Fahrzeughistorie prüfen: welche Abfragen es gibt

Die aussagekräftigsten Quellen sind die Serviceakte des Herstellers, die jede Vertragswerkstatt für 20 bis 50 Euro ausdruckt, und die Abfrage in der Hinweis- und Informationsdatenbank der Versicherer, die über den eigenen Versicherer läuft und gemeldete Schäden zeigt.

gelistet Redaktion · Stand 15. August 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Fahrgestellnummer mit 17 Stellen ist der Schlüssel für alle Abfragen.
  • Die Herstellerhistorie zeigt Wartungen, Rückrufe und teils auch Reparaturen.
  • Auskünfte aus dem Fahrzeugregister erhalten Privatpersonen nur bei berechtigtem Interesse.
  • Kommerzielle Historienabfragen kosten 10 bis 40 Euro und decken vor allem Auslandsdaten ab.

Ein Fahrzeug hat mehrere Gedächtnisse: das des Herstellers, das der Versicherer, das der Zulassungsstellen und das der Werkstätten. Keines davon ist vollständig, zusammen ergeben sie ein Bild.

Die Serviceakte des Herstellers

Die zuverlässigste Quelle. Jede Vertragswerkstatt kann anhand der Fahrgestellnummer die dokumentierten Wartungen, ausgeführten Rückrufaktionen und teils auch Garantiereparaturen abrufen. Der Ausdruck kostet 20 bis 50 Euro, manche Werkstätten geben ihn kostenlos heraus. Für den Verkäufer ist er ein Verkaufsargument, für den Käufer der beste Beleg gegen manipulierte Serviceeinträge.

QuelleZeigtKostenZugang
Serviceakte HerstellerWartungen, Rückrufe0 bis 50 €Vertragswerkstatt
Hinweis- und Informationssystemgemeldete Schädenkostenlosüber eigenen Versicherer
Werkstattrechnungenalle Arbeiten0 bis 30 €beim Betrieb anfragen
Kommerzielle HistorienabfrageAuslandsdaten, Inserate10 bis 40 €online
FahrzeugregisterHalterdaten5 bis 15 €nur bei berechtigtem Interesse
Prüfbericht HauptuntersuchungMängel, Kilometerstände0 €Vorbesitzer oder Prüfstelle
Abfragemöglichkeiten im Überblick.

Die Schadendatenbank der Versicherer

In der Hinweis- und Informationsdatenbank der Versicherungswirtschaft sind Schäden erfasst, die den Versicherern gemeldet wurden. Eine Selbstauskunft ist kostenlos und kann über den eigenen Versicherer angestoßen werden. Sie zeigt gemeldete Fahrzeugschäden mit Datum. Nicht erfasst sind Schäden, die privat repariert wurden, und genau das ist die Lücke: Ein Unfall ohne Versicherungsbeteiligung taucht nirgends auf.

Kilometerstände nachvollziehen

Die verlässlichste Spur sind die Prüfberichte der Hauptuntersuchungen. Sie enthalten den abgelesenen Kilometerstand und liegen alle zwei Jahre vor. Drei Berichte über sechs Jahre zeigen, ob die Entwicklung plausibel ist. Zusätzlich stehen Kilometerstände auf Werkstattrechnungen, in der Serviceakte und häufig im Fehlerspeicher des Fahrzeugs, was Manipulationen aufdeckt, weil selten alle Steuergeräte angepasst werden.

Ein Sprung, etwa von 148.000 auf 96.000, ist eindeutig. Häufiger sind subtile Fälle: Ein Fahrzeug mit 62.000 Kilometern, dessen Fahrersitz, Lenkrad und Pedale zu 160.000 passen. Der Zustand des Innenraums ist deshalb ein eigenständiger Prüfpunkt.

Was Privatpersonen nicht bekommen

Auskünfte über frühere Halter aus dem Fahrzeugregister gibt es nur bei berechtigtem Interesse, etwa zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen, und dann für 5 bis 15 Euro. Wer nur neugierig ist, bekommt sie nicht. Auch die vollständigen Reparaturdaten eines Fahrzeugs sind nicht zentral abrufbar, weil freie Werkstätten nicht an Herstellersysteme angebunden sind.

Häufige Fragen

+Wie prüfe ich die Fahrzeughistorie?

Über die Serviceakte des Herstellers, die jede Vertragswerkstatt anhand der Fahrgestellnummer für 20 bis 50 Euro ausdruckt.

+Sind Unfallschäden abrufbar?

Nur soweit sie den Versicherern gemeldet wurden. Privat reparierte Schäden tauchen in keiner Datenbank auf.

+Wie erkenne ich eine Tachomanipulation?

An den Kilometerständen in den Prüfberichten der Hauptuntersuchungen, in Werkstattrechnungen und im Fehlerspeicher.

+Bekomme ich Daten des Vorbesitzers?

Nur bei berechtigtem Interesse aus dem Fahrzeugregister, für 5 bis 15 Euro. Reine Neugier reicht nicht.

+Was kostet eine kommerzielle Abfrage?

10 bis 40 Euro. Sie deckt vor allem Auslandsdaten und frühere Inserate ab, ersetzt die Herstellerhistorie aber nicht.

Quellen

  1. 1Paragraf 22b Straßenverkehrsgesetz, Fahrzeugregister, Bundesministerium der Justiz (August 2026)
  2. 2Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, GDV (August 2026)

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