Dachbegrünung: Genehmigung, Statik, Pflege

Eine extensive Dachbegrünung ist in den meisten Bundesländern verfahrensfrei, verlangt aber einen statischen Nachweis für die Zusatzlast von 60 bis 150 Kilogramm je Quadratmeter, und in vielen Kommunen bestehen Förderprogramme sowie eine ermäßigte Niederschlagswassergebühr.

gelistet Redaktion · Stand 15. August 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Verfahrensfrei bedeutet nicht regelfrei: Standsicherheit und Brandschutz müssen eingehalten werden.
  • Manche Bebauungspläne schreiben Dachbegrünung sogar vor, vor allem bei Flachdächern in Neubaugebieten.
  • Förderungen liegen häufig bei 15 bis 50 Euro je Quadratmeter, gedeckelt auf 2.000 bis 20.000 Euro.
  • Die Niederschlagswassergebühr wird für begrünte Flächen oft um etwa die Hälfte ermäßigt.

Ein Gründach berührt drei Regelwerke gleichzeitig: das Bauordnungsrecht, die Statik und das kommunale Gebührenrecht. Nur eines davon ist in der Regel unproblematisch.

Bauordnungsrecht

Die Begrünung eines bestehenden Flachdachs ist in den meisten Landesbauordnungen verfahrensfrei, weil sie weder die Nutzung noch die äußere Gestalt wesentlich ändert. Verfahrensfrei heißt aber nicht regelfrei: Standsicherheit, Brandschutz und Entwässerung müssen eingehalten werden, auch ohne dass jemand einen Antrag prüft. Anders liegt der Fall bei Denkmalschutz und in Gebieten mit Gestaltungssatzung.

PunktZuständigKostenDauer
Statischer NachweisStatiker400 bis 900 €1 bis 3 Wochen
Verfahrensfreiheit prüfenBauamtkeine bis 100 €1 bis 4 Wochen
FörderantragKommunekeine4 bis 12 Wochen
Gebührenermäßigung beantragenStadtentwässerungkeinenach Fertigstellung
BrandschutzstreifenFachbetriebim Aufbau enthalten
Bebauungsplan prüfenBauamtkeine1 Woche
Was zu klären ist, bevor gepflanzt wird.

Der Brandschutz wird gern übersehen

Begrünte Flächen brauchen Abstände zu Gebäudeöffnungen, Wänden und Nachbargrenzen. Üblich sind 50 Zentimeter breite Kiesstreifen entlang aufgehender Wände und um Dachdurchdringungen, bei größeren Flächen zusätzlich Trennstreifen alle 40 Meter. Diese Streifen dienen zugleich der Wartung, weil sie einen begehbaren Weg bilden, ohne die Vegetation zu zertreten.

Was sich fördern lässt

Viele Städte fördern Dachbegrünung mit 15 bis 50 Euro je Quadratmeter, häufig gedeckelt zwischen 2.000 und 20.000 Euro je Vorhaben. Voraussetzung ist in aller Regel die Antragstellung vor Beginn der Arbeiten. Wer zuerst baut und dann beantragt, geht leer aus. Hinzu kommt die dauerhafte Ermäßigung der Niederschlagswassergebühr, die bei 80 Quadratmetern jährlich 60 bis 180 Euro ausmacht.

In manchen Neubaugebieten ist die Begrünung im Bebauungsplan vorgeschrieben. Dann entfällt zwar die Wahlfreiheit, dafür ist die Ausführung von Anfang an eingeplant und deutlich günstiger als eine Nachrüstung.

Pflege und Nachweis

Ein extensives Gründach braucht ein bis zwei Pflegegänge im Jahr, bei 80 Quadratmetern für je 150 bis 350 Euro. Dabei werden Anflugsämlinge entfernt, vor allem Birken und Weiden, deren Wurzeln die Abdichtung angreifen, und Abläufe sowie Kiesstreifen freigeräumt. Für die Gebührenermäßigung verlangen manche Kommunen einen Nachweis über diese Pflege, weshalb Rechnungen aufzubewahren sind.

Häufige Fragen

+Brauche ich eine Genehmigung für ein Gründach?

In den meisten Bundesländern ist die extensive Begrünung eines bestehenden Flachdachs verfahrensfrei. Bei Denkmalschutz und Gestaltungssatzungen gilt anderes.

+Muss ein Statiker ran?

Ja. Die Zusatzlast von 60 bis 150 Kilogramm je Quadratmeter muss nachgewiesen sein. Der Nachweis kostet 400 bis 900 Euro.

+Gibt es Förderung?

Häufig ja, 15 bis 50 Euro je Quadratmeter über kommunale Programme. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.

+Spare ich Abwassergebühren?

In vielen Kommunen etwa die Hälfte der Niederschlagswassergebühr, bei 80 Quadratmetern also 60 bis 180 Euro im Jahr.

+Wie viel Pflege braucht ein Gründach?

Ein bis zwei Gänge im Jahr, je 150 bis 350 Euro bei 80 Quadratmetern, im Wesentlichen zum Entfernen von Anflugsämlingen.

Quellen

  1. 1Umweltbundesamt, Umweltbundesamt (August 2026)
  2. 2Gebäudeenergiegesetz, Bundesministerium der Justiz (August 2026)

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