Eine Warteliste für kurzfristige Nachrücker füllt Lücken, die sonst leer bleiben. Und eine klare, freundlich formulierte Regel auf der Terminkarte ist wirksamer als eine hohe Gebühr, die im Zweifel doch nicht eingefordert wird.

Bei Stammkundschaft lohnt Kulanz: Ein einmaliger Ausfall in fünf Jahren kostet 42 bis 68 Euro, ein verlorener Stammkunde mit 13 Terminen im Jahr kostet 585 bis 780 Euro. Diese Rechnung spricht meist gegen die strikte Durchsetzung.

Was Kundinnen tun sollten

So früh wie möglich absagen, weil ein Termin, der 48 Stunden vorher frei wird, fast immer neu vergeben werden kann. Bei Krankheit anrufen statt schweigen, weil die meisten Studios dann kulant sind. Und beim ersten Termin nach der Regelung fragen, damit sie bekannt ist, bevor sie relevant wird.

Häufige Fragen

+Darf ein Studio eine Ausfallgebühr verlangen?

Ja, wenn sie vor der Terminvereinbarung mitgeteilt wurde und die Höhe angemessen ist.

+Wie hoch darf sie sein?

Bis zum entgangenen Gewinn, bei Dienstleistungen also 85 bis 95 Prozent des Preises. Üblich sind 50 bis 100 Prozent bei Nichterscheinen.

+Bis wann kann ich absagen?

Üblich sind 24 bis 48 Stunden. Danach steigt der Einbehalt, weil der Termin kaum noch neu zu vergeben ist.

+Was gilt bei Krankheit?

Rechtlich ändert sich nichts, praktisch sind die meisten Studios kulant und verzichten ganz oder zur Hälfte.

+Was kostet ein Ausfall das Studio?

Bei 90 Minuten Termin 42 bis 68 Euro Deckungsbeitrag, weil kaum Material gespart wird.

Quellen

  1. 1Paragraf 611 folgende BGB, Dienstvertrag, Bundesministerium der Justiz (August 2026)
  2. 2Preisangabenverordnung, Bundesministerium der Justiz (August 2026)

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